In unserer Interviewfolge holen wir die große Taschenlampe für unseren Gast raus. Und der beleuchtet dann mal den Hintergrund. Mal schauen, welche Erkenntnisse sich ergeben. Wir wünschen erhellende Einsichten. Am Telefon zugeschaltet ist Simone Schlewitz, Referatsleiterin für den Bereich Steuer- und Finanzpolitik beim Zentralverband des Deutschen Handwerks und dort zuständig unter anderem für die Umsatzsteuer. Hallo Frau Schlewitz. Hallo Herr Fleckenstein.
Wir reden heute über die E-Rechnung mal so ganz grob vorab. Was kriegen Sie denn von den Unternehmen somit? Im Handwerk ist die Stimmung zum Thema E-Rechnung nicht so besonders gut. Viele fühlen sich etwas überrannt und überfordert mit dem Thema, weil es hat ja bisher auch anders funktioniert und warum sollte man daran etwas ändern? Nichtsdestotrotz versuchen wir gute Stimmung zu machen im Handwerk für das Thema E-Rechnung, weil die E-Rechnung ja auch ein großes Effizienzpotenzial bietet.
Und das wäre schon toll, wenn die Unternehmen das auch für sich entdecken könnten. Da interessiert mich natürlich sofort, wie machen Sie das mit der guten Stimmung? Erstmal haben wir im letzten halben Jahr gemeinsam mit der Datef eine Roadshow gemacht. Da sind wir also durch verschiedene Handwerkskammern in Deutschland getourt mit dieser Veranstaltung und haben dort umfangreich informiert.
Und es sind immer wieder auch Unternehmer dabei, die sagen, wisst ihr was, ich mach das schon so lange. Und es ist so toll mit der E-Rechnung, weil ich plötzlich so viel mehr Zeit habe. Ja, der Verwaltungsaufwand mindert sich und es geht alles viel einfacher. Und ich habe viel mehr Zeit, mein eigentliches Business auszuüben, nämlich mein Handwerk. Und es hilft schon enorm.
Und wenn man dann jemand hat, der das auch sehr überzeugend darstellen kann aus seinem eigenen Betrieb heraus, dann nimmt das viele andere Handwerksunternehmen auch mit. Aber der Zeitpunkt, zu dem diese Verpflichtung jetzt kommt, ist ja vielleicht für den ein oder anderen durchaus knapp. Also zum 1.1.2025 gilt es jetzt, dass Unternehmen E-Rechnungen zumindest empfangen müssen.
Wie sehen Sie denn grundsätzlich diesen ganzen Zeitplan im Hinblick auf die Umstellung, die die betroffenen Unternehmen jetzt vornehmen müssen? Man muss dazu sagen, dass der Zeitplan zunächst sehr, sehr viel enger gesteckt war, als wir ihn jetzt haben durch das Wachstum-Chancengesetz. Es war zunächst vorgesehen, dass ab dem 1.1.25 tatsächlich alle Unternehmen nicht nur E-Rechnungen empfangen, sondern auch ausstellen können sollten. Das war die Idee des BMF zunächst.
Und wir haben das dann schon etwas nach hinten verschieben können, bis dann tatsächlich im parlamentarischen Prozess gegen viele Widerstände der Zeitplan noch mal weiter aufgefächert worden ist. Wir haben jetzt tatsächlich unter Hinweis, dass es auf EU-Ebene auch noch länger dauert, bis dort das Mail-System und die elektronische Rechnung für grenzüberschreitende Umsätze zur Pflicht wird.
Und dass wir deshalb in Deutschland auch Zeit gewinnen und da gar nicht die Unternehmen so unter Druck setzen müssen. Also der erste erste 27 für große Unternehmen und der erste erste 28 für kleine Unternehmen. Das ist jetzt schon sehr weit entfernt von dem, was ursprünglich vorgesehen war. Und ich sage mal, zum 1.1.25 E-Rechnung grundsätzlich empfangen zu können, das ist eigentlich gar kein so große Kunst. Denn das BMF hat nicht den Übertragungsweg geregelt.
Man kann E-Rechnungen auf verschiedene Weisen empfangen. Ich sage mal, die niedrigschwelligste Möglichkeit ist, einfach ein E-Mail-Postfach zu haben, wohin solche Rechnungen übersandt werden können. Man kann das aber auch noch auf anderen Wegen tun. Das kann man sich im Prinzip aussuchen. Also Brieftaube mit Stick um den Hals ist nicht erlaubt. Die könnte den ja verlieren. Oder sich verfliegen. Das hat das BMF ausgeschlossen. Das soll es nicht geben.
Wir haben auch schon den Entwurf eines BMF-Schreibens vorliegen, wo das ausdrücklich ausgenommen ist. Aber man kann auch aus Kundenportalen Rechnungen runterladen. Man kann über andere Netzwerke Rechnungen empfangen. Es ist also völlig frei. Und das einzige, was Betriebe wirklich noch beachten müssen ist, dass sie sich zum 1.1.25 eine kleine Software besorgen, um ihre Rechnung auslesen zu können. Denn so ist sich nicht um eine sogenannte Hybriderechnung mit einem Leseteilhandel.
Da muss man das eben können. Man muss die Rechnung auslesen und ganz wichtig, man muss sie archivieren. Das ist also wirklich noch das, was vielfach übersehen wird. Man muss die wirklich archivieren, über 10 Jahre reproduzierbar, lesbar, unverändert aufrufen können. Und lesbar heißt in dem Fall maschinell lesbar durch die Finanzverwaltung. Wobei das auch Punkte sind, die schon in den GOPD festgelegt sind.
Da mussten sich ja Unternehmerinnen und Unternehmer schon eine Weile mitbefassen, mit dieser revisionssicheren Aufbewahrung. Insofern scheinen ja so ein paar Punkte, die sie jetzt auch gerade schon anrissen, zumindest einigermaßen kundenfreundlich, unternehmerfreundlich zu sein mit den ganzen Ausnahmen. Vielleicht können wir die mal der Reihe nach durchdeklinieren. Es gibt ja auch Ausnahmen mit Blick auf Rechnungen selbst, also beispielsweise jetzt die Höhe der Rechnungsumme.
Worauf ist denn dabei zu achten? Also jegliche Rechnung ist elektronisch zu empfangen bis auf Kleinbetragsrechnungen. Fahrscheine, die sind ja grundsätzlich ausgenommen und man muss eben sagen, jeder Unternehmer ist verpflichtet, solche Rechnungen zu empfangen und zwar auch die kleinen Unternehmer. Und auch die Unternehmer, die steuerfreie Umsätze haben, die müssen das auch können. Also Kleinbetrag? Genau, 250 Euro. Richtig. 250 Euro, genau.
Also diese anderen Vorgaben, die sie gerade ja schon grob angerissen haben, was sind da ihrer Erfahrung nach oder ihre Ansicht nach die wichtigsten Punkte, auf die man achten sollte, wenn man sich jetzt mit der Umstellung befasst? Die Archivierung hatten wir ja schon angesprochen und da wollte ich nochmal den Unterschied zu vorher hervorheben.
Bisher war es so, dass sie zwar diese Archivierungsvorgaben aus dem Verfahrensrecht beachten mussten, Umsatzsteuerrechtlich jedoch kein Problem hatten, wenn sie dagegen verstoßen haben. Das heißt, wenn sie die Rechnung einfach ausgedruckt haben, also eine Rechnung, die sie elektronisch empfangen haben, zum Beispiel als PDF, müsste ich ja auch elektronisch archivieren, Medienbruch frei empfangen archivieren. Und ich konnte trotzdem aus einem ausgedruckten Exemplar die Vorsteuergeld machen.
Das wird so zukünftig nicht mehr sein. Nur die elektronische Rechnung selbst ist die Rechnung im Sinne des Vierzehn. Und das mit dem Ausdrucken, das könnte schwierig werden. Das hat dann eventuell noch so eine Art Nachweisfunktion, dass ich nachweisen kann, dass der Umsatz wirklich stattgefunden hat. Da müssen wir uns auch das BMF schreiben, nochmal genauer anschauen. Aber ich fürchte, der Vorstellabzug wird etwas stärker auf diese elektronische Rechnung fokussiert sein.
Das heißt, dann ist damit zu rechnen, dass künftig auch bei Umsatzsteuer Sonderprüfungen auf diese Punkte abgestellt wird. Also dass wirklich auch ganz klar revisionisch archiviert wird. Richtig. Wenn wir uns jetzt diese Bedingungen angucken, auch vor dem Hintergrund, wir hatten ja vorhin auch über die Zeit gesprochen für die Umstellung, die Ausnahmefrist.
Ist es sinnvoll für Unternehmen, sich vor diesem Hintergrund jetzt auf irgendwelche Übergangsfristen zu stützen und zu sagen, na ja, empfangen kann ich schon, das andere lasse ich jetzt erst mal ein bisschen liegen und warte ab, weil ich habe ja noch Zeit oder wäre es nicht sinnvoll, zu sagen, okay, ich muss jetzt auf jeden Fall schon was tun. Also es ist sinnvoll, sich zeitnah damit zu beschäftigen. Sagen wir es mal so.
Ich habe die Befürchtung, wenn jetzt ein großer Rannen auf die IT-Dienstleister losgeht, dass möglicherweise nicht alle Unternehmen vor dem ersten erst 25 überhaupt ein Termin bekommen werden, um sich eine entsprechende Software installieren zu lassen.
Ja, das denke ich, das ist ein großes Problem und deswegen, wir raten schon von Seiten des Verbandes, dass man sich so früh wie möglich damit beschäftigt und auch nicht nur bisher gelebte Prozesse so eins zu eins ins Digitale zu überführen, sondern schon zu schauen, wie kann ich das effizienter gestalten.
Und dazu ist natürlich auch eine Analyse nötig, was für Mengen von Rechnung stelle ich an, wen, wie umfangreich muss die technische Lösung für mein Unternehmen überhaupt sein, welche Prozesse möchte ich vielleicht zusätzlich noch digitalisieren. Also das Einlesen der Daten automatisch in die Buchführung, das wäre ja schon ein großer Gewinn, obwohl es nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, das so zu machen. Nichtsdestotrotz kann man dadurch natürlich noch Effizienzpotenziali geben.
Und dazu raten wir ganz ausdrücklich, auch wenn es vielleicht nicht zum ersten, ersten 25 gleich klappt. Sie hatten ja eingangs auch schon gesagt, dass es durchaus viele gibt, die dann sagen, naja, Gott, jetzt das auch noch. Und das ist aber eben auch Unternehmer gibt, die schon lange damit arbeiten.
Jetzt gibt es ja schon seit mehreren Jahren, zumindest dann, wenn man für öffentliche Stellen, öffentliche Auftraggeber Leistungen erbringt oder eben etwas liefert, dass man dann eben auch schon Ehrechnung stellen muss. Ich könnte mir vorstellen, dass davon ja auch der eine oder andere ihrer Mitglieder betroffen gewesen ist, also gerade so bei Gebäudeleistungen. Das stimmt.
Gibt es denn da Erfahrungen, welche Wege oder welche Formate auch möglicherweise Effizienzsteigerung, wie sie es gerade in der Beste sein könnte? Das kann man eigentlich nicht sagen, weil die Unternehmen aus den Branchen, die im Wesentlichen betroffen sind, sie haben es ja gerade angedeutet, das ist im Wesentlichen der Baubereich.
Aber auch habe ich gelernt beispielsweise Augenoptikal, die fangen durchaus an öffentliche Dienststellen, Spezialbrillen, also nur ein Beispiel, aber diese Branchen haben Branchensoftware. Die haben ganz eigene Softwarelösungen und je nachdem wie viele Rechnungen sie schreiben, haben die natürlich auf die X-Rechnung rumgestellt.
Aber es gab auch vorher schon für alle anderen Unternehmen, die nicht so häufig an die öffentliche Hand leisten, die Möglichkeit in Portalen des Bundes und der Länder solche E-Rechnungen zu erzeugen. Das heißt, ich brauchte gar nicht unbedingt eigene Software, um das zu tun. Das betrifft auch ein Stück weit die Übermittlungswege. Sie sind ja letztlich auch nicht definiert. Also natürlich kann ich über ein Portal hochladen und vielleicht auch empfangen.
Aber wenn wir jetzt schon darüber reden, dass das effizient gestaltet werden soll, wäre es da nicht geschickter gewesen. Man hätte gesagt, okay, wir machen es ähnlich über den Formaten. Wir schränken auch ein bisschen die Übermittlungswege ein und lassen nur noch zwei zu. Das Problem ist eigentlich, dass diese Übermittlungswege, die Sie wahrscheinlich meinen, PEPOL-Netzwerk zum Beispiel, dass das noch gar nicht so verbreitet ist. Und das kennen die meisten gar nicht.
Und das ging uns darum, das haben wir auch nachdrücklich im parlamentarischen Prozess immer wieder angemahnt. Gestaltet es so, dass ihr mit einer möglichst niedrig-schwelligen Lösung, die möglichst jeder schon zu Hause hat, diesen Umbruch gestaltet. Diesen Zeitpunkt der Verpflichtung, der erstenmaligen Verpflichtung, dass wir den gut über die Bühne kriegen und dann möglichst viele Unternehmen gleichzeitig auf die Spur setzen können. Ja, möglichst alle.
Und ihr eingeschränkter, das ist von den Vorgaben her, desto schwieriger wird das. Aber jetzt gehen wir weg von den Übermittlungswegen. Es gibt den X-Standard. Es gibt das hybride Format Zugpferd. Können wir diese beiden Standards mal kurz differenzieren voneinander? Also was ist X-Standard und was ist jetzt eigentlich Zugpferd? Vielleicht auch um den Leuten ein bisschen die Schwellenangst zu nehmen. Die X-Rechnung ist eine Rechnung, die einen Reindatensatz abbildet.
Also beide Formate sind grundsätzlich konform mit den EU-Vorgaben und beide beinhalten einen Datensatz. Aber die Zugpferd-Rechnung beinhaltet darüber hinaus ein lesbares PDF-Dokument. Das ist der große Unterschied. Die X-Rechnung muss ich mittels einer Software auslesen, ist Maschinen lesbar und die hybride Rechnung kann ich sofort lesen.
Man sollte natürlich darauf achten, dass dann auch die Bilddatei oder die PDF-Datei, die man eben mit dem menschlichen Auge lesen kann, auch dementsprechend was in dem Datensatz drin steht. Und bislang war es jetzt so, dass laut dem Umsatzsteueranwendungserlass die Bildartei der führende Teil war, da ja diese Lesbarkeit durch das menschliche Auge berücksichtigt wurde. Mit der Einführung der E-Rechnung ist das jetzt umgekehrt. Ist eigentlich ein Nachteil für
das hybride Zugpferdformat, das ja eigentlich mehr kann. Wie sinnvoll ist denn diese Umkehrung? Das Problem ist ja in gewisser Weise, dass man auch das X-Format hat, was nur aus diesem Datensatz besteht und das ist ja auch eigentlich nur der Teil der Maschinen lesbar ist. Deswegen wird
diesem Teil der Vorzug gegeben. Also ich wäre immer gut beraten, selbst wenn ich eine Hybride-Rechnung empfange, trotzdem nochmal diese Auszulesen mittels eigener Software, um zu überprüfen, ob das, was in dem PDF-Teil steht, wirklich dem entspricht, was auch in dem Datensatz drinsteht. Denn machen wir uns nichts vor, diese Übermittlung per E-Mail ist ja sehr gefahrgeneigt. Also diese Dateien können abgefischt werden, sie können verändert werden und ich bin als Unternehmer
verpflichtet, eine Prüfung durchzuführen, ob diese Angaben alle so stimmen. Aber wir waren ja vorhin bei der Effizienz und mehr Zeit und ich stelle mir jetzt gerade vor, also wenn ich Unternehmerin wäre und müsste mich das erste Mal damit beschäftigen, dann würde ich jetzt sagen, das ist doch noch viel mehr Arbeit oder dann kommt von dem einen Kunden diese Rechnung in diesem
Format, von dem anderen in diesem Format, der dritte achtet überhaupt nicht drauf. Wäre es da nicht sinnvoller gewesen, man sagt jetzt ok, Stichwort einschränken, wir machen jetzt ein Format, das kann alles, das kann beides, da müsst ihr euch jetzt alle drauf umstellen, ist vielleicht auch erst mal doof, aber ist am Ende weniger auffahnt. Wir haben das tatsächlich versucht vonseiten
das Handwerks. Wir haben dafür geworben, dass das hybride Format, das führende Format sein soll, einfach weil wir sehen, dass das das Leben der Unternehmer tatsächlich einfacher macht, aber
andererseits haben einige Branchen gesagt, das wollen wir gar nicht. Wir benutzen X-Rechnung schon so lange und davon wollen wir nicht weg, wir haben entsprechende Investitionen getätigt, wir wollen X-Rechnung benutzen und verschicken und andersherum ist es tatsächlich auch so, wenn ich an die öffentliche Verwaltung, an die öffentliche Hand wohl gemerkt, nicht an den unternehmerischen Bereich, sondern die öffentliche Hand, eine Rechnungsstelle, dann wollen die eine
X-Rechnung haben und das ist ja so, dass man sich aussuchen kann, ob man X-Rechnung oder Zugfertrechnung benutzt. Die öffentliche Hand hat aber ja neben ihrem unternehmerischen Bereich auch den öffentlich-rechtlichen und für den öffentlich-rechtlichen kann das Umsatzsteuersatz diese Vorgabe nicht machen. Da ist die öffentliche Hand völlig frei und da sagt die, wir wollen keine PDF-Dateien aufbewahren. Dazu ist unser Speicherplatz zu kostbar, wir nehmen nur X-Rechnung,
wir nehmen nur Datensätze. Dabei dachte ich, Speicher wäre heute so günstig, ist das wirklich ein Argument? Das kann ich nicht beurteilen, ehrlicherweise. Da habe ich zu wenig Einblick, aber es ist so, sie weigern sich und das PMF kann eben nur für die Umsatzsteuer Vorgaben machen, das heißt nur für den unternehmerischen Bereich. Das heißt, wir brauchen auch nach wie vor die
X-Rechnung. So einfach ist das leider. Und auch wenn wir das hybride Format als das handwerksfreundlichere Format ansehen, das praktikablere Format, muss man dennoch zugeben, dass es ja immer dieses Risiko gibt, dass der lesbare Teil nicht dem Datensatz entspricht. Also sie fragten vorhin ja danach, ob das jetzt effizient ist, ob das nicht viel mehr Prüfungsaufwand bedeutet. Ich würde sagen, nein, weil früher musste ich mich immer damit beschäftigen, ob eine Rechnung alle Rechnungspflicht
Angaben enthält. Also ich muss in eine umfangreiche Formale Prüfung durchführen, das muss ich jetzt nicht mehr tun, weil diese elektronische Rechnung gibt ja praktisch alle Rechnungspflichtangaben vor. Die muss ich da nur eintragen. Das heißt, ich muss mich jetzt nicht mehr darum kümmern. Also ich bin
ja bislang, wie Sie gerade sagten, in der Pflicht gewesen, als Unternehmer zu gucken. Da gab es ja auch Checklisten, zum Teil auch Maschinell schon vorgegeben, dass man halt geguckt hat, das ist, das ist, das ist, das fehlt und dann gebe ich die zurück und da muss die Rechnung korrigiert werden. Und wenn die Rechnung jetzt maschinell ausgelesen werden, kann ich mich darauf verlassen, dass die
Maschine das schon gemacht hat. Genau, dieses Format gibt ja alles vor. Ich muss mir keine Gedanken mehr darum machen, wie ich meine Rechnung wirklicherweise in einer Word-Datei aufbaue. Das ist gerade für Unternehmens-Einsteiger, sage ich mal, eigentlich ganz nett. Aber ich muss schauen, ob inhaltlich die
Rechnung stimmt und ob beispielsweise auch die I-Bahn stimmt. Nicht, dass ich das Geld plötzlich an ein völlig fremdes Konto überweise, was mit meinem leisten Unternehmer nicht zu tun hat, weil irgendein Lümmel das abgefischt und verändert hat. Also da sollte man schon aufpassen. Und sowas wie die Beschreibung der Leistung auch. Ich kann mir das momentan noch gar nicht vorstellen. Also das ist
ja auch so ein Punkt. Sie wissen sicherlich im Baubereich haben wir ja umfangreiche Leistungsverzeichnisse und die Finanzverwaltung möchte schon gerne in dem Feld Leistungsbeschreibung einen kleinen Text lesen, sondern minimal Beschreibung der Leistung. Und dann kann man praktisch noch als Datei hinten ran dieses Leistungsverzeichnis anhängen. Das muss dann auch nicht in dem Format geschehen, sondern man kann das also als PDF-Datei meinetwegen dazu fügen, um das noch näher zu
erläutern, aber eine Minimalbeschreibung in der E-Rechnung muss sein. Das heißt, ich kann mich dann bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung doch nicht darauf zurückziehen, dass die Maschine da schon gemacht hat. Kann man sich ja schon denken, worum es dann die ersten Gerichtsverfahren geben wird. Also am Ende des Tages lese ich da jetzt für mich raus. Bleibt dann doch noch ein bisschen was zu tun bei der Rechnungsprüfung oder? Auf jeden Fall. Nur anderes. Aber dann habe ich ja die Zeit
noch wieder nicht gewonnen. Also ich versuche ja gerade noch mit Ihnen zu gehen, weil Sie am Anfang gesagt haben, das ist ja eine enorme Zeitersparnis. Ja schon allein das Einlesen, nicht wenn Sie mal überlegen, das automatische Weiterverarbeiten. Einlesen, Archivieren, alles automatisch per Mausklick, ohne jetzt Zahlen abtippen zu müssen. Das ist doch wunderbar.
Das ist auf jeden Fall eine Zeitersparnis. Aber ich möchte noch mal auf den einen Punkt zurückkommen, dieser beiden Formate im wirklichen B2B Bereich, wo jetzt eben keine öffentliche Hand damit involviert ist. Wenn jetzt das eine Unternehmen sagt, okay, wir haben das Formatext-Rechnung, weil wir auch mit der öffentlichen Hand öfters zu tun haben und der andere sagt, ich habe aber nur Zug fährt, die müssen sich da irgendwie einigen. Und softwaresitisch brauchen sie dann das, was
das Format, das sie nutzen, eben auch kann. Heißt es aber nicht im Umkehrschluss, ich brauche eine Software, die immer beides kann, weil ich immer darauf vorbereitet sein muss, dass mein Geschäftspartner einfach das andere Format nutzt. Es ist eigentlich wirklich frei wählbar. Also sie können sich aussuchen, ob sie jemandem eine X-Rechnung oder eine hybride Rechnung schicken und der muss das
nehmen. Es kommt auf die Datei an. Das muss nicht im X-Standard sein, das kann eben auch im Zug fährt, Format sein, beide Beinheiten, diesen Datensatz. Jetzt haben wir ja schon ein paar Mal die PDF-Dateien so am Rande gestreift als Sonderformat, in dem man immer noch Rechnungen verschicken kann, welche Rolle spielen die denn und wie lange vor allen Dingen noch? Also sie dürfen PDF-Rechnungen und auch Papierechnungen natürlich an Privatkunden jederzeit verschicken. Das ist nicht limitiert
und auch nicht zeitlich begrenzt. Sie dürfen dieses Format an Geschäftskunden, also unternehmerische Kunden weiterhin verschicken innerhalb der Übergangsfristen, die das Gesetz vorsieht. Das heißt also, wenn ich solche Rechnungen ausstelle, dann darf ich das, wenn ich ein großes Unternehmen bin, praktisch noch bis zum 31.12.26 und wenn ich ein kleines Unternehmen bin, darf ich das noch bis zum 31.12.27 tun. Brauche allerdings dafür immer die Zustimmung des Rechnungsempfängers. Das ist
jetzt verpflichtend. Das heißt, der Rechnungsempfänger entscheidet darüber, ob ich überhaupt noch eine PDF verschicken kann. So ist es. Genau. Jetzt gibt es ja auch 2028 auch die Meldepflicht für die Rechnungsdaten, die dann umgehend an die Finanzverwaltung weitergegeben werden. Ich fürchte, so schnell wird es nicht gehen und zwar deshalb, weil wir auf europäischer Ebene jetzt schon vorab
eine Einigung haben, dass dieses Meldesystem nicht vor Mitte 2030 kommen soll. Das ist der früheste Termin und wir benötigen in Deutschland für die Einführung dieses Meldesystems noch die technischen Vorgaben von der EU und die werden die vor dem 1.1.2030 möglicherweise nicht haben. Deswegen vermute ich mal, dass wir zum gleichen Zeitpunkt starten werden wie die EU und keinesfalls früher. Was verspricht sich denn die Finanzverwaltung von dieser E-Rechnungsplattform? Das ist ein
schwieriges Thema. Die Finanzverwaltung selbst hatte nicht den Wunsch, diese ganzen Daten zu empfangen. Das ist ja auch mal interessant. Das hat man uns also schon durch die Blume mitgeteilt. Das lag nicht unbedingt in deren Interesse. Finanzverwaltung, die keine Daten haben will, das hat man glaube ich auch noch nicht. Sag mal so, haben wollen gerne, aber auswerten müssen, ist das Problem. Der Wunsch der Politik ist es ja und das ist auch so im Koalitionsvertrag festgehalten,
dass man ein solches Meldesystem einführt. Damals hatte man noch, als man den Koalitionsvertrag gemacht hat, das italienische Modell vor Augen, wo die Rechnungen praktisch zunächst an die Finanzverwaltung übermittelt werden vom leisten Unternehmer. Die Finanzverwaltung prüft diese Rechnung und leitet sie dann weiter an den Rechnungsempfänger. Und damit hat man ein wunderbares Mittel, um hier den Umsatzsteuer betrug zu unterbinden. Und Italien hatte damit auch ganz
enorme Erfolge. Man muss sich natürlich auch immer mal anschauen von wo die gekommen sind. Wie hoch von den Umsatzsteuer betrug vorher und wie hoch ist er jetzt? Aber nichtsdestotrotz war das schon ein sehr, sehr heres Ziel, das einzuführen. Und die Finanzverwaltung hat nun eben das Problem, das auch umsetzen zu müssen. Und vor allem ist die Frage, wie machen wir das technisch noch gar nicht gelöst. Da sind wir noch gar nicht so weit. Und vor allem hat das Bundesfinanzministerium immer
gesagt, wir wollen praktisch nur einen System haben. Nur ein Meldesystem. Das soll wirklich parallel laufen zu dem System, was dann auf EU-Seite aufgezogen wird, sodass die Unternehmen sich nur mit einem System praktisch befassen müssen und nicht mit zwei verschiedenen. Das heißt, wir warten wirklich auf die technischen Vorgaben aus Brüssel. Frau Schläwitz, wie wird denn künftig, wenn wir mal ein bisschen in die Zukunft gucken, der Austausch von Rechnungsdaten noch einfacher?
Wenn man sich das noch weiterspinnen wollte? Also ich hole jetzt mal meine Glaskugel raus. Und ich glaube, dass die Unternehmen sich erstmal bei Innerheit dieser Übergangsfrist daran gewöhnen werden an diese Technik. Und sie werden feststellen, wie komfortabel das laufen kann. Und ich kann mir auch vorstellen, dass aus Sicherheitsgründen viele davon Abstand nehmen werden, sich die Rechnung über ein E-Mail-Postfach schicken zu lassen. Aber das sind Dinge, die entwickeln sich von selbst.
Da bin ich fest von überzeugt, dass wir hier auch große Sprünge sehen werden in der Entwicklung, einfach weil die Menschen merken, wie komfortabel das sein kann. Und ich glaube, die Entwicklung ist nicht aufzuhalten. Da werden wir noch nicht mal diese Umstellungskrist ausnützen müssen, weil ich denke, auch der Druck aus dem Markt so groß ist, sich da entsprechend auch mit Software zu versorgen. Und auf Seiten der Softwarehersteller wird es auch Entwicklungen geben, möglichst
schöne komfortable Lösungen anzubieten, die auch vielleicht nicht viel kosten. Da wird es auf beiden Seiten eine Entwicklung geben und die Nachfrage wird groß sein und diese Entwicklung befeuern. Deswegen bin ich da wirklich sehr positiv gestimmt, dass wir das schon in relativ kurzer Zeit hinkriegen.
Wir können ja dann mal den Brieftaubenverkehr hier ein wenig beobachten in der nächsten Zeit oder im nächsten Jahr und daran abzuschätzen, ob das alles wirklich so eintrifft, was wir natürlich hoffen wollen. Simone Schlewitz, vielen Dank, dass Sie uns die Details der kommenden E-Rechnungspflicht auseinandergelegt haben. Wir sehr gerne. Vielen Dank, dass ich hier sein durfte. Steuer mit Recht, der DATEV Podcast. [Musik] [MUSIK]
