[Musik] Steuern, mit Recht, das Interview mit Konstanze Elter und Carsten Fleckenstein. [Musik] In unserer Interviewfolge holen wir wie immer die große Taschenlampe für unseren Gast raus. Und der beleuchtet dann mal den Hintergrund. Mal schauen, welche Erkenntnisse sich ergeben. Wir wünschen erhellende Einsichten. Am Telefon begrüßen wir aus Köln Ralf Hänger. Er ist Senior Economist für Wohnungspolitik und Immobilienökonomik am Institut der deutschen Wirtschaft.
Guten Tag Herr Hänger. Guten Tag. Herr Hänger, die Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes ist seit Beginn des Jahres in Kraft. Zum Beispiel in Neubauten, zumindest in Neubaugebieten. Braucht es Heizungsanlagen, die bis zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden? Welche Auswirkungen wird das jetzt auf das Bauverhalten haben? Das ist die entscheidende Frage. Alles passiert ja jetzt in einer Phase, wo der Immobilienmarkt auch eine Art Zeitenwende erlebt.
Nach einem langen Buben erlebt ja unsere Branche ein Perfect Storm. Die Bautätigkeit ist massiv eingebrochen, weil eben die Zinsen gestiegen sind, die Kosten hoch sind, weil es einen Fachkräftemangel gibt und weil auch Fördermöglichkeiten sich stetig verändert haben und weggefallen sind. Und die Ziele, die die Bundesregierung hat, einmal die Klimaschutzziele und eben auch den Wohnungsbau voranzutreiben, diese Ziele beide zu vereinen, das ist schwierig.
Den Kompromiss, den wir jetzt sehen bei der GEG Novelle, der ist sicherlich richtig, dass man das erstmal fokussiert auf nur Neubaugebiete und auch hier die Neubauten nur, um dann eben Verknüpfung herzustellen, sei es die kommunale Wernerplanung, etc., die eben wichtig sind, damit die Wärmewende gelingen kann. Was hätte der Gesetzgeber denn hinsichtlich des Termins für die Novelle anders machen können oder sollen? Es war ja vorgesehen, die GEG Novelle später zu beschließen, ab 25.
Da hat man es vorgezogen, eben wegen dem Krieg Russlands gegen die Ukraine. Das war sachlich damals richtig, aber im Frühjahr letzten Jahres hätte man wahrscheinlich deutlich schneller reagieren können und sagen können, eigentlich haben wir die Energiekrise gut überwunden oder gut in Anführungsstrichen. Man hat sie auf jeden Fall deutlich besser gestalten können, als man es geplant hätte.
Und dann hätte man auch diese Gesetzesvorhaben, um ein Jahr wieder nach hinten legen können, sprich ab dem 1.2.2025. Das hat man nicht gemacht und dann ist eigentlich so eine Kommunikationsmisserie gestartet, die begann im März als Robert H.P.X. Referentenentwurf bekannt war und dann wurde ganz intensiv debattiert und zwar öffentlich. Und es gab etliche Fehler meines Erachtens, die man am Anfang nicht mitbedacht hatte. Und das sind drei große Themengebiete.
Das war einmal die Verklüpfung mit der kommunalen Rahmenplanung. Wir schreiben jetzt den Gebäudeigentümer vor, dass neue Heizungsanlagen 65 Prozent eurer Neuwahlen Energienanteil haben müssen.
Aber wenn ein Gebäudeigentümer nicht weiß, ob eine kommunale Wärmeplanung dazu führen wird, dass bald ein Fernwärmenetz zur Verfügung steht, dann kann er ja keine gute Investmententscheidung treffen und sich fragen, baue ich jetzt die Wärmepumpe ein Jahr oder nein oder warte ich ab, bis vielleicht im Jahr 2030 oder 32 ein Fernwärmenetz für ihn möglich ist. Das hat man anfangs nicht gedacht und mitgedacht und wurde dann aber aufgegriffen. Das zweite Thema war die Fördersystematik.
Das ging vor allem Richtung Härtefälle und vor allem einkommensschwache Haushalte. Wenn man etwas vorschreibt mit dem Ordnungsrecht, dann ist es wichtig auch sich klar darüber zu machen, dass einkommensschwache Haushalte hier vielleicht übermäßig belastet werden.
Denn es geht ja um Investitionssummen, die nicht so hoch sind wie oft korrektiert, 100.000 und mehr, aber doch 20, 30.000 Euro in der Regel hoch sein werden, sodass man sich Gedanken darüber machen musste, wie man eine Förderung hier richtig ausgestaltet und dementsprechend fördert man jetzt einkommensschwache Haushalte deutlich höher.
Und die dritte Schwachstelle, die ich benennen will, war, man hat auch nicht mitgedacht, wie man das Mietrecht neu auszugestalten hat, wenn es um den Austausch von Heizungsanlagen geht. Bislang war es wirklich beim Heizungsaustausch, nämlich bis zu 8% der Kosten umzulegen auf die Miete, bis zu 3 Euro pro Quadratmeter. Und das ist deutlich zu hoch für bestimmte einkommensschwache Miethaushalte.
Und dementsprechend hat man hier jetzt nachjustiert und hat eine Grenze von 50 Cent pro Quadratmeter eingeführt, um wenigstens diese ganzen Themengebiete, die mit der GG-Novelle zusammenhängen, zu adressieren. Und hat jetzt einen Entwurf, der in die richtige Richtung weiß, aber immer noch hier und da Fragezeichen aufünft. Jetzt haben Sie es gerade angesprochen, das Wärmeplanungsgesetz. Das ist ja an die Novelle des GG gekoppelt. Was hat es denn jetzt genau mit dieser Wärmeplanung auf sich?
Also diese Fristen sind jetzt erstmal so gesetzt, dass die Großstädte bis Mitte des Jahres 2026 Zeit haben, diese kommunale Wärmeplanung vorzunehmen und alle sonstigen Gemeinden zwei Jahre länger. Und diese kommunale Wärmeplanung ist insofern unheimlich wichtig, weil die Kommunen jetzt die Aufgabe haben, in einer kommunalen Wärmeplanung sich darüber Gedanken zu machen, wie sie bis zum Jahr 2045 sich aufstellen wollen, hinsichtlich der Umstellung auf erneuerbaren Energien und Nachhaltigkeit.
Es geht hier um eine Bestandsanalyse, um eine Potenzialanalyse für die Wärmeversorgung, um eben sich zu fragen, wie kann man mit den privaten Eigentümern der Wohnungswirtschaft, aber auch den Wärmenetzbetreibern und auch der Gewerbe und der Industriebetriebe gemeinsam sich fragen, wie man auf Klimaneutralität kommen kann. Und die Logik dahinter ist vollkommen richtig und wichtig, allerdings ist die Frist kurz.
Die Rückmeldung aus den Kommunen hier und da sagen, wir werden das nicht gut schaffen können. Wir werden es vielleicht schaffen, einen kommunalen Wärmeplan aufzulegen, aber ob wir es schaffen, in den wenigen Jahren einen Plan zu erarbeiten, der auch Nachhaltigkeit bis 2042 herstellt. Das bezweifeln aktuell viele, deswegen geht es auch hier um die Frage, wie die Kommunen unterstützt werden können, die Pläne richtig zu machen.
Das heißt, das Gesetz, was wir jetzt auf Bundesebene haben, das wird ausgebremst, weil Länder und Kommunen einerseits mit der finanziellen Mehrbelastung und andererseits mit den Fristen nicht klar kommen. Ja, wenn man so will, hat man mit der GG-Novelle den Gebäudeigentümer zu früh an die Kandale genommen. Das hätte man meines Erachtens auch ein paar Jahre später machen müssen.
Von der Logik her ist es natürlich nachvollziehbar, dass man sagt, wir haben 2045 wollen wir keine Heizungsanlagen mit fossilen Energieträgern. Und rückwirkend, wenn man sich überlegt, dass Heizungsanlagen in der Regel 20 bis 30 Jahre laufen, ist klar, dass man auch vorher schon mit dem Ordnungsrecht, mit klaren Vorgaben, arbeiten kann. Allerdings meines Erachtens ein paar Jahre zu früh. Ich will das mal an einem Beispiel festmachen.
Wir haben jetzt klar erlebt, dass die Wärmepumpe nicht nur im Neubau, sondern auch im Bestand marktfähig wurde. Das hat vor zwei Jahren begonnen in der Corona-Pandemie, auch mit Förderung flankiert, aber vor allem auch dann mit den Veränderungen der Preise bei Gas und Öl. Und dieser Wärmepumpenmarkt, gerade was Luftwasser-Wärmepumpe angeht, ist salonfähig geworden, auch für Bestandsmodernisierung. Und was hat man leider letztes Jahr dann gesehen?
Eine große Debatte darum, wenn es um die Frage geht, muss man jetzt die Wärmepumpe einbauen? Auch für alle Gebäude verpflichtend, wenn keine Fernwärmeneilitung möglich ist und keine anderen Alternativen möglich sind. Und die Antwort ist eben nein. Es ist nicht immer möglich, stand heute, wo die Preise in Deutschland für Wärmepumpen noch sehr hoch sind, wo der Hochlauf des Wärmepumpenmarktes gerade passiert.
Wenn diese Wärmepumpen als Heizungsform im Fokus stehen und die Regierung hat sich jetzt ein Ziel gesetzt von 6 Millionen Geräten bis 2030, gerade mal 1,7 Millionen Wärmepumpen sind bislang installiert, wie schätzen Sie denn dann die Umsetzbarkeit des Ziels der Regierung ein? Also die Zielvorgaben sind so ehrgeizig, dass in Fachkreisen offen darüber diskutiert wird, ob das erreichbar ist.
Wir setzen aber ganz klar auf die Wärmepumpe für eigentlich alle Gebäude, die in den nächsten 25 Jahren ja dann umgestellt werden müssen und eben kein Fair- oder Nahverbrauchungsrecht zur Verfügung steht. In den nächsten 2, 3, 4 Jahren erwarten wir aber auch nicht ein Hochlauf von Wärmpumpen, in der Größenordnung, wie es notwendig ist, weil der Markt dafür sich gerade im Aufbau befindet.
Und wir haben noch weitere Probleme. Es geht darum, dass ja auch die Stromherstellung in Deutschland auch auf Erneuerbare umgestellt werden muss. Hier geht es um Hintanlagen, hier geht es um Solar, was deutlich hochgefahren werden muss, damit überhaupt der Erneuerbarenanteil von 80 Prozent auch erreichbar ist im Stromnetz. Auch da sind dicke Fragezeichen dran.
Und insofern muss man sagen, bis 2030 die Ziele zu erreichen, ist fast jetzt schon klar unrealistisch, aber in den 2030er Jahren kann man meines Erachtens, wenn die Rahmenbedingungen dann richtig gesetzt sind, einen sehr dynamischen Markt etablieren, hinsichtlich energetischer Geburtesanierung und auch hinsichtlich des Austauschs der Energieträger von Fossil auf Erneuerbaren.
Wenn wir uns dann jetzt die Alternativen bei den Erneuerbaren Energien anschauen, die es so gibt, welche sind das denn genau und vor allem welche werden denn gefördert? Da muss man darauf hinweisen, dass durch das Verfassungsgerichtsurteil letztes Jahr im Mitte November nicht klar ist, was dann jetzt kommen wird.
Man erlaubt auf jeden Fall verschiedene Energieträger, die auch gefördert werden und es war klar, dass Erneuerbare nur noch erlaubt werden sollen und hier auch keine Prüfung des Anteils 65 Prozent mindestens vorzulegen sind. Aber man erlaubt jetzt eben auch andere Heizungen, vor allem Mischheitssysteme, bivalente Systeme, wo mal die Wärmepumpe laufen muss und dann mal Gastherme diese Hybridsysteme voranzubringen.
Es wird man es einfach ganz viel Thema sein, ob wirklich es gelingen kann, mit Wasserstoff die bestehenden Gasnetze mit Beimischungen Richtung Erneuerbare auszurichten. Also da sind für mich große Fragezeichen noch drin, ob das gelingen kann. Aber das Gesetz hat insofern hier jetzt eine Öffnung erlaubt, dass H2-Radi Gasheizungen und die langfristig oder mittelfristig auf Wasserstoff umgestellt werden können, dass die weiterhin erlaubt werden.
Dennoch sind Erdgasheizungen vergangenes Jahr auch noch eingebaut worden. In welche Konstellationen sind denn solche Heizformen überhaupt noch sinnvoller Energieformen? Wenn wir aus der Sicht des Ziels 2045 rechnen, ist das nur sinnvoll, wenn das wirklich auf Wasserstoff umgestellt werden könnte. Nach dem mehrheitlichen Kenntnisstand ist das nicht möglich, dass wir so viel Wasserstoff zur Verfügung haben, um das in der Breite zu erlauben. Also braucht es den Umstieg.
Es gab in den letzten ein, zwei Jahren mehr Austausch bei Gasthermen und auch bei Heizölanlagen. Das ist klar meines Erachtens die Folge gewesen dieser schwierigen Debatte im letzten Jahr. Allerdings, was verkannt wird in der Debatte, viele zum Beispiel Gasthermen wurden auf Rennwertkessel umgestellt und sofern waren das nach der Umstellung eben auch deutlich effizientere Systeme, was in einer Transformationsphase auch richtig und wichtig ist.
Was ist denn schlecht daran, wenn ich zum Beispiel eine 20 Jahre alte Gastherme umstelle, auf ein hocheffizientes System und dann jetzt die nächsten 20 Jahre damit gut fahre? Und dann in 20 Jahren, das wäre dann im Jahr 2044, wirklich den Umstieg zu machen auf eine Wärmefumpe oder ein anderes vollkommen erneubare Energie- und Betriebenessystem.
Trotzdem, jetzt sind ja die CO2-Preise für emissionsintensive Brennstoffe deutlich teurer geworden und die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, wie es nach 2026 mit dem Brennstoff-Emissionshandel weitergehen soll. Ist es denn dann überhaupt noch sinnvoll, immer noch fossile Energieträger in Hybridsystemen einzusetzen?
Also in der Tat, die Gefahr ist jetzt groß, dass Haushalte auf den falschen Entscheidungen jetzt treffen, die sie dann auch in den nächsten 5 oder 10 oder 15 Jahren zu bezahlen haben. Deswegen ist es ja auch so, dass Gasheizung und auch Erdölheizung nur noch verpflichtend bei einer professionellen Beratung eingebaut werden dürfen. Also etwa durch den Energieberater, den Schornsteinfeger oder die Heizungsanstalöre selbst. Also die Beratungspflicht ist jetzt vorgegeben.
Vor allem soll da eben drauf... gewiesen werden, wie denn die finanziellen Nachteile sein werden über den Betrieb einer Heizungsanlagen von 15, 20 Jahre. Und sie hatten zurecht auf hingewiesen, die CO2-Bepreisung ist wichtig und richtig meines Erachtens, um die Preisrelationen richtig zu stellen, die in den gesamten 2010er Jahren eben falsch waren. Ich will das gerne an einem Beispiel festmachen. Nehmen
Sie sich die gasbetriebenen Heizungsanlagen und schauen Sie sich an, wie die Kosten waren. Da hatten wir 6, 7 Cent pro Kilowattstunde als Kosten und denken Sie jetzt an eine Umstellung zum Beispiel
auf eine Wärmepumpe. Und eine Wärmepumpe hat damals Kosten verursacht, 30 Cent war der Strompreis für einen Tarif, der für Wärmepumpen vorgesehen ist in vielen Landkreisen und man hat jetzt vielleicht eine Jahresarbeitszahl von 3, das bedeutet eine Kilowattstundenbelastung von 10 Cent pro Kilowattstunde. Und gegen diesen Nachteil einer Wärmepumpe kam man halt in der Breite nicht an, denn Gas war günstig
zu haben. Jetzt nach der Krise haben wir 12 Cent pro Kilowattstunde beim Gas und beim Strom sind man liegen ein bisschen höher, aber wir haben jetzt ungefähr Preisegalität, also ungefähr bei dem Betrieb dieser beiden alternativen Anlagen ähnlich hohe Kosten. Aber Wärmepumpenkosten eben deutlich mehr Geld, wenn man jetzt umrüsten wollte und dementsprechend brauchen wir die Förderung.
In den nächsten Jahren haben wir die CO2-Bepreisung bei dem einen und auf der anderen Seite die klaren Bekenntnisse der Politik, dass der Strompreis nicht weiter steigen darf und abgesenkt werden sollte. Natürlich nicht auf 20 Cent oder 10 Cent, das wird nicht möglich sein, aber doch ein paar Cent werden wahrscheinlich möglich sein. So dass wir jetzt klar vor Augen haben die veränderten Betriebskosten und sie hatten schon gesagt, 2026 ist nicht klar, wie es weitergeht, aber es ist
glaube ich ganz klar, dass die CO2-Bepreisung zunehmend wird. Es stehen hier vielen Optionen im Raum, wie man mit Mindestpreisen arbeitet, wie man das dann integrieren kann in einem europäischen Emissionshandel, so dass einerseits das Gesamtziel für alle Sektoren in der Europäischen Union im Blick bleiben und auch die Preise nicht zum Beispiel auf einem zu niedrigen Niveau liegen werden,
um eben die Signalwirkung für den Markt zu initiieren. Wenn wir jetzt aber davon sprechen, dass der Strompreis günstiger wird, dann klingt es so ein bisschen, also für mich, wie so ein Etikettenschwindel, denn nicht alle Strom wird produziert über erneuerbare Energien. Also da hinten dran stehen ja doch manchmal immer noch fossile Energieträger. Wie sieht das dann im
Hinblick auf den Klimaschutz aus? Vollkommen richtig. Hier sollte man immer darauf hinweisen, das stand heute, wenn ich umstelle, auf eine Wärmepumpe und der Strommix besteht zu 50 Prozent aus fossilen Energieträgern, noch teilweise ja Kohle, hohen Umfang an bestimmten Tagen. Ich hatte ja schon gesagt, das Ziel ist 80 Prozent bis 2030. Meines Erachtens ein sehr ekelziges Ziel,
schwer zu erreichen. Aber es muss das Ziel sein und ohne Strom und Umstellung des Gebäude, Wärmemarktes auf Strom in großen Teilen, genauso wie auch im Verkehrssektor auf Stromer, sei es Brennstoffzelle, wo wir Strom brauchen oder eben den Direktstromer mit Batterie, wird es nicht gehen. Deswegen vollkommen richtig. Wir reden hier über einen Sektorgrad, den Wärmemarkt. Wenn wir es aber nicht schaffen, mehr Wind und mehr Solarenergie zu nutzen,
nutzt dann auch die Umstellung auf die Wärmepumpe nichts. Jetzt hatten Sie es ja vorhin angesprochen. Momentan sieht es mit der Förderung ziemlich mau aus. Nach der Einigung im Haushaltsstreit soll der Förderumfang reduziert werden. Sparen wir dann an der falschen Stelle mit Blick auf Klimaschutz und Wärmewende? Also ich denke, dass das wirklich von der Signalwirkung wieder
jetzt eine Katastrophe ist. Man muss das so meines Erachtens klar benennen. Es hat angefangen im März letztes Jahr und denken Sie noch an den Januar 2022, wo damals die Förderung der KfE im Neubau 55 ausgelaufen ist. Das waren alles mediale Katastrophen und schaffen es eben nicht verlässlich die Möglichkeit, gute Rahmenbedingungen herzustellen. Und jetzt eine Förderpolitik zu etablieren, die über die Jahre tragen soll, aber eigentlich die von Haushaltspolitischen bestüßenabhängig
zu machen, kann uns nicht tragen in die richtige Richtung. Das ist nicht richtig. Gleichwohl muss ich anmerken, dass wir meines Erachtens viel zu viel über Förderungen machen. In der lange Debatte seit den 2010er Jahren ist schon, wie setzen wir die Rahmenbedingungen richtig? Und es ist unheimlich herausfordernd für die Politik, die Rahmenbedingungen richtig
zu setzen. Ich hatte aber gerade schon ausgeführt, die 2010er Jahre waren geprägt davon, dass eben Erdgas- und Heizöl zu günstig waren oder Strom zu teuer, das kann man drehen und wenden, wie man möchte. Entscheidend, das sind für mich die Preisrelationen. Solange diese Fall schwindet, kann man mit Fördermilliarden, die sich laufend ändern, nicht dagegen ankämpfen. Das ist meine feste Überzeugung. Und meines Erachtens fehlt auch noch etwas, was viel zu
wenig bedacht wird. Das Steuerrecht, das Einkommensteuerrecht ist nicht ausgerichtet richtig, sodass wir die Wärmerwände gut begleiten können. Denken Sie an die Frage, wie man Investitionen einordnen muss, wenn es um Erhaltungsaufwand geht oder Herstellungsaufwand. Die Frage ist
etwas an der Modernisierung oder in den Standsetzungen. Wie kann man das abschreiben? Denken Sie hier an das Thema anschaffungsnah Herstellungskosten, wenn ich eine immobilie erwerbe und aber mehr als 15 Prozent kosten, die ich für den Kauf aufgebracht habe in die Modernisierung stecke, dann muss ich alles aktivieren und abschreiben, sodass hier kein Anreiz besteht, umfassend zu modernisieren. Denken Sie aber auch an die Förderung, die es aktuell nur für Selbstnutzer gibt, aber nicht
für Vermieter, wenn es um die Frage geht zu modernisieren. Und solange die Rahmenbedingungen hier nicht richtig sind, kommen wir mit Fördermitteln, Förderprogrammen, die ja umfassend sind, die immer wieder neu ausgestaltet werden, die mal für den Neubau sind abhängig vom Standard KfW 55 oder 40, nur flankiert für Einzelmaßnahmen oder für den Heizungsaustausch mit verschiedenen Fördersitzen,
abhängig verschiedener Systeme, die ich einsetze und nicht zum Erfolg führen. Das klingt jetzt so ein bisschen wie eine Begründung dafür, dass man jetzt diese von der BAFA, also dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle, neuen Förderprogramme einkassiert hat, die liegen auf Eis und trotzdem muss es ja in irgendeiner Weise bezahlt werden. Also was können jetzt vor allem Unternehmen, betrifft das ja und Kommunen, was können die denn jetzt tun, vor allen Dingen, wenn die Kommunen
auch noch mit dem Wärmeplanungsgesetz zu kämpfen haben? Ich denke, es ist richtig in einer Zeit, wie jetzt, abwartend zu agieren, um dann, wenn die Förderung auch wirklich umgesetzt werden,
diese auch nutzen zu können. Also abwarten nicht hin so zu verstehen, wie gar nichts machen, sondern abwarten aber dann schon die Planung beginnen, um sich selbst zu fragen, hinsichtlich des Eigengebäudebestands beim Unternehmen oder aus Sicht eines einfachen Eigentümers mit einer Immobilie, sich zu fragen,
wann werde ich was machen an meinem Gebäude? Und das kann in fünf Jahren sein, das kann in zehn Jahren sein, das kann auch sofort sein, sich da Beratung einholen, dass man sich einen Sanierungsfahrplan ausstellen lässt, dass man sich klar macht, ich fange vielleicht bei der Decke an, ich fange mit der Heizungsanlage an, je nach Situation vor Ort oder ich warte ganz klar ab, bis die Kommune den Plan vorlegt, weil es sich schon klar absehbar zeigt, dass hier ein Fernwärmeanschluss
im Jahr 2035 kommen wird. Also diese Überlegungen müssen sofort anfangen, meines Erachtens. Ich glaube, das ist deutlich geworden, auch in der Debatte im letzten Jahr, um eben dann die richtigen Entscheidungen zu treffen, wenn dann der Staat die richtigen Rahmenbedingungen im Detail setzen wird. Also das wäre mein Tipp an alle. Man muss jetzt wach bleiben, sich vorbereiten, spezifisch für sich klar machen, wann werde ich was angehen wollen, um dann zu gucken in der Detailplanung,
wann ich was mache. Das betrifft ja jetzt hauptsächlich erst mal Bestandsimmobilien. Und wenn man mal betrachtet, dass dort immer noch fossile Energieträger eingesetzt werden können, wie hilfreich sind denn diese Regelungen und Fristen überhaupt im Gesetz, hätte man das nicht anders lösen können? Ich denke, die Fristen sind jetzt ganz klar ein Kompromiss und das allerwichtigste, meines Erachtens, ist wirklich die kommunale Wärmeplanung. Das muss man sich vor Augen führen.
Die Kommunen, gerade die Großstädte, die hoffentlich es schaffen werden, die Fernwärmenetze auch zu erweitern, perspektivisch Mitte der 30er bis Anfang der 40er Jahre und es auch konkret beschreiben können. So dass hier wir dann den Fernwärmeanteil im deutschen Gebäudebestand, aktuell liegen wir bei 14 Prozent, der Haushalte werden mit Fernwärme versorgt, um hier einen Anteil von vielleicht
25 Prozent zu erreichen. Der Rest, sag ich mal, bis auf 10 Prozent, wo wir vielleicht mit Pellet Heizung, mit Biomasseheizung, mit sonstigen Hybrid-Lösungen arbeiten müssen, wird meines Erachtens mit Wärmepunkten betrieben werden müssen. Und hier braucht es ja dann eben den Markt, den ich vorhin schon beschrieben habe, den es aktuell noch nicht gibt. Deswegen haben wir in Europa die höchsten
Preise, was Wärmepunkten angeht. Deswegen kommen wir eigentlich gar nicht hier und da mit der Nachfrage, die hoch ist hinterher, denn die Bestellungen sind größer als das Angebot und die Wartezeiten bei Wärmepunkten hoch und in dieser Dynamik kommen wir auch nicht vorwärts. Dann versuchen wir doch mal ein abschließendes Fazit, also wenn vorerst die Möglichkeit gestoppt wurde, neue finanzielle
Verpflichtungen für die kommenden Jahre einzugehen. Die kommunale Wärmerplanung liegt auch noch nicht überall vor. Wärmenetze gibt es nicht überall. Und dann diese ganzen weit gefassten Kriterien und Ausnahmen und Fristen. Wie soll das Gesetz jetzt greifen und was soll man damit jetzt anfangen? Es ist ein Kompromiss, versucht auf der einen Seite Klarheit zu schaffen, um Klarheit, um das große Bild klar allen Menschen in Deutschland, auch allen Unternehmen in Deutschland, vor Augen zu
führen. Bis 2045 wollen wir alle Gebäude klimaneutral versorgen. Das ist richtig. Alle anderen Sachen sind Kompromisslösungen und sind einzugegen in eine Instrumentare, um das natürlich nicht nur das Ordnungsrecht beinhaltet, sondern eben auch alle anderen Instrumente einbettet. Meines Erachtens muss der CO2-Preis im Vordergrund stehen. Es muss glaubhaft gemacht werden. Das ist meines Erachtens auch glaubhaft, dass der CO2-Preis weiter steigen wird, sodass der Umstieg in den nächsten Jahren
irgendwann für alle auch wirtschaftlich richtig wird. Förderung braucht es flankierend. Hier ist übrigens schon anzumerken, dass die Förderung BG für Einzemaßnahmen, das hat man nicht angetastet im Extrem. Es sind zwar niedrigere Sätze jetzt vorgesehen, aber es wird weiterhin umfassende Förderung geben. Auch im Neubau meines Erachtens braucht es Förderung, um gezielt hohe Standards erreichbar zu machen und noch eine weitere Anmerkung aus der Europäischen Union kommen ja auch etliche
Initiativen noch Zwinge auf uns zu. Was letztes Jahr ja auch vermischt immer debattiert wurde, waren diese Nährungspflichten abhängig davon, ob man einen worst-performing Building hat oder in einer niedrigen Energieeffizienzklasse eingeordnet ist. Die Fahrpläne wurden da diskutiert und werden auch immer noch diskutiert, aber hier ist meines Erachtens auch falsch debattiert worden. Bis weit in den normalen Markt hinein wurde hier mit dem Ordnungsrecht agiert und meines Erachtens werden
wir so nicht weiterkommen. Es ist ein Orten, alte Gebäude, sehr alte Gebäude mit alter Erhaltungsanlage etc. aus dem Markt zu nehmen und auch irgendwann zu sagen in fünf Jahren zum Beispiel ist das nicht mehr erlaubt und muss aus dem Markt genommen werden, aber das in die Breite so auszurellen, wie
es angedacht wird, ist der falsche Weg. Die Bundesregierung hat das übrigens auch schon so festgehalten und möchte diese Umsetzung aktuell bisher so nicht umsetzen, dass bis 2030 zum Beispiel mindestens Effizienzklasse E erreicht werden muss und bis 33 Effizienzklasse D, das wird
so sicher nicht kommen und das ist denke ich der richtige Weg. Wir müssen Fahrplan klar vor Augen haben, dass wir bis 45 Klima neutral sind und ansonsten müssen alle Instrumentare zusammenwirken und der CO2-Preis, also die Kostenbelastung der Haushalte muss in die richtige Richtung lenken, nämlich fossile Energieträger müssen teurer werden über die Laufzeit der jeweiligen Anlagen. Dann wollen wir mal hoffen, dass diese ganzen Instrumentarien am Ende doch noch greifen.
Herr Hänger, was nutzen Sie denn für eine Energieform? Aktuell eine Gastherme und bei uns geht es ganz klar um die Frage, ob ein Fernwärmeranschluss in den nächsten Jahren wirklich sein wird oder nicht. Herr Hänger, dann einen schönen Ruhs nach Köln und vielen Dank, dass Sie mit uns gesprochen haben. Sehr gerne, vielen Dank. Steuern mit Recht. Der DATEF Podcast. . . und die Analyse des Vorbildungs- und Schauspieler stalkt.
