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Wir sprechen (erneut, vgl. #arsboni #106) mit Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger über den Beschluss des VfGH vom 29. September 2022 V 139/2022-12, G 108/2022-11. In diesem hat der VfGH beschlossen, mehrere Bestimmungen des ABBAG-Gesetzes auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen, weil Bedenken gegen die Gewährung von Ausgleichsleistungen durch einen privatrechtlich organisierten Rechtsträger bestehen.
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Ars Boni 106: https://www.youtube.com/watch?v=nxiq3Kwh9DE