Aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes. Trotz erkennbarer Erfolge bleiben der Digitalisierungskrat der Verwaltungsleistungen und die Zufriedenheit mit der Verwaltung hinter den Erwartungen der Bevölkerung und der Wirtschaft zurück. In unserer Interviewfolge holen wir wie immer die große Taschenlampe für unseren Gast raus. Und der beleuchtet dann mal den Hintergrund. Mal schauen, welche Erkenntnisse sich ergeben.
Wir wünschen erhellende Einsichten. Am Telefon ist Sabine Kuhlmann, sie ist Professorin für Politikwissenschaft und Verwaltung an der Uni Potsdam und außerdem stellvertretende Vorsitzende des Normenkontrollrats der Bundesregierung. Das unabhängige Expertengremium berät Bundesregierung Bundestag und Bundesrat in Punto-Bürokratieabbau und dort kümmert man sich seit Neuestem auch um den sogenannten Digitalcheck-Neuergesetze. Herzlich willkommen Frau Kuhlmann. Ja, es freut mich, gerne.
Frau Kuhlmann, jetzt haben wir gerade die Begründung gehört für das OZG-Änderungsgesetz und demnach ist sogar der Gesetzgeber unzufrieden, wie sich das mit der Digitalisierung in der Verwaltung entwickelt. Wie sieht denn Ihre Ansicht nach die Bilanz des bisherigen Onlinezugangsgesetzes aus? Die Bilanz kann niemanden zufrieden stellen. Insofern ist es eigentlich auch nicht verwunderlich, dass selbst die Regierung und der Gesetzgeber damit unzufrieden sind.
Die Frage ist nur, woran knüpft sich die Unzufriedenheit konkret und was sind jetzt die Perspektiven? Es ist ganz klar, dass das OZG gemessen an seinen Zielen, nämlich eine flächendeckende Verwaltungstigitalisierung in Deutschland zu erreichen und dies an den 575 Leistungen festzumachen, die Bund, Länder und Kommunen digitalisieren sollten, dass es gemessen an diesen Zielen gescheitert ist.
Man sollte den einen oder anderen positiven Punkt trotzdem benennen, den sehe ich zum einen darin, dass Bund, Länder und Kommunen in dieser Zeit der OZG-Umsetzung, OZG 1.0, ist immerhin geschafft, haben ganz neue Formen von Zusammenarbeit zu entwickeln, also dass man mal wirklich ebenenübergreifend und aus Nutzersicht mal versucht hat, die Digitalisierung anzugehen. Das ist was Positives.
Da sollte man auch dran festhalten, das Fortschreiben und überlegen, wie man das auf ein neues Konzept OZG 2.0 übertragen kann. Und ich glaube nicht, dass es ohne diese Initiative, dass wir in der Debatte so weit wären, weil der Druck ist da, die öffentliche Diskussion hat sich intensiviert. Es gibt eine öffentliche Aufmerksamkeit und das muss man so sagen als Nebeneffekt eines an seinen eigenen Zielen gescheiterten OZG 1.0 sehen.
Vielleicht können wir, bevor wir auf die neuen Formen der Zusammenarbeit blicken, erst nochmal in das europäische Umfeld schauen, und zwar auf die Single Digital Gateway Verordnung kurz SDG der EU, die ja verlangt, dass bis Mitte Dezember 2023, also gewissermaßen jetzt, die wichtigsten Verfahren digitalisiert und an das europaweite Once Only Technical System angeschlossen sind, schaffen wir das? Schafft die Verwaltung das? Das sieht nicht so aus momentan.
Also hier haben wir die reale Gefahr, dass neben der Frist, die das OZG sozusagen selbst gerissen hat, jetzt eine EU Frist gerissen wird. Wenn man das mal positiv bennet, muss man sagen, jetzt kommt der Druck nicht nur von unten, sprich von den Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen, die nutzerfreundliche Dienstleistungen anbieten wollen und nicht können, sondern jetzt kommt der Druck auch noch von oben.
Also an irgendeiner Stelle, denke ich, wird dann auch hoffentlich mehr Bewegung stattfinden. Welche Art von Druck ist das denn dann? Gibt es dann auch wie bei anderen, also wenn man Stichwort Whistleblower gesetzt, eine Klage vom EU-Gerichtshof, oder gibt es dann einfach nur ein bisschen, "Jetzt mach mal schneller".
Da muss man schauen, was für Sanktionsmechanismen greifen, wenn dann klar wird, dass Deutschland da im Vergleich zu anderen Ländern hinterherhängt, dass EU-Vorgaben hier nicht umgesetzt werden. Muss man schauen, welche Möglichkeiten da bestehen. Wir haben ja als NKR auch gesagt, wie kann man denn sanktionieren, wenn die Regierung die selbst gesetzten Ziele der Digitalisierung nicht erreicht und damit natürlich auch ein gesellschaftlicher Schaden entsteht.
Also für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen ein Schaden entsteht und diesen rechtlichen Anspruch auf digitale Services nicht einlösen können. Wir haben darüber diskutiert, einen Rechtsanspruch zu institutionalisieren und zu sagen, wenn dieser Rechtsanspruch eben nicht erfüllt wird, dann muss es Sanktionen geben, dann muss es auch die Möglichkeit der Klage geben.
Das sind ja dann rechtliche Möglichkeiten, wie man auch die, sagen wir mal, "anführungsstrichen schuldigen" ausfindig macht. In so einem komplexen System haben sie ja nicht den oder die eine Verantwortliche, sondern sie haben da ein komplexes, ineinandergreifendes Akteursgeflecht und dann finden sie raus, wer der Zuständige ist.
Wir brauchen Druckfaktoren und Sanktionsmechanismen für den Fall, dass Fristen gerissen werden oder dass eben bestimmte Ziele, die man sich setzt, gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, daneben nicht umgesetzt werden. Das ist schon eine Diskussion, der man sich stellen muss. Jetzt möchte ich gerade nochmal einen Schritt zurückgehen mit den Druckfaktoren, die sie gerade genannt haben. Mir fällt da noch ein Dritter ein.
Und zwar, dass bis 2030 ein Drittel der jetzt Beschäftigten in der Verwaltung in den Ruhestand gehen werden, ist jetzt überhaupt ausreichend auch digital kompetentes Personal für die Digitalisierung vorhanden. Ganz großes Problem, das kommt hinzu. Da haben die Verwaltungen, vor allen Dingen auch auf der Kommunal-Ebene, natürlich massive Rekrutierungsprobleme. Zum einen, weil es diese Fachkräfte schlicht nicht gibt.
Zum anderen, weil wenn es sie gibt, die häufig im Privatsektor attraktivere Beschäftigungsmöglichkeit finden. Also hier muss man auch darüber nachdenken, wie man als öffentlicher Sektor da attraktiver werden kann. Also das ist eine Baustelle, der man sich stemmen muss. Auf der anderen Seite muss man sehen, wir tönnen diese Lücke, die da besteht im Bereich des Personals und der Fachkräfte, eigentlich ohne Digitalisierung gar nicht stemmen.
Das heißt, die Digitalisierung ist andererseits wieder eine Voraussetzung, dass ich Entlastung schaffe, um mit weniger Personal die gleichen oder sogar mehr Aufgaben erfüllen zu können. Dann jetzt zu sagen, wir haben ja die Leute nicht, können wir nicht digitalisieren, das ist ja umso fataler.
Weil eben diese Entlastungseffekte bei einer gut gemachten Digitalisierung, das muss man betonen, wenn das Ganze nicht funktioniert und ich dann den Papierberg habe und nebenher noch das ganze Digital-Bewerkstelle, ich muss eigentlich eine Doppelbelassung. Wir haben ja auch Personal, das jetzt schon überfordert ist, eigentlich damit, dass wir unzureichend automatisierte Prozesse haben und immer noch im Analogen arbeiten. Also, müsste man nicht erst mal das Problem in den Griff kriegen?
Momentan sind wir auf halben Wege stecken geblieben. Wir haben Möglichkeiten der digitalen Erledigung, aber nebenher findet das ganze Analogen noch statt. Weil zum Teil die rechtlichen Vorschriften dafür nicht taugen, weil sie bestimmte Dokumentationspflichten und Driftformerfordernisse haben, weil es keine Ende-zu-Ende-Digitalisierung gibt.
Also sozusagen, dass ganz ein bisschen die Fachverfahren gar nicht durchdekliniert werden kann oder weil eben Medienbrüche existieren und dann sagt man, dann klappt das Analoge besser. Da muss man unbedingt dran, dass die Services, die jetzt digital angeboten werden, auch so gut sind, dass man sagt, der Verzicht auf das Analoge ist möglich. Momentan wird etwa über die Kindergrundsicherung gesprochen, was Massenverfahren sind, wo sind die Automatisierungspotenziale, wo kann man die heben?
Das ist Teil der Baustelle, so dass man dann wirklich gute digitale Prozesse hat. Da muss man auch an die Prozesse ranvorher, also keine schlechten Prozesse digitalisieren. Also das muss man parallel machen und dass man dann irgendwann hoffentlich diese Entlastungseffekte hat, weil momentan werden die nicht sichtbar in den Verwaltungen oder in wenigen.
In der Steuerverwaltung schon, da hat sich das schon über die Jahre besser eingespielt, aber in diese Richtung muss man gehen, dass man da wirklich diese Automatisierungspotenziale auch hat. Jetzt hatten Sie ja Eingangs schon genannt, dass mit dem OZG-1-0, wie wir es jetzt mal nennen wollen, bereits neue Formen der Zusammenarbeit gab oder ausprobiert wurden. Können Sie das ein oder andere Beispiel benennen?
Diese neue Form der Zusammenarbeit betrifft ja insbesondere diese sogenannten OZG-Labore. Das war damals Novum und wir haben das als NKR auch immer positiv bewertet und gesagt, das ist mal was Gutes, wo es nicht dieses Gegeneinander von Bund und Ländern gibt. Hier gab es über diese Laborkonzeption die Möglichkeit, dass die Akteure unterschiedlicher Ebenen zusammenarbeiten und an Lösungen arbeiten. Und dabei immer auch die Nutzersicht berücksichtigt wurde.
Also man hat dann die Adressaten einer bestimmten digitalen Leistung auch mit an Bord genommen, sodass das schon sehr interessante kollaborative Formate waren, die man hier in so ein ja doch fragmentierten System wie dem deutschen föderalen System, die da schon recht innovativ waren. Das ist ein Format, das man durchaus beibehalten oder weiterentwickeln sollte und nachdenken sollte. Wie kann man das in die Logik OZG-2-0 auch übertragen, damit das Ganze im Nutzer freundlich ist?
Dass nicht der Bund irgendwas erfindet, was dann nicht praxistauglich vor Ort ist, sondern dass diese Sichtweise der Nutzerinnen und Nutzer von vornherein mit einbezogen wurde. Ich glaube, das war was Gutes. Nur es gab eben eine Reihe anderer Probleme, was das OZG letztlich hat scheitern lassen. Jetzt gab es ja auch durchaus Berichte, Beispiele dafür.
Man ist ein bestimmtes Projekt angegangen und hat dann gesagt, liebe Bundesland A, wir haben hier das Projekt gemacht und könnt ihr das bitte bei euch aufnehmen. Und dann sagt Bundesland A, nein, das hättet ihr erst beim Bund oder bei Bundesland B registrieren lassen müssen, weil so ist jetzt schon Schritt 4 erledigt worden und eigentlich müssen wir bei Schritt 1 anfangen. Das ist aber dann im Bundesland C verortet.
Also da macht uns ja doch ein wenig, und das ist vielleicht sogar noch ein bisschen untertrieben, der Föderalismus zu schaffen. Wie könnte denn Ihre Ansicht nach oder nach Ansicht des Normkontrollrats eine optimierte, ich würde jetzt nicht optimale, sagen, Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern aussehen im Punkt of Erbeutung?
Ja, wir sind der Meinung, dass auch im OZG-2-0, so wie das jetzt vorliegt, diesen grundlegenden Fragen des sogenannten Architekturmanagements viel zu wenig Aufmerksamkeit gegeben wird. Und Architekturmanagement meint hier, dass genau das, was Sie beschrieben haben, klar wird, wer ist eigentlich für welches Teil Gewerk, sag ich mal, der Verwaltungsdigitalisierung zuständig. Und da wäre aus unserer Sicht es ganz zentral, dass wir einheitliche Basiskomponenten
und einheitliche Standards haben. Das ist momentan nicht der Fall. Da macht jeder so ein bisschen, was er will. Und der Bund macht von seiner Möglichkeit hier für Einheitlichkeit zu sorgen und damit natürlich auch für Sicherheit und Planungssicherheit, gerade für die Kommunen zu sorgen, nicht gebraucht. Also das Standardisierungsregime sozusagen, der Digitalisierung.
Das ist eine wichtige Grundfeste der Digitalisierung in einem föderalen System, damit das eben nicht in dieser fragmentierten Landschaft endet und nicht zu Chaos führt und nicht eben jeder der Fraht neu erfindet. Also vor die Klammer ziehen wir bestimmte Standards der Digitalisierung, damit dann die sich daran anschließenden unterschiedlichen Softwarelösungen, die ja durchaus Sinn machen, aber dass die dann miteinander kommunizieren können.
Also sozusagen über die Ebenen, über die Services hinweg Interoperabilität sichergestellt ist. Aber dazu brauche ich eben diese Ansage, diese Einheitlichkeit in bestimmten Standards oder Basiskomponenten wie etwa Bürgerkonto, Unternehmenskonto, Bezahlfunktionen, IID und so weiter. Also all diese Dinge, die man vor die Klammer setzt, bevor man eben anfängt, loszudigitalisieren und bestimmte Softwareprodukte einzuführen.
Also das ist aus unserer Sicht ein wichtiger Punkt und man müsste darüber nachdenken. Ist das vereinbar mit den Interessen der Länder oder ist das vereinbar mit unserer Verfassung? Also wie sieht es da aus? Das ist ja schon geregelt worden, bevor das erste OZG in Kraft drin ist. Da haben wir die rechtliche Möglichkeit, dass der Bund einheitlich Standards setzen kann. Hat er bisher nicht gemacht. Da gibt es die verschiedensten Begründungen.
Da wird auch rechtlich argumentiert, dass man sagt, naja, wir dürfen ja nur, da bist du einem gewissen Punkt das regulieren und dann müssen die Länder wieder. Also ich glaube, hier ist ein Hebel, wo man sagen muss, diese Verbindlichkeit und Einheitlichkeit von Standards, da kann der Bund mehr Kompetenzen bekommen und dann haben wir ja Variabilität. Wir könnten sogar argumentieren, ja Einheitlichkeit von Lebensverhältnissen usw.
Also diese Möglichkeit existiert schon. Man muss von ihr mehr Gebrauch machen und es muss in dem Bereich mehr Verbindlichkeit geben. Sie sprechen es gerade an, mehr Verbindlichkeit. Also gerade was auch Fristen angeht, gab es bislang reichlich, aber Verbindlichkeiten gab es anscheinend nicht. Wie müsste denn der gesetzliche Auftrag da jetzt zu aussehen?
Das ist einer unserer Kritikpunkte, dass wir sagen, die Lösung dafür, dass OZG 1.0 eben seine Ziele nicht erreicht hat in dieser Zeitperiode, kann ja nicht sein jetzt auf Fristen völlig zu verzichten und sagen, Digitalisierung ist Daueraufgabe, so steht es hier drin. Das nimmt ja völlig den Druck raus und wir sehen nicht, an welcher Stelle jetzt da nochmal darüber nachgedacht worden ist, wie man sich dann trotzdem selbst verpflichten kann.
Das ist nicht geregelt. Wir plädieren dafür, klare Fristen und Meilensteine einzubauen, die auch gemonitort werden, die auch transparent gemacht werden, die idealerweise auch öffentlich kommuniziert werden, also dass man mit diesen Fristen, die man sich setzen müsste, auch so eine gewisse Selbstverpflichtung sich auferlegt und indem man das öffentlich macht, über einen Dashboard zugänglich macht, prüfbar macht, auch möglicherweise extern evaluieren lässt, ist ja ein Druck da.
Die Alternative ist, zu sagen, Rechtsanspruch, der dann, wenn er nicht eingehalten werden kann, irgendeinerweise sanktionsfähig ist. Aber das ist eine komplizierte Sache, muss man dann schauen, wie man so einen Rechtsanspruch durchsetzen könnte. Wäre aber eine Option, über die man doch mal nachdenken sollte. Sanktion wäre eine Option, aber vielleicht geht es ja auch, ich sage mal, ohne solche drastischen Konsequenzen durch guten Willen.
Also vielleicht kann man Anreize schaffen, die eben dazu führen, was wäre da ein Beispiel? Ich finde das tous die Geschmackisse, die ich spiele. die standardkonform, also die sich an solche service-standards bei der digitalisierung halten und quasi in diese Gesamtarchitektur gut einfügen, die schnell sind und die gute Nutzerzahlen aufweisen. Warum nicht mit diesen Nutzerzahlen mehr argumentieren?
Diese Verwaltungsteile könnte man ja positiv sanktionieren, also mit anreizen arbeiten, mit Zuschüssen, mit Unterstützungsleistungs, dass man also sozusagen nicht nur diese Negativsanktionen hat, sondern sagt, die, wo es gut läuft, wo wir auch sehen, das sind Leistungen, die nicht nur einfach irgendwie mal im Netz stehen und da ist ein Formular hochgeladen, was dann sowieso keiner nutzt und dann gilt das als digitalisierte Leistung,
sondern wo man sagt, wir argumentieren ein bisschen mehr mit Nutzerquoten oder zu Friedenheitswerten, wir evaluieren dann auch mal die Qualität dieser digitalen Leistung und sowas kann ja auch positiv belohnt werden, und dadurch Anreize schaffen, das sehe ich natürlich auch als einen wichtigen Punkt.
Wir reden jetzt gerade schon noch so ein bisschen vom Ende her, das finde ich auch gut, also dass man natürlich drauf gucken soll, dass das auch serviceorientiert und nutzerorientiert ist, aber wie Sie es gerade schon gesagt haben, das reicht ja nicht, hier ein Formular als PDF-Datei zur Verfügung zu stellen, wäre es dann nicht vielleicht auch mal hilfreich, die Digitalisierung der einzelnen Leistungen, also eine konkrete Aufgabenbeschreibung zu hinterlegen,
was genau wer machen muss und dann wird das auf dieser Basis evaluiert und eben auch vielleicht belohnt. Das wäre ja Teil eines solchen Architekturregimes, dass man sagt, einer Gesamtarchitektur, wo klarer wird, wie die Zuständigkeiten verteilt sind, wo aber auch klar ist, in welchem Zeitrahmen das Ganze zu erfolgen hat und wie es kontrolliert wird.
Diese funktionale Teilung und dieser Überblick über Meilensteine, Zuständigkeiten, die Abschichtung auch von bestimmten Kompetenzen im Digitalisierungsprozess, die sehen wir momentan nicht im OZG.
Da ist das eigentlich sehr diffus, es gibt da so ein Begleitpapier zum OZG, wo man den ein oder anderen Punkt mal anspricht, aber da ist das auch noch nicht richtig präzise, dass man jetzt wirklich weiß, welche Ebene, welche Akteur bis wann soll eigentlich welchen Teilbeitrag zur Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland leisten. Und das ist ja gerade wichtig in so einem unübersichtlichen System. Wir sind einfach unübersichtlicher als das kleine zentralistische Land Estland.
Oder wir sind selbst schwieriger als Frankreich als zentralistisches Land, wo man einfach mal schnell was entscheiden kann und dann wird das nach unten durchgesetzt. Das ist bei uns nicht so möglich. So war es es bei uns umso wichtiger, diese Zuständigkeit bei so einem komplexen Werk wie einer ebenden, übergreifenden Verwaltungsdigitalisierung klarer zu benennen.
Was sehen wir noch nicht? Und das mag eine Erklärung dafür sein, dass es eben dann diese Reibereien gibt, diese Unklarheiten, wer eigentlich was macht und wir uns letztendlich alle irgendwie gegenseits bremsen. Jetzt ist es ja nicht das erste OZG, es ist ja jetzt schon die Neuauflage. Sie beraten als Normenkontrollrat den Gesetzgeber und die Exekutive. Und da frage ich mich, warum dringt das nicht durch? Warum geht jetzt das OZG 2.0 hinter das erste zurück?
Das ist, glaube ich, eine Frage, die Sie dann auch der Politik und der Regierung stellen müssten. Das ist eine Frage, die wir uns als NKR natürlich auch des öfteren stellen. Als Politikwissenschaftler leuchtet mir da vieles ein. Und ich fand es eher erstaunlich, dass im OZG 1.0 solche präzisen Zahlenangaben drin waren. Sowas ist gruskant für Politik, man wird ja daran gemessen.
Also warum soll ich mir konkrete messbare Ziele festlegen, wenn ich daran gemessen werde und mein Scheitern daran festgemacht werden kann? Das ist etwas, was aus der politischen Rationalität, aus der politischen Logik eigentlich nachvollziehbar ist, dass ich so was nicht möchte. Ich möchte keine quantifizierbaren Ziele. Es ist für die Sache der Digitalisierung und aus Sicht der wirklich Notwendigkeit und Dringlichkeit dieser Aufgabe, ist es fatal, dass man hier den Druck so rausnimmt.
Und es ist erklärbar, rational, aber es ist sicherlich nicht konstruktiv für das Weiterkommen der Verwaltungsdigitalisierung hier so wenig präzise, abrechenbare Ziele und Fristen zu verankern. Jetzt haben Sie gerade vorhin gesagt, wir sind nicht das kleine Land Estland, aber irgendwas muss es doch geben, was wir von diesen Ländern trotzdem noch lernen können. Dass Sie klein und zentralistisch oder unitarisch sind, heißt nicht, dass wir da nicht hingucken sollen.
Also das möchte ich damit auch nicht gesagt haben. Ich denke schon, wir sollten hingucken, wir sollten nur immer mit der gebotenen Sensibilität die Ergebnisse anschauen und überlegen, was passt davon für uns und wo müssen wir, wenn wir dahin wollen, vielleicht ganz anders agieren. Und wir können auch in andere federale Systeme gucken. Warum nicht? Also Österreich, Schweiz, sie sind uns auch in vielen Dingen voraus.
Österreich hat eine recht erfolgreiche Registermodernisierung durchgeführt, wo jetzt das ONLY-Prinzip in vielen Bereichen funktioniert, während wir immer noch nicht da sind. Die Registermodernisierung, die ich als NKR, auch generell als eine ganz zentrale Baustelle sieht, um zu ONLY zu kommen. Also einmal die Daten eingeben und dann werden die Backoffice ausgetauscht sozusagen zwischen verschiedenen Behörden. Da sind wir ja nicht. Und selbst die föderalen Länder kriegen das irgendwie hin.
Und auch in der Schweiz ist man da in vielen Bereichen weiter in der Verwaltungsdigitalisierung. Das heißt, also wir sollten schon dahin schauen und überlegen, wie haben die das gemacht, wie haben die das gesteuert, was kann man da lernen? Also das finde ich schon richtig.
Wir müssen dann eben schauen, ja, wie passt das zum föderalen System, wenn die das dort so gemacht haben, welche Institutionen könnten wir damit betrauen, wie kriegen wir diese Bund-Länder-Konflikte, die wir ja häufig haben in den Griff, das sind eben Dinge, mit denen hat Esland nicht zu kämpfen. Ein anderer Aspekt ist, auch wenn er schon häufig bemüht wurde, der Datenschutz. Fokussieren wir uns in Deutschland immer noch zu sehr auf dieses Thema oder ist das nur so ein Scheinargument?
Also ich denke, Deutschland ist da eben schon gewisserweise Spitzenreiter, ja. Andere Länder würden sagen, also wenn sie Skandinavien sind in Schweden oder so, die würden sagen, da macht ihr doch viel zu viel. Also aus deren Sicht machen wir da zu viel. Andererseits haben wir natürlich eine besondere Historie. Deutschland hat da aufgrund seiner Geschichte natürlich auch besondere Begründungen, warum wir da vorsichtig sind. Das heißt, das muss man in den Blick nehmen.
Ich denke aber, dass wir viele der datenschutzrechtlichen Bedenken, also zum Beispiel im Bereich Registermodernisierung, die können wir auf moderne technische Weise durchaus, den können wir Rechnung tragen, ohne dass wir auf Digitalisierung verzichten müssen. Es heißt ja nicht, wenn ich jetzt auf die Registermodernisierung verzichte und auf das Wands Only-Prinzip verzichte oder den Uni-Form Identifier, also den einheitlichen Identifier, dass ich dann datenschutzsicherer bin.
Das ist ja eine Irrglaube, ja. Also die Datenschutzsicherheit kann ich zum Teil sogar steigern, indem ich die Register modernisiere, indem ich mehr zum digitalen Format übergehe. Also dieser Trade-off, der da immer ausgemacht wird, Digitalisierung gegen Datenschutz, zum Teil stimmt der so nicht, ja. Sondern ich kann sogar das Datenschutzniveau erhöhen, indem ich die Register modernisiere und da digitale Standards einführe. Insofern sollte man diese Debatte auch ein bisschen anders führen.
Und ich denke, da bedarf es einer Modernisierung auch des Datenschutzrechts, damit hier die Kompatibilität zur Digitalisierung gegeben ist. Wir reden jetzt naturgemäß die ganze Zeit über Digitalisierung. Das eigentliche Thema, was uns jetzt dieser Tage und dieser Monate umtreibt, ist aber ein anderes, nämlich das Thema künstliche Intelligenz.
Und da stellt sich natürlich die Frage, wie wir mit Blick auf diese ja auch exponentiell werdenden Entwicklungen, Blick auf KI, wie können wir da überhaupt noch in der Verwaltung den zeitlichen Versatz aufholen? Das ist schon ein wichtiges Zukunftsszenario und es wird ja auch experimentiert. Ich glaube aber, bevor wir über künstliche Intelligenz sprechen und da es vielleicht auch den ein oder anderen Leuchtturm machen oder so, sollten wir unsere Hausaufgaben in den Basics machen.
Und das heißt für mich und für den NKR die Registermodernisierung, die Ende zu Ende Digitalisierung in die Fachverfahren hinein. Das bedeutet auch die Digitalisierung innerhalb der Verwaltung, das haben wir vernachlässigt. Also ich glaube, wir müssen diese Hausaufgaben erst mal machen. Stichwort Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Sie können ja heute den digitalen Bauantrag oder digitale Planungsverfahren nicht machen, weil die Verwaltung vor Ort keine Cloud-Lösung haben, weil die großformatige, datenintensive Planungsunterlagen nicht austauschen können. Also können Sie das nicht auf einer digitalen Plattform machen. Es fehlt an den Basics. Und ich glaube, diese Hausaufgaben sollten wir als erstes machen, auch schauen, wie das mit dem ganzen Fachkräfteproblem sich dann noch gestaltet.
Also dass wir hier zu Entlastung, zu echten Entlastungen kommen. Und dann parallel kann man mit KI experimentieren. Ich denke, das ist auch wirklich ein wichtiges Zukunftsfeld. Wir sollten damit auch experimentieren und schauen, in welchen Verwaltungsbereichen für welche Leistung kann man KI anwenden, wie kann man das in Massenverfahren integrieren, mit Automatisierung verknüpfen. Also das denke ich, ist schon wichtig.
Ich sehe nur nicht, dass die Verwaltung momentan da wirklich den Schwerpunkt legen sollte, sondern erst mal die Pflicht machen und dann sich vielleicht auf die KI-Kür, die es momentan ja noch ist, konzentrieren. Besonders vor dem Hintergrund, dass uns, wenn wir das nicht tun, ein wichtiges Standortmerkmal verloren geht.
Und damit kommt mir der Gedanke, dass das ja auch noch ein zusätzlicher, ein weiterer Vertrauensverlust in den Modernisierungswillen der Verwaltung aufzeigt oder suggeriert zumindest, ist es überhaupt noch möglich, dieses Vertrauen in die Handlungsfähigkeit und in das Image der Verwaltung, die ja doch immer wieder so ein bisschen als behäbig und ja, sage ich mal, langsam wahrgenommen wird, ist es überhaupt möglich, das wiederherzustellen, das Image?
Das Vertrauen in die öffentlichen Institutionen und in die Verwaltung hat schon arg gelitten in den letzten Jahren. Und das hat schon auch mit der Digitalisierung zu tun und damit ja, dass die ältere Generation dann so langsam verschwindet und die Jüngere nachrückt, die Jüngere Generation, also dann auch mit Verwaltung in Kontakt kommt und die ganz anderes gewöhnt sind, ja, von der Interaktion mit Privaten, mit verschiedenen oder auch internationalen Erfahrungen, die die haben.
Hier gibt es ein realer Gefahr, dass ein solcher Vertrauensverlust in öffentliche Institutionen zunimmt und das kann natürlich auch dann zu Demokratieproblemen führen, ja, denn für demokratische Beteiligung, für auch Demokratievertrauen ist natürlich auch Institutionenvertrauen ganz wichtig und insofern sehe ich Verwaltungsmodernisierung und Verwaltungsdigitalisierung als Teil davon, als eine Grundlage, eine notwendige Bedingung auch für Demokratievertrauen und Institutionenvertrauen.
Häufig gerät das aus dem Blick und man sagt, ach, ist Verwaltung, ist Bürokratie, na ja, die große Politik läuft woanders. Die öffentliche Verwaltung ist das Greifbarste, was Bürgerinnen und Bürger vom Regierungssystem erleben, wie sie mit dem Staat in Berührung kommen.
Und insofern ist es fatal, dass dieses greifbare, das wie ich den Staat erlebe, dann eben mit solchen Frustrationserfahrungen verbunden ist und daher glaube ich, dass auch dieses ganze Thema Demokratie, Institutionenvertrauen sehr stark mit Verwaltung zusammenhängen und wir diesen Zusammenhang auch thematisieren sollten. Wenn wir genau diesen Punkt jetzt nochmal abschließend aufgreifen, wie sieht denn nach Auffassung des Normenkontrollrats dann ein ganzheitlicher Digitalisierungsansatz aus?
Die ganze Governance muss verbindlich sein, also man muss erstmal diese Governance haben, damit das wirklich funktioniert. Dann glaube ich, ist ein wichtiger Punkt diese Digitalisierung bis in die Fachverfahren hinein. Medienbruch frei, es kann nicht sein, dass man dann alle Daten eingebt und am Ende den ganzen Antrag doch wieder ausdrucken und abschicken muss. Also diese Medienbruchfreiheit ist ganz wichtig, aber eben nicht nur nach außen hin, sondern das muss ein neuer Akzent werden.
Der ist zum Teil im neuen OZG auch drin, zumindest angesprochen, also sehr viel stärker die Prozesse innerhalb der Verwaltung in den Blick nehmen, damit auch dort die Entlastungseffekte dann kommen und wir mit den angesprochenen Problemen umgehen können. Also dieses, die ich wollte, eben Ende zu Ende, es muss in die Behörden hineingehen, dass dort die I-Akte eben Standard ist und nicht die Ordner hin und her gefahren, was ja immer noch der Fall ist.
Ganzheitlich heißt für mich auch ebenenübergreifend, es kann nicht sein, dass Sie sozusagen, wenn Sie dann von Kommune A nach Kommune B oder Bundesland A, Bundesland B umziehen, dann alles wieder völlig anders machen müssen oder das Prozesse, die über die Ebenen hinweggehen, dann eben digital nicht funktionieren und da brauchen wir, also wir diese Medienbrüche haben. Also auch das ist für mich ganzheitlich, dass es zwischen den Ebenen unterschiedlichen Behörden interoperabel ist.
Das sah eben der digitale Prozess nicht abricht, sondern die Dinge miteinander verknüpft sind. Und Last but not least, die Registermodernisierung ohne eine Registerlandschaft, wo Register miteinander kommunizieren können, Datenschutz sicher, ja, aber dass sich eben nicht alle Daten ständig neu eingeben muss und wirklich dem Wond only Prinzip zum Leben verhelfen kann, da braucht es diese Registermodernisierung. Auch das gehört für mich zu einem ganzheitlichen Ansatz.
Ich freue mich drauf, wenn ich nicht einfach mehr nur ein Formular irgendwo ausdrucken darf und es dann per Post wegschicken muss, aber die Zeit wird sicherlich zeigen, ob sich das erfüllen wird. Frau Kuhlmann, vielen Dank, dass Sie bei uns im Interview waren. Ja, war mir eine Freude. Vielen Dank ebenfalls. Steuern mit Recht, der Dathef Podcast. So, Gespräch vorbei. Letzte Folge Podcast auch vorbei. Podcast fürs Jahr 2023 auch vorbei.
Also, es war die letzte Folge in diesem Jahr und weiter geht es im Januar. Das wollte ich jetzt nur sagen, damit sich es reimt. Richtig. Wir wünschen euch frohe Weihnachten. Einen guten Rutsch. Alles Gute für das Jahr 2024. [Musik]
