*Musik* *Telefon* Ja? Hallo, die Post! *Signalton* *Musik* *Musik* *Signalton* *Musik* *Signalton* Das ist Werbung. Das ist hier. Noch mehr Werbung. Da hat das was vom Amt. Aha, die digitale Verwaltung, sie grüßt. Nicht. Und das ist auch schon wieder Werbung. Ah, guck hier, das ist, warte, das ist eine Rechnung für meine Domains. Ah, die habe ich schon bezahlt. Ich habe mal unterbrechen. Was nimmst du eigentlich deine Post mit ins Studio?
Ich war am Briefkasten und habe gedacht, ich nehme das gerade mit. Aber ich habe eine gute Nachricht für dich. Ab kommenden Jahr sind Papierechnungen Geschichte. Du meinst wegen E-Rechnungen und so? Ja. Er hat Dokumente auf Papier, Fakse, alles von gestern. Deswegen sage ich nur hier, oder guck mal, du kannst ja gucken, alle anderen müssen hören. Ablage P, sage ich da nur, zumindest für die Werbung.
Wir haben den E-Rechnung-Fraktionen, die die E-Rechnung-Fraktionen, die die E-Rechnung-Fraktionen, die die E-Rechnung-Fraktionen, die die E-Rechnung-Fraktionen, die die E-Rechnung-Fraktionen, die die E-Rechnung-Fraktionen, die die E-Rechnung-Fraktionen, die die E-Rechnung-Fraktionen, die die E-Rechnung-Fraktionen, die die E-Rechnung-Fraktionen, die die E-Rechnung-Fraktionen, die die E-Rechnung-Fraktionen, die die E-Rechnung-Fraktionen,
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nämlich die E-Rechnungen, den Papierechnungen gleichgestellt. Und wer in Deutschland Aufträge von Bundesbehörden übernimmt, der muss seit November 2020 E-Rechnungen stellen, wenn der Auftragswert höher ist als 1000 Euro. Und zwar im Format X-Rechnung, so sagt es die E-Rechnungsverordnung. Und diese Verpflichtung zur E-Rechnung, also jetzt im öffentlichen Bereich, die gilt auch in einigen Bundesländern und nicht nur beim Bund.
Und das wird jetzt ab 2025 erweitert auf den gesamten B2B-Bereich. In anderen europäischen Ländern ist die E-Rechnung schon seit diesem Jahr Pflicht, beispielsweise in Frankreich, Polen und Rumänien. In Italien kennt man sich damit schon länger aus, schon seit 2019. Und dort geht die Pflicht weiter als hierzulande Geldkonstanzer. Also es hört sich jetzt so an, als hätte ich in der Schule in der letzten Bank gesessen und hätte nicht aufgepasst.
Wir haben in der Tat etwas erzählen über Italien und die auch. Und zwar müssen alle Rechnungen seit dem, also seit 2019, nicht nur im B2B, sondern auch im B2C-Bereich, also bei Rechnungen an Verbrauchern, elektronisch über das offizielle Austauschsystem SDI. Das steht für Systema di inter Scambio. Und Italien hat übrigens schon seit Sommer 2018 E-Rechnungsvorgaben für Rechnungen über Lieferungen von Mineralölprodukten.
Ich denke immer, da geht es um Benzin an der Tankstelle wahrscheinlich, oder? Sachen gibt's. So wie von Subzulieferern öffentlicher Auftraggeber. Zurück zu dir, Carsten. Und zurück von Italien nach Deutschland. Schade war immer schön dort, aber jeder Italienaufenthalt ist irgendwann mal zu Ende. Deswegen zurück nach Deutschland und zur deutschen E-Rechnung. Da haben wir ja jetzt eben diese neuen gesetzlichen Verpflichtungen. Und wie geht's denn den Unternehmen damit?
Sagen die, ach Gott, noch mehr Bürokratie? Oder sagen die aus ganz toll? Kann ich meine Papierechnungen alle zerreißen? Habe ich mehr Effizienz vielleicht auch in der Buchführung? Das sagen uns die Studien, denn ohne Studien kein Leben und kein Podcast. Oder kein Podcast ohne Studier. Denn laut einer Untersuchung des Digitalverbandes BITCOM setzen erstmals mehr als die Hälfte der Unternehmen standardisierte E-Rechnungsformate für digitale Rechnungserstellungen ein.
Und die Nutzung von E-Rechnungen ist besonders weitverbreitet bei großen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Und der Anteil liegt hier bei satten 96 Prozent. Wow. Und selbst bei kleinen Unternehmen mit 20 bis 99 Mitarbeitern hat die Nutzung von E-Rechnungen die 50 Prozentmarke überschritten. Da kann man ja nur sagen, Doppelbau. Da hast du sowas von Recht. Ja, ne? Es ist auch mal schön. Ja, aber die Studie zeigt zwar einen klaren Brenn zur Digitalisierung von Rechnungsprozessen.
Vor allem im Vergleich zum Vorjahr ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Aber trotz zunehmender Verbreitung von E-Rechnungen nutzen viele Unternehmen weiterhin unstrukturierte digitale Daten, wie bei PDF-Dateien zum Beispiel. Immerhin nur acht Prozent der Unternehmen erstellen Rechnungen noch ausschließlich in Papierform. Man scheint kriege ich die dann alle. Übrigens habe ich heute Morgen eine Studie gelesen, dass jedes vierte Unternehmen noch häufig faxt oder sogar sehr häufig.
Sachen gibt's. Fand ich phänomenal, weil ich wüsste dann noch nicht mal mehr, wie das geht, glaube ich. Aber wir verlassen uns ja natürlich nicht allein auf Studien, auch wenn du das so gerne tust, sondern wir haben mal selbst nachgefragt. Und zwar auf den regionalen Infotagen, die in diesem Jahr wieder stattgefunden haben. Das war ja ziemlich bunt, das Stimmungsbild zur E-Rechnung, dass wir dort betrachten konnten. Ist natürlich nicht repräsentativ.
Nee, das war auch nicht unser Anspruch. Können wir auch gar nicht leisten. Es ist Menschen aus ganz unterschiedlichen Bereichen und mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen in Kanzleien getroffen. Und befragt beispielsweise, wie sich diese beiden Gesellschaften einer Steuerkanzlei vorbereiten. Jetzt im Moment haben wir noch gar nichts damit gemacht, aber ja. Wir haben erste Artikel dazu gelesen und ja, wird sicherlich ein Riesenthema werden.
Und jetzt ist die Frage, wie man die Mandanten zumindest mal schon mal drauf einstimmen kann. Was natürlich von Mandanten seither wieder als zusätzliche Verwaltungsaufwand angenommen wird. Aber letztendlich ist es halt eine gesetzliche Bestimmung und ja, man muss es irgendwie umsetzen. Oder wie dieser ebenfalls angestellt Steuerberater direkt mit mehreren Veränderungen umgehen muss. Also ich muss dazusagen, ich bin vor zwei Wochen aus einer sehr digitalen Kanzlei gewechselt.
Strategisch meiner Schwester jetzt zusammen, so Richtung Familienbetrieb. Kanzlei, wo ich jetzt neu bin, die ist noch sehr analog unterwegs. Deswegen sind wir heute aber auch hier, um diese ganzen Changeprozesse uns mal anzugucken. Was macht Sinn, welche Kosten kommen auf einen zu? Und das sind alles so Themen, die wir uns gerade angucken, um dann tatsächlich digitaler zu werden. Die Mitarbeiter in der Kanzlei müssen die Umstellung im Alltag wuppen.
Deswegen fand ich ja ganz interessant, was diese Bilanzbuchhalterin zu erzählen hatte. Was ich eigentlich cool daran finde, ist, dass es ja dann direkt auch in den Unternehmen online reingeht. Weil wir haben teilweise das Problem, wann es überzeugend kommt, nutzt der Unternehmen online. Man muss die erst mal dahin kriegen. Wenn die das nutzen, sagen die alle, hier ist es toll.
Mit der E-Rechnung wird das ja wahrscheinlich auch mehr in die Richtung gehen, dass sie sagen, ah ja, gut, wenn das sowieso digital ist, dann können wir das ja auch zusammen nutzen. Und ich denke, da wird es so einfach sein, direkt an die Belege zu kommen, weil teilweise fehlt dann da was. Und so, denke ich mal, wird das ein bisschen einfacher gehen. Ja, das wäre klasse, wenn das so klappen würde.
Und apropos Umstellungen, da sind beim Thema E-Rechnung natürlich die technischen Prozesse nicht ganz unwichtig. Daher haben wir auch einige IT-verantwortliche Auskanzleien befragt. Und das kam unter anderem dabei raus. E-Rechnung, also wir sind diesbezüglich eigentlich schon ganz gut aufgestellt, was die technische Komponente des Ganzen angeht. Nur wird es halt schwierig, die Mitarbeiter abzuholen.
Und dann wird es auch die Umstellung, die es bezüglich angeht, weil ich habe jetzt mal durchgefragt, dass es einen oder zwei Zugpferden nutzen. Und dann war es das auch. Und bei den Kunden, beziehungsweise Mandanten sieht es nicht anders aus. Da wird es dann nochmal so eine kleine Übergangsperiode geben. Aber sonst, diesbezüglich stehen wir eigentlich ziemlich gut da. Letztlich geht es natürlich darum, Mandanten auf den richtigen Weg zu bringen.
Wie das gelingen kann, da gehen die Meinungen bei den diversen Inhabern der Kanzlei ein auseinander. Wir beschäftigen uns gerade damit, die Mandanten werden jetzt dazu gezwungen, sich damit zu beschäftigen, weil sie es tun müssen, die Widerstände stehen, aber auf jeden Fall ins Haus. Ich mache mir da nicht so einen großen Kopf, ja. Also wir sind technisch gesehen schon ganz gut weit voraus, was uns der Tag heute auch wieder gezeigt hat.
Und von daher mache ich mir da eigentlich nicht so eine große Sorge, nein. Noch gar nicht, außer gelesen darüber noch nichts. Was sagen wir Mandanten? Die sind froh, wenn wir nichts in Ehe machen, wenn wir weiter beim Papier bleiben. Also ich bin noch nie angesprochen worden auf die Ehe, ne? Ne. Werden wir jetzt noch? Ja, und wird ja früher das gemacht. Weiß ich noch nicht, keine Ahnung.
Also wir müssen uns sich mal mit der Digitalisierung weiterkommen und die Mandanten dazu bringen, einfach mit uns digital zu arbeiten. Dann denke ich, wird auch die Ehe-Rechnung einfach anerkannt. Aber im Moment ist Digitalisierung, glaube ich, für Mandanten aus einem roten Stuf. Manche sind also mehr und manche weniger vorbereitet.
Und am allerwichtigsten ist natürlich, das kann man nicht oft genug sagen und das haben wir jetzt auch mehrfach gehört, dass man die Mandanten mitnimmt und darüber informiert über die Dinge, die da so auf sie zukommen. Und damit zeigt ihr, dass ihr sie nicht alleine lasst, sondern ihnen zur Seite steht und mit Rat und Tat unterstützt. Sven Kirchner ist Steuerfachwirt und Prokurist bei der Ecovis-Kanzlei in Prenzlau und dort auch verantwortlich für IT und Prozesse in der Gruppe.
Und er hat tatsächlich schon erste Rückmeldungen bekommen und die sind allerdings ganz unterschiedlicher Natur. Die ersten waren dann so, oh Gott, oh Gott, um Himmel zu willen und von, na ja, dann höre ich auf, bis hin zu, ja, kriegen wir da hin und Gott sei Dank und dann wird es ja noch besser. Einige haben tatsächlich schon selbstständige Erfahrungen gesammelt?
Gerade Jungs war ich bei einer Mandant und weil wir da noch Systeme umgestellt haben bezüglich der neuen Personalakte und da sagte ich, dass er auch für die öffentliche Hand vielleicht ein, zwei Rechnungen im Jahr und dass sie das über den Portal löst und da war ich ganz erstaunt, wie doch selbstständig in dem Bereich, die Mandanten da agieren können. Also man darf die Mandanten nicht unterschätzen. Aber vielleicht klären wir jetzt erstmal die Rechnungsbegriffe.
Die Rechnung kommt bislang in vielen Formen daher. Es gibt solche und solche. Und da haben wir erstmal die Papierechnung hier, ne? Das traditionelle Format einer Rechnung, würde ich mal sagen. Und um es technisch zu sagen, ist das eine bildhaft repräsentierte Rechnung, die keine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Und selbst durch eine Digitalisierung der Rechnungsinformationen, also wenn du sie einscans oder ein Foto davon machst, genau, dann kannst du zwar die Rechnung elektronisch weiterverarbeiten, aber die Rechnungsinformationen, die liegen nicht strukturiert vor und müssen dann doch wieder manuell strukturiert in die Buchführungssoftware übernommen werden. Papierechnungen verschickt trotzdem. Noch so mancher, das haben wir gerade in der Studie gehört und in meinem Briefgasten gesehen.
Und das ist auch die Erfahrung von Sven Kirchner. Ja, das ist im Moment die Mandanten, die tatsächlich heute noch den klassischen Pendel-Orner haben, die wir bisher noch nicht wirklich zur digitalen Buchführung begeistern können. Für uns ist es eine ausstärmende Spezies.
Wir haben aber schnell in den Gesprächen deutlich gemacht, dass wir quasi an ihrer Seite stehen und dass alles kein Hexenwerk ist und dass wir da auch Lösungen parat haben, wie im Teil der Datavonternehmen online, die entsprechend da wirklich gut unterstützen können in den Prozessen innerhalb des Unternehmens. Eins ist also klar, Papierechnung ist keine elektronische Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie. Und zwar auch dann nicht, wenn man sie einscanned.
Kommen wir zu der Frage, was also ist eine E-Rechnung, was steht im Gesetz? Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. So steht es jetzt im Paragraf 14 des Umsatzsteuergesetzes, also wie der jetzt nach dem Wachstumsschancengesetz aussieht. Und damit wurde der E-Rechnungsbegriff präzisiert, bislang war der ja nicht so eindeutig.
Genau und im allgemeinen Sprachgebrauch wurden in der Regel sowohl rein bildhafte Darstellungen als auch ausschließlich strukturierte Datenformate als E-Rechnung bezeichnet. Viele Unternehmen haben ja schon auf die Digitalrechnungen umgestellt. Entweder schreiben sie ein Word-Dokument und konvertieren das dann in vielleicht eine PDF-Datei. Oder aber sie nutzen ein Rechnungsprogramm, das generiert dann PDF-Dateien, die dann schon GOBD konform festgeschrieben werden direkt.
Und das sind dann aber trotzdem, obwohl elektronisch erstellt, immer noch keine E-Rechnung. Was das eine vom anderen unterscheidet, das erfahrt ihr in unserer Faktenbox. Die PDF-Rechnung. Eine PDF-Rechnung ist ein elektronisches Format, aber im Grunde eine bildhafte Darstellung einer Rechnung in digitaler Form. Die enthaltenen Daten können nicht automatisch elektronisch verarbeitet werden.
Diese Informationen müssen manuell oder über zusätzliche Text-Erkennungssysteme in die elektronische Buchführung übertragen werden. Das gilt nicht nur für PDF-Dateien, sondern auch für andere Formate, die Rechnungen bildhaft repräsentieren. Zum Beispiel TIFF, JPEG oder DOX. Die E-Rechnung. Die E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Format, das europäischen Normen entsprechen muss. Derzeit erfüllen die Formate X-Rechnung und Zugpferd diese Vorgaben.
Beide übermitteln die notwendigen Rechnungsdaten im Format XML, das für Maschinen und übervisualisierungsprogramme auch für Menschen lesbar ist. Bei Zugpferd sind die XML-Daten in ein PDF eingebunden, deswegen wird es auch als hybrides Format bezeichnet. Vorrang hat jedoch nicht der Inhalt der Bilddatei, sondern die strukturierten Daten des XML-Formats. Der E-Rechnung können sämtliche Rechnungsinhalte automatisch elektronisch übermittelt, empfangen und ohne Medienbrüche verarbeitet werden.
[Musik] Diejenigen, die heute schon digital unterwegs sind, die werden da möglicherweise jetzt keinen so großen Unterschied merken, Steuerfachwirt Sven Kirchner will sich vor allen Dingen um die Mandanten kümmern für die digitale Rechnungen noch nicht zum Alltag gehören.
Für mich ist es viel wichtiger, die Menschen, insbesondere die Mandanten, mitzunehmen und eben wirklich eine breite Masse abzuholen als nur die Spezialisten, die vielleicht heute schon fit und firm sind und die vielleicht auch viel Geld und Ressourcen in die Hand nehmen, um dort die Infrastruktur zu schaffen. Aber bleiben wir doch noch mal kurz bei diesen XML-Formaten. Karsten hat die Details für uns. Ja, Details. Du erkehrst uns das. Ein bisschen.
Gut. Das Format ermöglicht Rechnungsdaten direkt und ohne Medienbruch in verarbeitende Systeme zu importieren und dort weiterzuverarbeiten. Das Ganze basiert auf XML, das nennt sich Ausgeschrieben Extensible Markup Language. Das ist eine Beschreibung oder auch Auszeichnungssprache, um Daten hierarchisch strukturieren zu können. HTML ist so ein Derivat, kennt man, glaube ich, die… Hast du nicht deine Diplomarbeiter drüber geschrieben?
Also ich habe über ein XML-Derivat geschrieben und musste mich deshalb auch mit XML befassen. Ja, lang ist es her. Ja, und das können wir leider nicht in den Show-Nutz verlinken, denke ich mal. Nein, das nicht. Du brauchst also für die E-Rechnung ein Datenformat, das den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN 16931 entspricht. Vielen Dank erst mal. Aber eine Frage habe ich tatsächlich noch.
Wir haben doch jetzt zwei mögliche Formate mit X-Rechnung und Zugpferd, die beide XML basiert sind. Ja. Und die bleiben auch beide langfristig erhalten? Ja, davon ist erst mal auszugehen, weil es ja auch immer eine Übergangszeit braucht. Noch mal hier zu Sven Kirchner. Persönlich bin ich davon überzeugt, dass aktuell, gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, Zugpferd 2.0 das Format sein wird, weil wir einfach eine Transformation da sich befindet.
Und in der Phase ist es halt so, dass man sich vom Papierbild, vom Rechnungs-Läauteher, vom Sichtbild so langsam entwöhnen muss und das an der Stelle dann halt die Zugpferdrechnung, die einfach noch das klassische Sichtbild mitliefert, da tatsächlich beherrschende Format sein wird und sicherlich auch noch eine ganze Weile weiterlaufen wird. Darüber haben wir auch mit Simone Schleewitz gesprochen.
Sie ist Referatsleiterin für den Bereich Steuer- und Finanzpolitik beim Zentralverband des Deutschen Handwerks und dort zuständig, unter anderem für die Umsatzsteuer. Sie sieht in beiden Formaten Vorteile. Auch wenn wir das hybride Format als das handwerksfreundlichere Format ansehen, das praktikablere Format, muss man dennoch zugeben, dass es ja immer dieses Risiko gibt, dass der lesbare Teil nicht dem Datensatz entspricht.
Früher musste ich mich immer damit beschäftigen, ob eine Rechnung alle Rechnungspflichtangaben enthält. Ich musste eine umfangreiche formale Prüfung durchführen, das muss ich jetzt nicht mehr tun, weil diese elektronische Rechnung gibt ja praktisch alle Rechnungspflichtangaben vor. Und übrigens, wenn ich jetzt oder künftig verpflichtet bin, E-Rechnungen auszustellen, dann erfüllen nur noch da in diesen Formaten die Pflichtangaben, die Vorgaben zum Vorsteuerabzug.
Da reicht dann keine PDF-Rechnung mehr, dann wäre nämlich der Vorsteuerabzug weg. Das sieht zumindest der Entwurf eines BMF-Schreibens vor zur Ausstellung von Rechnungen im Zusammenhang mit der Einführung der E-Rechnung. Wir verlinken euch das in den Show-Notes. An dem Entwurf wird sich aber möglicherweise noch was ändern. Aber weil du PDF-Grad erwähnt hast, ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden.
Dazu zählen nicht nur PDF, also zu den sonstigen Rechnungen, sondern auch andere elektronische Formate, wie beispielsweise das Bildformat JPEG. Also Sachen, die du anschauen kannst. Genau. Und diese sonstigen Rechnungen dürfen nur versendet werden, wenn der Empfänger zustimmt. Das gilt für Geschäfte zwischen Unternehmen. Für Verbraucher ist diese ganze Geschichte nochmal anders geregelt, erklärt Umsatzsteuerexpertin Simone Schlewitz.
Also sie dürfen PDF-Rechnungen und auch Papierechnungen natürlich an Privatkunden jeder Zeit verschicken. Das ist nicht limitiert und auch nicht zeitlich begrenzt. Sie dürfen dieses Format an Geschäftskunden, also unternehmerische Kunden, weiterhin verschicken.
Innerhalb der Übergangsfristen, die das Gesetz vorsieht, das heißt also, wenn ich solche Rechnungen ausstelle, dann darf ich das, wenn ich ein großes Unternehmen bin, praktisch noch bis zum 31.12.26 und wenn ich ein kleines Unternehmen bin, darf ich das noch bis zum 31.12.27 tun. Und kleinere Unternehmen, das sind dann? Die bis zu einem Jahresumdass von 800.000 Euro.
Bei E-Rechnungen zwischen Unternehmen gilt grundsätzlich die Pflicht für alle Unternehmer, unabhängig davon, ob das Unternehmen im Haupt- oder im Nebenerwerb betrieben wird. Und spätestens ab 20.28 müssen dann auch Kleinunternehmer E-Rechnungen stellen. Zudem sollte man vielleicht auch noch mal dazu sagen, müssen leistender Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland ansässig sein. Es gibt aber auch tatsächlich Ausnahmen, Kleinbetragsrechnungen. Also die bis 250 Euro.
Genau, und Fahrkarten. [Musik] So, wer muss ich jetzt kümmern? Alle. Ausnahmslos. Und dafür habt ihr jetzt Hausaufgaben.
Aber ganz im Ernst, auch Unternehmen, die ausschließlich mit Privatkunden Geschäfte machen oder eben Kleinunternehmer, also die, die keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen müssen, all die sollten dringend prüfen, ob zum Jahreswechsel zumindest der Empfang einer E-Rechnung ermöglicht werden muss, zum Beispiel, weil deine Lieferanten ab diesem Zeitpunkt E-Rechnungen versenden möchten oder müssen.
Denn ab 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen verpflichtet, den Empfang einer E-Rechnung zu ermöglichen. Denn anders als bisher ist die Ausstellung der neuen E-Rechnung nicht an eine Zustimmung des Rechnungsempfängers geknüpft. Was bisher nicht geregelt ist, ist der Übermittlungsweg von elektronischen Rechnungen. Für den Empfang einer elektronischen Rechnung reicht daher zunächst ein E-Mail-Post verhaus. Na, das ist ja schon mal eine gute Nachricht.
So oder so, ich glaube, ich habe es ja schon ein paar Mal gesagt, es ist sinnvoll, sich bald damit zu beschäftigen und Steuerkanzleien müssen natürlich ihre Mandanten vorbereiten. Aber mal ganz davon abgesehen sind Steuerberater natürlich auch selbst betroffen, weil du ja auch selber Rechnungen stellen musst. Und deswegen muss man diese Umstellung auf E-Rechnung auch in der eigenen Kanzlei irgendwie bewerkstelligen.
Und da kommt mir der Gedanke, jetzt dürfte der große Run auf die IT-Dienstleister losgehen. Und es könnte vielleicht für das ein oder andere Unternehmen knapp werden. Damit ihr eure Mandanten gut versorgen könnt, findet ihr unser Unterstützungspaket E-Rechnung auf unserer Website unter dat.fd/e-rechnung. Auch Simone Schlewitz vom Zentralverband des Deutschen Handwerks rät sich so früh wie möglich mit der E-Rechnung zu beschäftigen.
Und da gilt es nicht nur, bisherige Prozesse eins zu eins ins Digitale zu heben, sondern zu schauen, wie kann ich denn das Ganze möglicherweise auch effizienter gestalten? Und dazu ist natürlich auch eine Analyse nötig, was für Mengen von Rechnungen stelle ich an wen. Wie umfangreich muss die technische Lösung für mein Unternehmen überhaupt sein? Welche Prozesse möchte ich vielleicht zusätzlich noch digitalisieren?
Also das Einlesen der Daten automatisch in die Buchführung, das wäre ja schon ein großer Gewinn. Obwohl es nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, das so zu machen. Nichtsdestotrotz kann man dadurch natürlich noch Effizienzpotenziale heben. Und dazu raten wir ganz ausdrücklich, auch wenn es vielleicht nicht zum ersten, ersten 25 gleich klappt. Die Frist ist aber genau das, was für den notwendigen Druck sorgt, sagt Steuervachwirt Sven Kirchner von EcoBis.
Also die Masse wahrscheinlich eher nicht. Die hätten es ausgesessen. Wer ist so mein persönlicher Eindruck? Also bis zum letzten Tag, bis es dann wirklich nicht mehr geht. Oder eben halt, wie man so schön sagt, die große Finanzamtskeule kommen wir im Rahmen der Betriebsverprüfung. Das sind so unsere Lebenserfahrungen. Solange nicht die Not so groß ist und der Druck nicht da ist, liegt es in der Natur des Menschen. Gehen wir alle dem Weg des geringsten Widerstandes.
Und deswegen hat er eine klare Handlungsempfehlung für andere Steuerberater. Das kann ich also nur jeder Kanzlei ans Herz legen, sich damit frühzeitig auseinanderzusetzen. Weil ganz wichtig ist und das sagt man nicht unterschätzen, dass man die Mitarbeiter mitnehmen muss. Also aus Kanzlei-Leitungs-Sicht sind die Mitarbeiter das A und O und gerade in Zeiten von Fachkräftemangel noch viel wichtiger.
Und das ist auch eine Chance für den Berufsstand in der Zusammenarbeit mit seinen Mandanten, die Digitalisierung gewissermaßen anzuschieben. Das ist ein weiterer guter Punkt und ich glaube, ich habe es schon mehrfach gesagt, es ist ziemlich wichtig, dass man sich jetzt mit der Rechnung befasst. Denn es ist ja nicht nur verpflichtend, sondern es lohnt sich auch. Und die Vorteile der E-Rechnung, die fassen wir für euch nochmal zusammen.
Mehr Zuverlässigkeit. Zahlungsdatensätze können ohne Fehlerrisiko automatisiert erstellt werden, Arbeitsabläufe werden damit effizienter. Weniger Bürokratie. Die Pflichtangaben des Umsatzsteuergesetzes müssen nicht mehr geprüft werden, denn diese sind Standardfelder in der E-Rechnung und das Vorsteuereisiko sinkt dadurch enorm. Mehr Einheitlichkeit. Ein standardisiertes Rechnungsformat erleichtert die medienbruchfreie Kommunikation im eigenen Unternehmen und zwischen den Unternehmen.
Weniger Zeit. Die Buchführung lässt sich durch automatisierte Buchungen beschleunigen, manuelle Eingaben, die erfähleranfällig sind, gehören der Vergangenheit an. Mehr Nachhaltigkeit. Scanlösungen entfallen, es ist kein Papier mehr nötig. Weniger Kosten. Ausgaben für Papier lassen sich einsparen und auch Druckerkosten fallen nicht mehr an. Unter www.datev.de/e-Rechnung bleibt ihr auf dem Laufenden. Und hier in unserem Podcast natürlich auch. Und nun? Neues aus Paragrafenland.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten für die Grundsteuer die neuen Regeln und Hebesätze. Das Bundesfinanzministerium beantwortet die wichtigsten Fragen dazu in einem umfangreichen FAQ. Neben allgemeinen Erläuterungen zur Grundsteuer geht es darin auch um die Hintergründe der Reform und die damit verbundenen Änderungen. Außerdem informiert die Finanzverwaltung rund um die Steuererklärung und den Grundsteuerbescheid.
Den Link zu den Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums findet ihr in den Show-Nords. Hör und weg! Ich habe dich ja jetzt heute im Trikot erwartet. Im Deutschland-Trikot? Nein, ne, ne. Ich habe gar kein ... Also vor allen Dingen kein neues. Ich mag diese neue Trikot-Mode mit diesen Farbverläufen. Das mag ich nicht. Ja, dann nimm doch eins von früher. Ne, hab ich auch nicht. Also ich ... Pst! Ich habe ein Portugal-Trikot. Uuuuh!
Sag ich, damals 2004, als die EM in Portugal war, habe ich das von meinem Chef bekommen. Der war da. Ich hätte gern eins von Luis Figo gehabt, aber dann wurde es doch nur normales. Na ja, dann ziehst du das an, stellst du ihn in die deutsche Fankurve und dann wirst du sehen, was passiert. Also, lang wäre nicht gegen Portugal spielen könnte das noch glauben. Ne, dann zieh ich lieber einen S04-Trikot an. Aber so mal ganz allgemein schon eine coole EM, oder?
Ja, also so ein paar Spiele habe ich geschaut. Wollte ich grad fahren. Bin ja nicht so der Fan, aber ja, hat mir gut gefallen. Ich finde es ja trotzdem schade, dass Schottland rausgefallen ist. Rausgefallen? Ja, die sind gefallen. Die sind so, ja, ist auch schade. Die würden laufen gefault. *Lachen* Ja, die haben schon gut Stimmung gemacht, aber es waren ja viele gut Stimmung.
Also, ich war ja total geflasht vom spanischen Spiel, aber ich muss ganz ehrlich sagen, Österreich, also nicht erst seit dem Spiel gestern, also man muss dazu sagen, wir zeichnen die Folge am Mittwoch auf. Da ist dann noch das letzte Gruppenspiel, der letzten Gruppenspieler heute Abend. Aber Österreich finde ich schon, also ist kein... Wie auch Stahl? Ja, ist auch kein daheim Favorit mehr. Also, vielleicht Platz drei und vielleicht dann doch Trikot kaufen.
Also nicht von Österreich, sondern irgendein Altes von Deutschland auf Ebay. Ich hab da eine Studie zu... Oh, das war ja klar, das war ja klar, dass du wieder mit der Studie um die... Ich dachte, jetzt ein Trikot für mich. Nein, eine Studie. Also, pass auf, laut diese Studie haben die Deutschen im Vergleich zur WM 2022 in Qatar wieder mehr Lust, Geld für Fanartikel auszugeben. Das ist ja auch klar, ich meine, da haben wir doch alle boykottiert. Ich hab sogar noch so ein Aufkleber.
Ja, genau. Und dann kommt der Befragung der Universität Hohenheim in Stuttgart, sind die deutschen Fans bereit, bis zu 50 Euro auszugeben. Und vor allem das Trikot der deutschen Nationalmannschaft steht ganz oben in der Gunst der Fans, fast jeder Fünfte will sich eines kaufen. Das kriegst du aber nicht für 50 Euro. Nee. Und die sind auch alle ausverkauft, hab ich gesehen. Ich hab da mich doch geguckt.
Und deswegen vielleicht auch sind Schal und die Deutschlandfahne in der Beliebtheit mit jeweils rund 12 Prozent auf den beiden folgenden Plätzen. Und wer jetzt Lust bekommt, Fußball zu spielen und nicht nur zu schauen, ja und noch keinen Ball hat, der kann einen bei unserem Fanshop bestellen. Aber ich hab ja jetzt doch noch eine kleine rechtliche Geschichte. Natürlich.
Wenn du nämlich jetzt also du oder irgendjemand anders fahren oder dergleichen am Balkon, wenn du dir daraus hängen willst, dann musst du aufpassen, weil das Anbringen von Dübeln oder ähnlichem an der Hauswand draußen. Das ist, also wenn du da Fanartikel befestigen willst, das ist tabu, das darfst du nicht. Wobei, hab ich auch noch nicht gesehen, dass das jemand macht. Aber könnte ja sein, das ist dann nämlich kein Vertragsgemäßer gebraucht, der Mietsache.
Das handelt sich da um Sachbeschädigung und der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig. Also bevor man jetzt irgendwelche Fähnchen oder fahren oder Wimpel befestigt oder vielleicht sogar die Nationalflagge auf die Außenwand pinselt, sollten Mieter die Erlaubnis des Fernmeters einholen. Das gilt übrigens auch für Wohnungseigentümer.
Denn die Außenseite des Balkons und überhaupt die Hauswand, die gehören in der Regel zum Gemeinschaftseigentum mit der Folge, dass wenn du da irgendwas baulich veränderst, dann brauchst du natürlich einen formellen Beschluss der Eigentümerversammlung. Also, ihr Fußballentusiasten. Wenn ihr fahren und Co. ans Fenster oder am Balkon befestigen wollt, dann sollten die sich nach dem Turnier ohne Weiteres wieder entfernen lassen. Und der Nachbar sollte auch noch aus dem Fenster gucken können.
Und wer jetzt total geflasht ist von der EM und seinen Geschäftspartnern noch Tickets schenken will, es gibt ja noch welche über das Ticketportal, dann Achtung, geschenkte Tickets müssen als Geldwettervorteil vorsteuert werden. Und hoffentlich lohnt sich das dann noch, denn wir zeichnen diese Folge vor dem Achtelfinal auf. Und wir hoffen natürlich, dass Deutschland gegen Dänemark gewinnt und Anfang Juli auch noch im Turnier ist.
Wenn ihr diese Folge hört, dann wisst ihr schon mehr als wir jetzt. Und nächste Woche das Interview. Wir reden mit Simone Schlewitz, Referatsleiterin für den Bereich Steuer- und Finanzpolitik beim Zentralverband des deutschen Handwerks. Das war Steuern mit Recht der Datef Podcast. Abonniert uns doch einfach, dann habt ihr die neuen Folgen immer sofort in eurem Postfach. Markiert uns auch gerne auf LinkedIn oder Instagram @datefeg.
Und wenn ihr uns was sagen wollt, beziehungsweise schreiben wollt, keine E-Rechnungen schicken bitte, einfach nur Mails, das geht nämlich schön an unser Postfach Podcast@datef.de Oder ihr ruft uns unter der Telefonnummer 0800 0826 782 an, stellt eure Fragen und sagt uns eure Meinung zur E-Rechnung oder zur EM, wie es euch beliebt. Ich bin Konstanze Elter. Mein Name ist Karsten Fleckenstein. Wir wünschen euch eine gute Zeit. Bleibt optimistisch. Und hört wieder rein.
Steuern mit Recht der Datef Podcast. Sag mal, jetzt muss ich aber doch nochmal fragen. Deine Diplomarbeit. Das ist ja schon ein bisschen länger her. Ja, ist schon zweistellig, schon lange. Aber wieso? Ja, weil XML so als Technik, das ist ja dann nicht so neu. Überhaupt nicht. Das kommt ja jetzt, habe ich zumindest in den Eindruck, das kommt dann jetzt mal mit der E-Rechnung so als neu daher. Also das Format gibt es schon ewig lang.
Also wie gesagt, ich habe mein Diplom gemacht, also vor über 20 Jahren. Deswegen ist das nicht modern. Aber auch nicht unmodern? Also es ist einfach eine gute Technik und deswegen hat sie sich bis heute auch gehalten. Für mich ist das alles irgendwie ziemlich kryptisch. Aber dabei hast du doch auch Linguistik studiert. Naja, aber bei mir war das ja Americanistik mit Schwerpunkt Sprachwissenschaft. Da kam jetzt auch so was für Semantik drin vor.
Aber so technische Sprachen, da war sicher mal was gemacht, aber das ist schon so lange her. Mir hat das unheimlich viel Spaß gemacht. Ja, Linguistik schon, aber Technik. [Bedrohliche Musik] [Abspann]
