Bürokratieentlastungsgesetz IV: Entlastung oder Mogelpackung? - podcast episode cover

Bürokratieentlastungsgesetz IV: Entlastung oder Mogelpackung?

Dec 10, 202430 minEp. 174
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Was wolltest du mit dem Gesetze? Sprich! Entgegnet ihm finster der Wüterich. Die Stadt von Bürokratie befreien! … Tja, ob das Bürokratieentlastungsgesetz IV wirklich zu mehr Freiheit von Bürokratie beiträgt oder ob es nur der blasse Schatten einer gut gemeinten Entlastung ist, darüber gehen die Meinung auseinander und das Fazit sei den Experten überlassen. Wir im DATEV-Podcast maßen uns daher kein Urteil an, sondern sprechen lieber mit Experten über die Fakten. Was sich mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV in Sachen Digitale Steuerbescheide, Aufbewahrungsfristen oder Formvorschriften tut, ist unser Thema in der aktuellen Podcast-Folge. Möget Ihr Euch am Ende Euer eigenes Urteil bilden.

Transcript

[Musik] Denk ich an Deutschland in der Nacht, so werd ich um den Schlaf gebracht. Die Formulare "endlos grau", "verdrängen Träume", "kark" und "flau", Behördengänge ohne Rast, wo Zeit in Schlangen still verblasst. Ein Stempel hier, ein Antrag dort, das Amt, ein ewig grauer Ort. Die Köpfe rauchen, Hände falten, man hart der Akten, die verwalten, regeln hier Vorschriften da und selten wird ein Ziel ganz klar. Doch schleicht ein Hoffnungsschimmer ein, die Digitalisierung soll's mal sein.

Doch Papier bleibt König ohne Eile, die Rechner warten schon Jahrzehnteweile. Vielleicht einst wird ein Wind sich regen, doch heute ist Deutschland noch ein Aktensegen. [Applaus] Sehr schön, sehr schön, sehr schön. Ja und so durchaus kreativ. Aber sag mal, geht mir grad durch den Kopf, was war das denn jetzt eigentlich für ein Fersmaß?

Also ich erinnere mich, doch, ich erinnere mich dunkel an die Schulzeit und da gab's sowas wie Fersmaß, Füße, Hände, nein keine Hände, aber Fersfüße und das Metronom. Metronom, das war eher Musik. Das war was anderes. Hast du dir gut gemerkt bis heute, aber das braucht man ja eigentlich nie wieder, oder selten? Aber ich brauch das nicht. Nee, ich glaube aber, also ich bin ja so eine Nebenfach-Germaniste. Deswegen sag ich jetzt mal, das war ein vierhebiger Jambus.

Wollen wir noch mal einen richtigen Experten fragen? Ich bin die Expertin, ich bin ja schon hier, ne, muss ja nicht noch jemanden anrufen. Na gut. Da ist so kein Telefonjoker hier. Aber mal ernsthaft, willst du jetzt über das Fersmaß reden? Na ja, wenn wir schon mit einem Gedicht anfangen, dann brauchen wir das doch, weil's wichtig ist für die Gedichtsinterpretation von wegen klare regelmäßig Metrik, unterstützt dann auch die Stimmung des Textes.

Die ambische Ferse erhalten die fließende Struktur. Und so weiter und so weiter. Stimmt schon, aber da ist da nicht irgendwie auch schon fast Bürokratie? Ja, Germanistenbürokratie. Schon, oder? Der jambische Vierheber als Spiegel der starren, formelhaften Natur der Bürokratie. Ja, das war jetzt fast lyrisch. Also alles wird in vorgegebene Formen und Muster hinein gezwungen. Es wiederholt sich, es ist monoton, es sind immer die gleichen Prozesse, ist wie im bürokratischen Alltag.

Und dass du erst das Fersmaß analysieren musst, bevor du das Gedicht verstehst, das ist ja eigentlich auch wie beim Formular, ne? Der Sinn erschließt sich erst nach Betrachtung der Regel. Ja, erst musst du das Kästchen ausfüllen, bevor du zum Kern der Sache kommst, also zum Sinn vorstößt. Und ich würde sogar noch eins weitergehen, du musst meistens erst die Anleitung oder die Ausfüllhilfe lesen.

Dann kannst du das Kästchen ausfüllen und dann kommst du zum Sinn der Sache und manchmal kommst du da auch gar nicht hin. Aber manchmal, um das Wort nochmal zu strapazieren, gibt es auch so was wie Hoffnung. Die stirbt ja bekanntermaßen zuletzt. Genau, und zwar wenn das Fersmaß, also, ne, nicht das, sondern die Bürokratie gelockert wird. So wie mit dem Bürokratieentlastungsgesetz 4. Über das wir heute reden wollen. Und zwar ganz ohne Fersmaß.

Wir erinnern uns, eines der zentralen Anliegen im Koalitionsvertrag der Ampel war der Bürokratieabbau. Und die Regierung, die wir mal hatten, wollte dazu ein neues Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg bringen. Eines, das Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger, sowie die Verwaltung vom bisherigen Bürokratieaufwand entlastet. So der Plan im Koalitionsvertrag.

Wir wollen Abläufe und Regeln vereinfachen und der Wirtschaft insbesondere den selbstständigen Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben schaffen. Überflüssige Bürokratie werden wir abbauen. Das Bürokratieentlastungsgesetz, das 4., kam dann auch in der Tat noch rechtzeitig, also bevor es abbrach mit der Ampelregierung, wie es mit der Entlastung und den Vereinfachungen in der Praxis nun aussieht, das wird sich zeigen.

Und das schauen wir uns im Detail jetzt an. [Musik] Bürokratie, die erlebt er nun wirklich jeden Tag. Genug in den Kanzleien, in Unternehmen und in der Finanzverwaltung. Deswegen würde ich sagen, braucht es heute mal keine Studien, aber vielleicht ein Beispiel. Eines, was ihr möglicherweise auch schon so oder ähnlich erlebt habt. Matthias Steger ist Vize-Präsident beim Steuerberaterverband Berlin Brandt, Brandenburg, er erzählt aus seinem Alltag.

Ein deutsches Finanzamt in Berlin möchte eine Akte abgeben an ein deutsches Finanzamt in Brandenburg. Und dann nimmt man die Akte in Berlin, druckt sämtliche Steuerdaten aus, dann setzt sich in Brandenburg jemand hin und sagt, ich tippe die alle ein. Und wir reden dann mit einer Staatsanwältin darüber, dass die Cum-Ex-Fälle, dass man in sechs bis acht Jahren nicht in der Lage ist, eine Beweissicherung zu machen. Also seien Sie mir nicht böse.

Das ging zum Zeiten der alten Ägypten in der Steintafel deutlich schneller. Also sagen wir, wir sind von der Bürokratieentlastung so weit entfernt, dass man fast reinen möchte. Ja, und wenn es nicht so traurig wäre, könnte man drüber lachen. Aber es ist in der Tat schon traurig genug. Und deswegen ersparen wir euch die Datenlage. Obwohl, eine Zahl hätte ich dann doch noch. 146. 146, was? Naja, Milliarden. Und wofür machen wir konkret?

Laut IFO-Institut kostet die Bürokratie in Deutschland 146 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung. Und zwar jährlich. Und das muss für heute reichen. Und jetzt kommst du. 94.000. Oh, hast du auch noch eine Zahl? Ja, 94.000 Einzelnormen gibt es in der Bundesgesetzgebung, sagt das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln. Aber eigentlich ist es ja schon fast gleich, wie viel oder wie teuer, wenn die individuelle Belastung durch die tägliche Bürokratie einfach schon hoch genug ist.

Deswegen gucken wir heute mal lieber darauf, was sich künftig daran ändern soll. Und das ersparen wir euch natürlich nicht, weil sind ja auch gute Nachrichten darin enthalten. Und es ist vor allem nicht nur das Bürokratieentlastungsgesetz 4, abgekürzt BEG-Römisch 4, sondern wir haben da auch noch ein paar andere Gesetze und Verordnungen, die Bürokratieabbau bei euch betreffen bzw. mit sich bringen, zum Beispiel das Jahressteuergesetz 2024 oder auch die Bürokratieentlastungsverordnung.

Worum geht es also? Vor allem für euch in den Kanzleien und für die Zusammenarbeit mit der Finanzverwalte und natürlich für eure Mandanten. Was haben wir da unter anderem? Zum einen haben wir den digitalen Steuerbescheid, dann haben wir die kürzeren Aufbewahrungsfristen. Wir haben eine zentrale Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung ab 2028. Es geht um die elektronische Kommunikation und das elektronische Examen für Wirtschaftsprüfer.

Und wir reden über die Textform statt der Schriftform, auch bei Rechnungen des Steuerbaratars. Hinzu kommen noch die Vereinfachungen für Kleinunternehmer bei der E-Rechnung und die höheren Umsatzgrenzen sowie die höheren Schwellenwerte für Umsatzsteuer vor Anmeldungen. Fertig? Ja, fast. Das ist aber kurz. Naja, das ist Bürokratieabbau, at its best, weil es eben kurz und knackig ist. Ich denke gerade, vielleicht sollten wir uns für den Bürokratieabbau einsetzen. Wir beide.

Ja, da bliebe am Ende nicht viel übrig von der Bürokratie. Ja, aber wir auf jeden Fall wären unsere Gesetze am Ende ziemlich kurz. Ja, und Interpretationsfreudig. Aber die Realität sieht leider anders aus. Dann fangen wir doch einfach mal an mit Punkt 1 dem digitalen Steuerbescheid.

Das kann eine tolle Sache sein, wenn die strukturierten Daten so ankommen, dass wir sie zusammen mit der Dativ zum Beispiel ebenso verarbeiten können, dass sich am Schluss mit der DativKI den Einschuh auch gleich schreiben kann. Was ich denke mal, da werden wir Quantensprünger erleben. Steuerberater Matthias Steger hat für den Steuerberaterverband Berlin Brandenburg an den Roundtables Bürokratieabbau im Bundesfinanzministerium teilgenommen.

Und das klingt ja jetzt erstmal nach einem guten Ergebnis. Und vor allem klingt es nach Vereinfachung. Denn es gibt ja schon elektronische Steuerbescheide, aber die Rahmenbedingungen, die werden jetzt modernisiert.

Und das heißt, du musst nicht mehr einwilligen als Empfänger, sondern wenn du nicht widersprichst, wird der Bescheid oder im Bürokratendeutsch der Verwaltungsakt, das kann also auch ein Feststellungsbescheid oder ein Steuermessbescheid sein, der wird dir dann entweder in dein Nutzerkonto übermittelt oder eben dem Steuerberater oder Rechtsanwalt zugestellt. Und nun, tadaa, finally kürzere Aufbewahrungsfristen, nachdem es Jahre wirklich gedauert hat, bis das mal durchgegangen ist.

Aber so arg runtergekürzt wurden die dann auch nicht. Und das hat nicht nur lange gedauert, sondern viel weniger ist es auch nicht geworden. Denn die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beträgt jetzt acht Jahre, statt der bisherigen zehn Jahre. Steuerberater Matthias Stege wertet das so. Meine ehrliche Antwort ist, ich find's peinlich, dass wir es nach so vielen Jahren geschafft haben, so einen kleinen Erfolg, den feiern zu müssten.

Natürlich ist es ein Erfolg, aber wenn man ehrlich ist, hat der wirklich Praxisrelevanz. Also wie viele Unternehmen werden jetzt sagen, wow, ich kann endlich den Schredder anmachen und Papierbelege von, soll ich mal, wir haben ja das Jahr 2024 jetzt, die Belegesutzang von 2012 bis 2014 schreddern. Klaus Heiner-Röhl ist Senior Economist am Institut der Deutschen Wirtschaft. Er hält die Regelungen in Zeiten fortschreitender Digitalisierung für nicht zielgenau.

Man muss natürlich auch sehen, dass zunehmend Rechnungen, Belege, digital abgelegt werden. Und damit ist natürlich so eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen, gibt's nur noch richtig, dass ein bisschen eher löschen. Und ich spare etwas Speicherplatz, aber das sind alles nicht mehr die Dinge, die den großen Unterschied machen. Das ist halt auch eine Vorderung, die Jahrzehnte alt ist und damals noch eine größere Bedeutung hatte.

Und Steuerberater Stege sieht zusätzliche Probleme beim ersetzenden Scannen. Ich find, wir brauchen klare Regeln, wie man mit Papierbelegen die digitalisiert umgehen und das am besten Gesetzesform, nicht in Form von irgendwelchen Verfahrensdokumentationen, wo irgendein Prüfer aus irgendeinem Finanzamt wieder die Meinung hat, ich geh vor Gericht, da lasse ich den voll rauflaufen, trau den vielleicht noch ein Bußgeld um die Wornhörder, wenn er nicht richtig aufbebart hat.

Und ich denke, na da würden wir klare Regeln brauchen, die der Gesetzgeber immer verweigert hat. Das wurde im Vorfeld übrigens viel diskutiert wegen der Steuerstrafsachen, dass kürzere Fristen den Tätern helfen. Die Deutsche Steuererwerkschaft sprach sogar von einem Zitat "Geschenk an Krimineller". Stichwort Cum-Ex-Ermittlungsverfahren.

Genau, und deswegen gibt es jetzt eine Sonderregelung für Personen oder Gesellschaften, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterlegen. Und jetzt kürzere Aufbewahrungsfrist gilt für diese erst mit Verzögerung von einem Jahr. Damit kommen wir zur zentralen Vollmachtsdatenbank Sozialversicherung ab 2028. Es gibt ja schon länger einer. Ja, genau genommen seit zehn Jahren. Die feiert schon Jubiläum. Ja, also vielleicht lässt du mich mal sagen, welche. Welche?

Es gibt ja die Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, kennt ihr alle, ne? Also da sind die steilischen Vollmachten der Mandanten digital registriert und dann der Finanzverwaltung mitgeteilt. Und jetzt gibt es was Neues.

Richtig. Jetzt wird mit dem BEG Römisch IV eine neue Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung gebastelt, damit die Arbeitgeber den Steuerberater nicht mehr alle möglichen 10.000 Vollmachten für die jeweiligen Träger der sozialen Sicherung ausstellen müssen, genügt dann künftig eine einzige Generalvollmacht. Und die wird dann elektronisch gespeichert in dieser Datenbank, die dann wiederum ab Anfang 2028 zur Verfügung stehen soll.

Und die kann von allen Trägern der sozialen Sicherung abgerufen werden. Die Bundessteuerberaterkammer, die hat ja die neue Datenbank schon als Zitat "weiteren Meilenstein" gewertet, einer der die Verwaltung von Vollmachten grundlegend vereinfacht und die Effizienz in der Lohnabrechnung deutlich steigern wird. Bis dahin dauert es aber noch ein wenig, die kommt ja erst in drei Jahren und bis es soweit ist, muss erst mal die technische Grundlage geklärt werden.

Und die Datensicherheit inklusive. Dann kommen wir doch mal zu was, was ab sofort gilt. Elektronische Kommunikation und elektronische Examen für Wirtschaftsprüfer. Ab sofort heißt ab 1. Januar 2025. Das bedeutet jetzt zum einen, dass Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtet sind, ihre E-Mail-Adressen oder eben sichere Übermittlungswege. Also zum Beispiel BEA oder BEST. Genau, der Wirtschaftsprüferkammer kann man mitzuteilen.

Außer es gibt wesentliche Gründe, die dagegen sprechen. Und beim zweiten geht es darum, dass künftig angehende Wirtschaftsprüfer schriftliche Prüfungen auch elektronisch absolvieren können. Apropos elektronisch beziehungsweise digital, das ist ja auch ein großes Thema im Bürokratieentlastungsgesetz römisch 4. Künftig geht ganz oft die ... Textform statt der Schriftform. Genau.

Das ist schon eine bedeutende, also auch wenn sich das jetzt mal gar nicht so doll anhört, aber wer sich im BGB gut auskennt, und das werdet ihr mit Sicherheit alle tun, der weiß, das ist eine bedeutende Änderung bei den Formvorschriften. Was das jetzt genau heißt und wie sich diese beiden Formen im Detail unterscheiden, dazu mehr in unserer ... F*cken Bots. [Musik] Das bürgerliche Gesetzbuch kennt mehrere Formen, wenn es darum geht, seinen Willen zu dokumentieren.

Die Schriftform, die elektronische Form und die Textform. Bisher war für viele Dokumente die Schriftform gefordert. Diese Form verlangt, dass eine Vereinbarung eigenhändig unterschrieben wird oder zumindest ein notariell beglaubliches Handzeichen trägt. Bei Verträgen mussten sogar alle Parteien auf demselben Dokument unterschreiben. Bei der elektronischen Form brauchte es eine qualifizierte elektronische Signatur.

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV führt nun für viele zivilrechtliche Vereinbarungen die Textform als Alternative ein. Zum Beispiel für langfristige Gewerbemietverträge, Verarbeitnehmerüberlassungen oder auch, um die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses nachzuweisen. Die Textform ist in § 126b des BGB definiert. Sie verlangt, dass eine Erklärung lesbar und auf einem dauerhaften Datenträger festgehalten wird.

Ein solcher Datenträger ist jedes Medium, dass die Erklärung für einen angemessenen Zeitraum in unveränderter Form zugänglich machen kann. Dabei muss zwar die Person genannt werden, die die Erklärung abgibt, aber – und das ist der große Unterschied zur Schriftform – eine Unterschrift ist nicht nötig. [Musik] Das klingt ja erstmal prima, weil das öffnet viele Türen für die moderne Kommunikation. Ich würde eher sagen zeitgemäße Kommunikation. Ja, das ist auch wieder wahr, ist recht.

Aber E-Mails, womöglich sogar Nachrichten über WhatsApp oder andere Messengerdienste, die könnten jetzt in vielen Fällen ausreichen, wo früher ein unterschriebenes Dokument nötig war, auch im Brief ohne Unterschrift, kann der Textform genügen. Matthias Steger vom Steuerberaterverband Berlin Brandenburg geht das aber noch nicht weit genug. Ich mag das Wort "In Text Form". Also ich finde es gut, dass das Wort "In Text Form" sehr oft in dieses Gesetz eingegangen ist.

Besonders bei Arbeitsverträgen finde ich, sage ich mal, die Grundregelung gut. Wir werden sehen, ob sie sich in der Praxis bewährt, dass sich einen Ausbildungsvertrag für ein Auszubildendes zum Steuerfach angestellten.

In elektronischer Form einzureichen habe, um ihn dann den Eltern und dem Auszubildenden in Papierform zum Unterschreiben zu geben, dann einscannen muss, um ihn dann der Steuerberaterkammer in Unterschriebenerflassen zu schicken, damit die mir dann elektronisch eine handschriftlich ergänzte Nummer zurück schicken ist, dann irgendwie so, wo ich sage, das wünsche ich mir dann als zweiten Schritt. Es gibt natürlich auch Bedenken, zum Beispiel, wie es dann um die Beweisfunktion steht.

Also besonders bei wichtigen Geschäften. Normalerweise, man ist da ja so dran gewöhnt, zeigt ja eine Unterschrift ganz klar, dass aus einem Entwurf ein endgültiger Vertrag geworden ist. Ja, so eine Schriftform wird ja auch als Schutz wahrgenommen. Die Textform ist da womöglich etwas schwächer. Vielleicht ist es aber auch einfach nur eine Frage der Zeit, bis sich die Wahrnehmung ändert. Hoffen wir mal, weil es ist ja eine Erleichterung. Und da gibt es noch etwas.

Das kam aber erst mit der Bürokratie Entlastungsverordnung. Bislang ist es ja bei Rechnungen die Steuerberaterstellen, so dass da eine qualifizierte elektronische Signaturnotwendig ist. Oder der Mandant muss der Textform zustimmen. Jetzt Applaus. Ja, danke, habe ich gar nicht gemacht. Aber trotzdem, die Textform reicht bei der Rechnung. Und zwar dann, wenn die Erklärung lesbar ist. So, und wer sagt, wann die lesbar ist? Da steht in der Begründung der Verordnung.

Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass ein Durchschnittsempfänger regelmäßig in der Lage ist, die Dateien zu öffnen und die darin enthaltene Erklärung lesbar zu machen. Bleibt die Frage, was ist dann der Durchschnittsempfänger, steht das auch in der Verordnung? Ich kann mich nicht erinnern. Na, lassen wir das. Was gilt dann für die E-Rechnung?

Also strukturierte Daten im Format XML, die erfüllen das Kriterium der Lesbarkeit zwar nur in Kombination mit einem verbindlichen Interpretationsschema, aber dafür gibt es ja XML Viewer. Dann machen wir doch gleich weiter mit der E-Rechnung. Da gibt es ja auch noch Vereinfachungen für Kleinunternehmer. Und das ist übrigens auch Bürokratieabbau, der nicht im BEG römisch viel zu finden ist, sondern im Jahressteuergesetz 2024.

Und wenn ihr da euch weiter informieren wollt, dann schaut gerne ins aktuelle Datev-Magazin. Und zwar müssen Kleinunternehmer für ihre Leistungen keine E-Rechnungen ausstellen. Die Ausnahme, die es jetzt dann neu gibt, gilt aber nur für das Schreiben der Rechnung und nicht fürs Empfangen. Heißt also, Kleinunternehmer müssen genau wie alle anderen Unternehmer E-Rechnungen empfangen und weiterverarbeiten können. Was gibt es sonst noch?

Im Jahressteuergesetz, ja, da haben wir in der Tat noch was und auch nicht so ganz klein. Die Sonderregelung für Kleinunternehmer wurde nämlich neu konzipiert. Da musste mal wieder eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Bislang ist es ja so gewesen, dass nur inländische Unternehmer, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen konnten, ab 2025 geht das auch grenzüberschreibend. Dafür gibt es dann ein besonderes Meldeverfahren. Und es kommt noch was on top, was viele freuen dürfte.

Die Umsatzgrenzen werden erneut angehoben. Also die Grenzen, die relevant dafür sind, ob du die Kleinunternehmerregelungen in Anspruch nehmen darfst oder nicht. Da steigt die entscheidende Grenze für den Gesamtumsatz im Vorjahr auf 25.000 Euro. Und die zweite Grenze, die für den voraussichtlichen Umsatz im laufenden Jahr, die wird auf 100.000 Euro angehoben. Also man muss ja immer erst auf den Umsatz im Vorjahr schauen. Deswegen ist das natürlich die entscheidende Grenze.

Ja, das ist doch mal was. Denn bislang lag diese Grenze bei 22.000 Euro für den Vorjahresumsatz und bei 50.000 Euro für das laufende Kalenderjahr. Das scheint ja ein Dauerbrenner beim Bürokratieabbau zu sein, weil wir erinnern uns an das Bürokratieentlastungsgesetz 3. Da wurde die Vorjahresumsatzgrenze auch schon mal angehoben. Fun Fact, als die Grenze davor das letzte Mal angehoben wurde, haben wir noch in D-Mark gezahlt, das war 1980.

Und da wurde die Vorjahresumsatzgrenze von 12.000 D-Mark auf 17.500 Mark erhöht. Später bei der Euroumstellung wurde das dann eins zu eins übernommen. Sag mal, was hast du 1980 eigentlich getrieben? Konntest du da schon rechnen? Ich könnte ja jetzt sagen, nein, das wäre gelogen, würde mich jünger machen, als ich bin. Ich war da noch gut in Mathe. Da war ich in der 6. Klasse, da war es noch nicht so ganz so schwierig. Was macht meine 6. Klasse? Addition, Subtraktion, Multiplikation?

Ne, Bruchrechnen, glaube ich, Bruchrecht. Hab mir auch irre Spaß gemacht. Also das war zumindest bei mir in der 6. Klasse. Da fand ich es irgendwie noch toll. Komm wir noch mal zurück zum BEG 4. Also bei der Umsatzsteuer, da habe ich nämlich noch was. Die Schwellenwerte für Umsatzsteuervoranmeldungen werden nämlich auch angehoben. Und zwar von 7.500 Euro auf 9.000 Euro Umsatzsteuerzahlast im Kalenderjahr.

Also wenn du da im Vorjahr nicht drüber gekommen bist, musst du die Umsatzsteuervoranmeldung nur vierteljährlich abgeben. Die offizielle Begründung ist, die Anzahl der abzugebenden Umsatzsteuervoranmeldungen soll reduziert werden. Für Klaus-Heiner Röhl vom Institut der Deutschen Wirtschaft ist das aber zu wenig. Dann hat man halt häufig Entlastungen, die durch Anhebung von Schwellenwerten passieren oder durch etwas mehr Digitalisierung, digitale Meldungen.

Das sind aber beides natürlich ein bisschen Murlpackungen. Denn diese Anhebung von Schwellenwerten ist natürlich allein schon durch inflationensteigende Umsätze der Unternehmen von Zeit zu Zeit notwendig. Und eine bessere Digitalisierung ist eigentlich etwas, was die Unternehmen hier erwarten. Mehr dazu könnt ihr übrigens nächste Woche in unserer Interviewfolge mit Klaus-Heiner Röhl vom Institut der Deutschen Wirtschaft hören.

Übrigens, diese Geschichte mit den höheren Schwellenwerten, das hatten wir ja auch schon im Wachstum-Chancengesetz. Zum Beispiel, dass du nicht verpflichtet bist, überhaupt eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben, wenn die Steuer für das vorausgegangene Kalenderjahr nicht mehr als 2.000 Euro beträgt. Das war ja bisher 1.000 Euro. Ich sag nur, Anhebung der Grenzen zur Buchführungspflicht wie immer gerne nochmal in die Folge "Reinhören" den Link stellen wir euch in die Show-Notes.

Fazit, da ist noch viel Luft nach oben. Man denkt an den elektronischen Personalausweis, den könnte man auch einfacher nutzbar machen. Das ist dann wie beim UZG20, auch wenn das am Ende kam, im Juli 24 um genau zu sein, blieb das nach mancher Ansicht hinter den Erwartungen zurück. Auch in die Folge könnt ihr gerne nochmal "Reinhören". Steuerberater Matthias Steger, der selbst bei den Roundtables dabei gewesen ist, der hätte da so eine Idee für künftige Expertenkommissionen.

Das wäre total super, wenn man ab und zu mal zu Ende zuhören würde. Das würde, glaube ich, schon reichen, um unser Land richtig nach vorne zu bringen. Und ich glaube, dass es auch nicht notwendig ist, dass man etwas mit 20 Durchschlägen besser wird. Das letzte Konntee konnte noch nie jemand lesen. Und dass wir da gut dran tun würden, wenn wir endlich die elektronische Form als Grundform nehmen würden für unser Land, für die internen Kommunikation, für die Wege.

Und Klaus Heiner-Röhl plädiert dafür, mehr auf das große Ganze zu schauen. Sonst sind wir halt dabei, uns in der 27. Verästelung irgendeiner Einzelnormen zu zerstreiten und dann sind uns zu freuen, wenn wir irgendeine Regelung verbessert haben, die nur sehr wenige Unternehmen betrifft oder was weiß ich, ein Bearbeitungsaufwand von drei Stunden, den um fünf Minuten reduziert, rechnerisch nach dieser Standortkostenmessung. Das sind natürlich dann keine wirklichen Lösungen.

Im BEG4 sind natürlich auch noch viele andere Regelungen und Details enthalten. Eine Zusammenfassung davon findet ihr in den Links zur Folge. Auch "Show Notes" genannt. Und mehr zum Thema E-Rechnungen könnt ihr auf datef.de/e-rechnungen nachlesen, zum Beispiel die gesetzlichen Vorgaben. Wir haben euch dort auch einige Praxistipps zusammengefasst und Videos von Infoveranstaltungen. Bleibt die Frage, wie geht es weiter mit dem Bürokratieabbau?

Manche Dinge sind eben eine Never-Ending-Story, so vielleicht auch das BEG. Freuen Sie sich, wenn es wieder heißt "Jetzt neu, BEG 735". Wie drückt man das in römischen Zahlen eigentlich aus? 735. Aber jetzt erstmal. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass Anwälte für die Vermittlung eines Mandats keine Provision zahlen dürfen. Dies ergibt sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung und dem dort festgelegten Provisionverbot.

Im vorliegenden Fall ging es um ein Internet-Portal, das mit Partnerkanzleien aus dem Verkehrsrecht zusammenarbeitet. Für die Vermittlung von Mandaten hatte es einer Kanzlei Lizenzgebühren von rund 235.000 Euro berechnet. Trotz geschlossener Vereinbarung wollten die Anwälte nicht zahlen und bekamen recht. Wie der BGH hatten bereits mehrere Vorinstanzen, Provisionszahlungen für Mandate als unzulässig eingestuft.

Anders lege der Fall, wenn es sich um bluse Werbung auf der Internetplattform gehandelt hätte, solche Einträge zur Mandantenakquise wären erlaubt. Das Urteil verlinken wir euch in den Shownotes. Man hat diese One-in-one-Out-Regel, da geht es nicht um die Anzahl der Gesetze, sondern um die damit verbundenen Belastungen. Das sieht man ja auch schon daran, dass tatsächlich die Anzahl der Gesetze lustig zunimmt.

Wir reden mit Klaus Heiner-Röhl, Senior Economist für Mittelstandspolitik am Institut der Deutschen Wirtschaft. Über Regelungsdichte, Trippelschritte und Seeverkehr. Das war Steuern mit Recht der Advents-Podcast von DATEV im Dezember. Du glaubst jetzt so, weil wir mein Gedicht angefangen haben, sind wir jetzt schon Advents-Podcasten? Ja doch, ich fand das eine sehr weihnachtliche Stimmung.

Also wenn ihr die auch haben wollt zu Hause, dann solltet ihr vielleicht euch ein Kerl anzünden, während ihr die Folge hört oder nochmal hören wollt, quasi damit ihr die auch habt, die Stimmung. Und der Podcast hört sich natürlich einfacher an oder besser an mit Glühwein und Blätzchen. Was ihr dann währenddessen noch tun könnt, uns abonnieren, uns teilen, uns weiterempfehlen und im Podcast eurer Wahl bewerten.

Da gibt es ja ganz viele Sternchen, also das passt ja auch zur weihnachtlichen Stimmung. Wenn ihr dann fünf Sternchen uns gebt, dann ist es ganz schön hell an Weihnachten. Und apropos Weihnachten, Steuern mit Recht geht in die Weihnachtsferien und wir melden uns im nächsten Jahr mit neun Episoden zurück und mit einem Abo verpasst ihr natürlich die neuen Folgen nicht.

Und wenn ihr uns weihnachtliche Grüße schicken möchtet, dann geht das unter Podcast@datefdee oder ihr sprecht sie uns auf Band. Unter der Telefonnummer 0800 0826 782 könnt ihr uns anrufen. Und auch versingen, ne? Geht auch. Ich bin Konstanze Elter. Mein Name ist Karsten Fleckenstein. Wir wünschen euch eine wunderbare, besinnliche und ruhige Advents- und Weihnachtszeit und natürlich einen tollen Jahreswechsel. Bleibt auch weiterhin optimistisch. Und vor allen Dingen hört wieder rein.

Er sei mal apropos Blätzchen. Ich habe nicht so viel gekauft, aber ich habe noch nicht so viel gekauft. Ich habe noch nicht so viel gekauft, aber ich habe noch nicht so viel gekauft. Ich habe noch nicht so viel gekauft, aber ich habe noch nicht so viel gekauft. Ich habe noch nicht so viel gekauft, aber ich habe noch nicht so viel gekauft. Ich habe noch nicht so viel gekauft, aber ich habe noch nicht so viel gekauft.

Ich habe noch nicht so viel gekauft, aber ich habe noch nicht so viel gekauft. Ich habe noch nicht so viel gekauft, aber ich habe noch nicht so viel gekauft. Ich habe noch nicht so viel gekauft, aber ich habe noch nicht so viel gekauft. Ich habe noch nicht so viel gekauft, aber ich habe noch nicht so viel gekauft. Ich habe noch nicht so viel gekauft, aber ich habe noch nicht so viel gekauft. Ich habe noch nicht so viel gekauft, aber ich habe noch nicht so viel gekauft.

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