Die E-Zigarette bleibt frei verkäuflich, genau wie das dazugehörige nikotinhaltige Liquid. Das Bundesverwaltungsgericht gibt damit der Klage einer Wuppertaler Ladenbesitzerin Recht. Muss der Bund die Konsumenten vor den Folgen zu schützen oder hat der Bürger das Recht, sich selbst zu schaden?
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