Himbeeren und Vanilleblüten auf einer knallroten Verpackung – so hat Teekanne für den eigenen Früchtetee geworben. Nur fehlt in dem Tee vor allem eines: Himbeere. Nun hat der BGH entschieden: Was drauf ist, muss auch drin sein. Ist das das Ende der Lebensmittellügen?
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BGH-Urteil zu Lebensmittelverpackungen - "Der Etikettenschwindel kann weitergehen" | Gesund Leben podcast - Listen or read transcript on Metacast