Jeder Deutsche darf grundsätzlich erst einmal eine Beamtenlaufbahn einschlagen. Dieses Recht gewährt das Grundgesetz in Artikel 33. Aber natürlich gibt es auch Einschränkungen. Welche?
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Grundgesetz-Podcast | Das Beamtentum - Umstritten, aber wichtig? | In guter Verfassung – Das Grundgesetz für morgen podcast - Listen or read transcript on Metacast