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Wir sprechen erneut (vgl. Ars Boni 110) mit Dr. Peter Kolba über die straf- und zivilrechtliche Verantwortung für die Vorgänge in Ischgl im März 2020. Wir besprechen insbesondere die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck und die Verneinung eines Amtshaftungsanspruchs durch das Landesgerichr für Zivilrechtssachen Wien.
Links
Ars Boni 110: https://www.youtube.com/watch?v=HldZRBuPf8Y
https://www.verbraucherschutzverein.eu/
https://www.diepresse.com/6069381/warum-zwei-ischgl-klagen-abgewiesen-wurden