Dem Tod auf der Spur. Spannende Fälle aus der Hamburger Rechtsmedizin. Der Crime-Podcast vom Hamburger Abendblatt. Moin und herzlich willkommen zu unserem Abendblatt Crime-Podcast. Ich bin Bettina Mittelacher, Gerichtsreporterin beim Hamburger Abendblatt. Und wie immer ist Rechtsmediziner Klaus Püschel mit im Studio, ohne den in diesem Podcast nichts geht. Klaus, du bist seit Jahrzehnten Experte in Sachen Tod und Verletzung und hast tausende Verstorbene obduziert.
Hallo Bettina und hallo an die Zuhörer. Das ist sicher richtig und wenn man alle Toten zusammenzählt, bei denen ich zumindest die äußere Leichenschau gemacht habe, sind es sicher über 200.000 Verstorbene gewesen. Bei vielen ist die Todesursache sehr klar zu ermitteln gewesen, bei anderen musste extrem sorgfältig untersucht werden, warum dieser Mensch gerade zu diesem Zeitpunkt zu Tode kam.
Manchmal erfährt man dann hinterher auch von dramatischen Schicksalen, traurigen Unglücken, unvorhergesehenen Fällen, brutalen Taten. Also die Fälle haben häufig doch sehr ungewöhnliche, besondere Aspekte. Bei dem Fall, dem wir uns heute widmen wollen, war es wohl eine Mischung aus vielen Besonderheiten. Ein Mensch ist gestorben, nachdem er mit einem anderen in Streit geraten war.
Die Sache ist eskaliert und am Ende hat der Mann, der für den Tod des anderen dann verantwortlich war, die Tat sehr bedauert. Das erlebt man ja vor Gericht häufig, dass Angeklagte beteuern, dass sie eine Tat nicht gewollt haben und die Zeit gerne zurückdrehen würden. So war es wohl auch bei dem 24-Jährigen, der sich vor dem Landgericht wegen der Vorkommnisse vom 3. Juli 2024 verantworten musste. Bettina, bei dem habe ich ihm die Geschichte tatsächlich auch einigermaßen abgenommen.
Was war denn an diesem Tag passiert? Das möchte ich jetzt gerne erstmal erzählen. Zwei Männer, die ein Zimmer in einer obdachlosen Unterkunft sich teilen, die geraten miteinander in Streit. Es kommt zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen ihnen und am Ende ist ein 44-Jähriger so schwer verletzt, dass er später stirbt. Wie konnte es zu diesem fatalen Ausgang kommen?
Die Rechtsmediziner haben später bei der Obduktion des Opfers festgestellt, dass dieser Mann massive Kopfverletzungen erlitten hatte. Ja, es muss wirklich vehement auf ihn eingeschlagen, vielleicht auch eingetreten worden sein, mehrfach. Und ich denke, es sollte jedem auch ohne gründliche medizinische Kenntnisse klar sein, dass Gewalt gegen den Kopf eines Menschen zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann.
Das Gehirn ist eben unser lebenswichtiges Steuerungsorgan und ehrlich gesagt, es ist eigentlich sogar ziemlich leicht, schwer zu schädigen. Also ich denke auch jeder ohne medizinische Vorkenntnisse ahnt wohl, dass der Kopf, wie du auch schon sagtest, ein hochempfindlicher und zugleich besonders wichtiger Bereich des Körpers ist. Und diese Geschehnisse, über die wir heute reden, also die Ereignisse vom 3.
Juli 2024, führten zu dem Prozess gegen einen 24-Jährigen, den wir hier in unserem Podcast Piotr M. Nennen wollen. Tatsächlich hieß der junge Mann ganz anders. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren vor dem Schwurgericht lautete gegen den jungen Mann auf Totschlag. Laut Anklage soll er im Bereich einer obdachlosen Unterkunft in Hamburg Hamm seinen Bekannten Victor S. Wuchtig gegen den Kopf geschlagen oder getreten haben. Klaus, Schläge oder Tritte, das war nicht festzustellen?
Also in diesem Fall haben wir im Hinblick auf das Werkzeug Schuh tatsächlich keine konkreten Hinweise gefunden. Also keineswegs Abschürfungen, die dafür charakteristisch sind, keine geformten Verletzungen, zum Beispiel von der Schuhsohle her. Es gab auch keine entsprechenden Spuren an den untersuchten Schuhen. Das war allerdings auch problematisch, weil das Ganze ja erst eine gewisse Zeit nach der Tat aufgedeckt und sorgfältig untersucht wurde.
Was hat denn der Angeklagte an Verletzungen erlitten? Ja, wollte ich gerade mit anfangen. Der 44-Jährige, der laut Anklage mehrere Frakturen im Gesicht und im Kopfbereich erlitt, kam noch ins Krankenhaus, wo er trotz intensivmedizinischer Behandlung zwei Tage später in einem Schädel-Hirn-Trauma starb. Die Rechtsmediziner haben ihn übrigens auch noch im Krankenhaus untersucht. Es fand auch noch ein sehr umfangreicher neurochirurgischer Eingriff statt.
Klaus, generell, welche Einwirkungen auf einen Menschen können zu einem Schädel-Hirn-Trauma führen? Und ist so ein Schiedel-Hirn-Trauma immer eine lebensbedrohliche Verletzung? Naja, wenn das Gehirn verletzt wird und Hirnzellen zugrunde gehen, dann sind diese nicht zu ersetzen. Das führt nicht immer zum Tode, aber es führt auf jeden Fall zu merkbaren Symptomen durch die zugrunde gegangenen Hirnareale.
Allgemein gesagt ist die häufigste Ursache für Verletzungen im Bereich von Schädel und Gehirn stumpfe Gewalt, also zum Beispiel Schläge oder Tritte gegen den Kopf, Schläge zum Beispiel auch mit der Faust oder mit einem Werkzeug. Also es kann ja zum Beispiel auch mit einem Schlagwerkzeug auf den Schädel geschlagen werden. Stumpfe Gewalt kann auch erlitten werden durch ein Hinstürzen, vor allen Dingen auf einen harten Untergrund.
Zum Beispiel auch vom Fahrrad erlaubt mir an dieser Stelle nochmal den Hinweis, dass Menschen, die ihr Gehirn schützen wollen, in solchen Situationen sinnvollerweise einen Helm aufsetzen. Das tun sie natürlich meistens nicht, wenn sie miteinander Alkohol trinken, wie in diesem Fall. Also zu schweren Kopfverletzungen führen ansonsten zum Beispiel auch Schussverletzungen, aber darum geht es heute nicht.
Ja, wenn wir jetzt mal über den konkreten Fall widersprechen, der Prozessbeginn gegen den 24-Jährigen, ich war dabei. Dazu kann ich folgendes erzählen, mir ist dabei vor allem aufgefallen, schon während der Anklageverlesung und auch danach, dass der Angeklagte immer wieder Blickkontakt zu bestimmten Personen im Zuschauerbereich des Verhandlungssaals aufgenommen hat. Dort saß unter anderem eine junge Frau, die ein Baby auf dem Arm hielt.
Und wenig später wurde allen Beobachtern im Verhandlungssaal klar, es handelte sich um die Freundin des 24-Jährigen und den gemeinsamen kleinen Sohn. Auch die Mutter der Freundin war mit im Verhandlungssaal. Und als der angeklagte Piotr M. dann vom Gericht gefragt wurde, ob er zu der Anklage etwas sagen wolle, erzählte er unter anderem, dass er seine Freundin heiraten wolle. Sie wollten, Zitat, eine richtige Familie sein.
Und er sagte weiter, er hoffe, dass seine Freundin, wie der Zitat, auf mich wartet. Oh Bettina, das deutet für mich darauf hin, dass es ihm wirklich ernst damit war, dass er ein bürgerliches Leben führen will. Etwas flapsig könnte man sagen, hätte er sich ein bisschen früher und anders überlegen sollen.
Und da die Anklage gegen ihn ja auf Totschlag lautete und eine solche Straftat laut Gesetz mit einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren bedroht ist, Könnte es doch sehr lange dauern, bis das Paar und der Sohn wirklich als Familie zusammenleben können. Die Frage ist, ob die Frau tatsächlich so lange auf ihn wartet. Ja, da hast du recht. Immerhin gibt es diese Strafandrohung. Du hast es eben gesagt, zwischen 5 und 15 Jahren sieht das Gesetz für einen Totschlag vor.
Und dass er jedenfalls nicht auf einen Freispruch hoffen kann, sondern dass Piotr M. Wohl eine mehrjährige Haftstrafe bekommen würde. Das deutete sich schon zu Prozessbeginn an. Da hat der Angeklagte nämlich die Verantwortung für die Tat übernommen. Sprich, er hat eingeräumt, dass er mit seinem Bekannten aneinandergeraten ist und ihn mehrfach geschlagen hat. Nun aus meiner Sicht, er musste in dieser Situation auch damit rechnen, dass der 44-Jährige sterben würde.
Jedenfalls wenn ich die Art der Gewalteinwirkung berücksichtige. Aber er hat das vermutlich anders dargelegt, oder? Also laut seiner eigenen Aussage wollte Piotr M. Auf keinen Fall, dass der andere stirbt. Er habe seinem Kumpel nur einen Denkzettel verpassen wollen, sagte der 24-Jährige und dass das, was er gemacht hat, diese Einwirkung gegen seinen Bekannten so schlimme Folgen hatte, das bedauere er aus tiefstem Herzen, ließ der 24-Jährige über seinen Verteidiger mitteilen.
Zudem wurde noch betont, dass der Angeklagte sich bei den Angehörigen des Verstorbenen entschuldigen wolle. Was geschehen ist, tue ihm sehr leid. Klaus, erzähl mal, welche Verletzung hatte das Opfer denn erlitten? So ganz allgemein. Ungewöhnlich war, dass diese Verletzungen nur im Kopfbereich gelegen haben. Ja, um mit den Frakturen anzufangen, es bestand ein Jochbeinbruch linksseits, außerdem auch ein linkseitiger Kieferbruch und ein Nasenbeinbruch.
Also die Frakturen lagen alle im Bereich des Gesichtsschädels. Der Hirnschädel war nicht verletzt, aber auch durch diese Einwirkungen im Bereich des Gesichtsschädels ist es im Schädelinneren zu ausgedehnten Hirnquetschungen gekommen und vor allen Dingen zu Blutungen im Bereich der Hirnhäute. Und vor allen Dingen diese ausgedehnten Blutungen haben sich dann fatal ausgewirkt.
Also im Prozess hieß es ja, der 44-Jährige, der ja offenbar wirklich schwer verletzt hat, es hörte sich das an, was du gerade erzählt hast, Der habe sich, nachdem er vor allem am Kopf durch diese Schläge und oder Tritte getroffen wurde, auf sein Bett gesetzt und dann hingelegt. Dann verstehe ich das so, dass das Opfer offenbar selber nicht wirklich gemerkt hat, wie schwer er verletzt war. Wie kann das sein, dass er das nicht gespürt hat, weil er vorher so viel Alkohol konsumiert hatte?
Ja, erstmal zum Verletzungsmuster. Dazu kann man allgemein sagen, dass Verletzungen im Bereich der Hirnhäute mitunter von den Betroffenen zunächst nicht als so gravierend wahrgenommen werden. Es blutet eben langsam und es kommt dann bei zunehmender Blutung zu immer stärkerem Druck auf das Gehirn. Man spricht da regelrecht von Hirndruck. Das kann aber im Einzelfall tatsächlich unter Umständen Stunden dauern.
Man spricht dann auch von einem sogenannten symptomfreien oder symptomarmen Intervall zwischen diesem Trauma, was die Blutung hervorruft und den Auswirkungen der Blutung. Unter Umständen haben die Betroffenen dann nur das Gefühl von Schwindel. Verspüren Kopfschmerzen, dass es jetzt wirklich lebensbedrohlich ist, realisieren sie vielleicht nicht. Und was die Alkoholisierung betrifft, inwieweit hat das Einfluss, dass die Wahrnehmung dann unter Umständen getrübt ist? Ich glaube, das wissen alle.
Ja, zum Thema Alkohol kann man in diesem Zusammenhang viel sagen. Sicher ist, dass natürlich die Orientierung leidet. Die Situation wird verkannt. Die drohende Lebensgefahr wird nicht realisiert. Man empfindet eher nur Schwindel und leichte Kopfschmerzen und meint, dass man die vielleicht sogar durch eine Schlafphase dann beheben kann bis zum nächsten Morgen. Aber wieder zurück zu unserem Fall. Bettina, interessant war.
Was hat der Angeklagte denn überhaupt dazu gesagt, wie es zu dieser Tat kommen konnte? Also zunächst hat er erzählt, dass er und dieser 44-Jährige einander schon eine Weile kannten.
Vielleicht kann man sogar sagen, dass sie Freunde waren auf jeden Fall sind sie gute Bekannte gewesen zwei, die einander schon oft begegnet sind und die gemeinsam so manche schwierige Situation durchgestanden haben so hat es Piotr M. Jedenfalls erzählt und das klang auch plausibel und wurde nicht widerlegt Ja, plötzlich kommt es dann aber doch zum heftigen Streit Schon an dieser Stelle noch einmal der Hinweis, der böse Alkohol, das ist tatsächlich häufig die auslösende,
begünstigende Situation oder Droge und ja, bei einem solchen Streit kommt es manchmal zu einem denkbar schlimmen Ende. Immerhin ist ein Mensch gestorben, was Piotr M. offenbar wirklich nicht wollte. Bemerkenswert, wenn man über das Verhältnis dieser beiden Männer zueinander spricht, ist, dass Piotr M. Seinem Bekannten wenige Tage vor diesem schicksalhaften 3.
Juli 2024 noch zur Seite gestanden hatte. und er hatte ihn auch schon eine Weile finanziell unterstützt, das konnte belegt werden im Prozess. Konkret geholfen hat der 24-Jährige seinen Bekannten als dieser von einem anderen Mann wenige Tage vor diesem Geschehen, über das wir heute reden, angegriffen wurde und als da diese Bedrohungssituation gegen seinen Bekannten war, da ging Piotr M. Wirklich dazwischen und verteidigte seinen Kumpel. Über diesen Fall gibt es auch eine Akte bei der Polizei.
Also das ist jedenfalls wahr, dass die sich schon einander kannten und dass der Angeklagte in diesem Fall wirklich seinem Freund oder Kumpel geholfen hat. Ja, kaum zu glauben. Ganz kurz nachdem er sich mit aller Macht für seinen Kumpel eingesetzt hatte, kam es dann zu dieser fatalen Auseinandersetzung. Der Angeklagte hat doch im Prozess etwas dazu gesagt, wie es dann zu diesem Streit kam und wieso dieser so extrem eskaliert sei. Bettina, was wurde da in der Verhandlung dazu gesagt?
Also der 24-Jährige erzielte er und sein Bekannter hätten in der Obdachlosenunterkunft, in der sie damals wohnten, gemeinsam Alkohol konsumiert. In erster Linie ging es offenbar um Rum und als der dann alle war. Habe der 44-Jährige seinen jüngeren Kumpel, also unseren späteren Angeklagten, losschicken wollen, damit dieser Nachschub holt. Und der Angeklagte sagte dann aber, er habe das nicht machen wollen, er habe nicht losgehen wollen.
Und als er sich dann weigerte, habe ihn sein Kumpel unter anderem als, Zitat, undankbare Sau beleidigt und außerdem begonnen ihn zu schubsen. Und nun sei ihm der Kragen geplatzt, dachte Piotr M. Weiter. Er habe dann den 44-Jährigen ins Gesicht geschlagen, wisse aber nicht, wie oft. Das spricht nach meinem Verständnis dafür, dass er jedenfalls davon ausging, dass es mehr als ein Schlag war.
Wenn er wirklich ausgerastet ist, wie er da ja vor Gericht dargestellt hat und zudem auch schon einiges an Alkoholintus hatte, dann könnte es auch durchaus plausibel sein, dass er an die Anzahl der Schläge keine genaue Erinnerung mehr hat. In der Rechtsmedizin wurde bei der Obduktion des Opfers festgestellt, dass es mindestens vier bis fünf Einwirkungen auf den Schädel gegeben haben muss.
Und zwar sehr heftig, mindestens dreimal auf der linken Seite, so im Bereich Kinn, Mittelgesicht und Schläfe und auch zweimal rechts, einmal in Höhe des Auges und einmal mehr rechts in der Schläfenregion. Also zu der Frage zur Anzahl der Einwirkungen habe ich nochmal allgemeines Interesse. Lässt sich die Anzahl von Schlägen oder Tritten meist eindeutig feststellen? Welches Verletzungsbild findet ihr dann üblicherweise bei einer Obduktion?
Na ja, man kann tatsächlich durch sehr sorgfältige Präparationen feststellen, wie viele Einwirkungen es gibt an der Haut, zum Beispiel durch Abschürfungen und Unterblutungen im Bereich des Knochens durch Frakturen. Also manchmal kann man nicht genau sagen, ob an einer Stelle ein- oder zwei- oder dreimal geschlagen wurde. Aber ob von rechts, von links, von hinten, von oben, das kann man schon unterscheiden. Und von daher kann man die Anzahl der Schläge auch rekonstruieren.
Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir im Zusammenhang mit einem früheren Fall schon mal darüber gesprochen, dass Rechtsmediziner teilweise sogar die Reihenfolge der Schläge feststellen können? Ja, das gelingt tatsächlich. Am besten allerdings im Zusammenhang mit Schussverletzungen. Und bei diesen Gewalteinwirkungen auf den Schädel versuchen wir dann vor allen Dingen die sogenannte puppische Regel anzuwenden. Die puppische Regel, die hat aber nichts mit Puppen zu tun, oder? Nein.
Nein, überhaupt nicht. Der Name geht zurück auf den Rechtsmediziner Puppe. Der hat mal so zur Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert seine Ausbildung in der Wiener Schule erhalten. Das war also wirklich ein sehr prominenter Rechtsmediziner. Er war später dann Lehrstuhlinhaber in Königsberg und Breslau. Also übrigens jährt sich in diesem Jahr sein Todestag zum hundertsten Mal, also ein kleines Jubiläum.
Und dann noch, was die popische Regel bedeutet, wenn man die Brüche, die Frakturen am Schädel genau verfolgt, dann ist eindeutig, dass die später entstandenen Brüche immer an den Bruchlinien der vorangegangenen Brüche enden. Und daraus kann man dann vor allen Dingen, wie gesagt, wenn es sich um zwei oder drei Schüsse handelt, die Reihenfolge sehr gut rekonstruieren. Allgemein bei stumpfer Gewalt geht es manchmal auch, aber nicht so gut wie zum Beispiel beim Schuss.
Okay, jetzt habe ich wieder viel dazugelernt. Nun aber zurück zu unserem Fall vom Juli 2024. Der Angeklagte erzählte vor Gericht weiter, der verletzte 44-Jährige habe sich anschließend auf das Bett gesetzt, dann hingelegt. Ist das aus Sicht des Rechtsmediziners nachvollziehbar? Ja, durchaus.
Ich habe ja schon darauf hingewiesen, dass es bei stumpfer Gewalteinwirkung auf den Kopf auch mit Blutungen im Bereich der Hirnhäute ein sogenanntes symptomarmes oder symptomfreies Intervall geben kann, bis die Blutung sich so auswirkt, dass es zu Bewusstlosigkeit und dann zum Einleiten des Sterbeprozesses mit schwersten Hirnverletzungen Hirntod kommt.
Auch die Quetschungen im Bereich des Gehirnes müssen nicht unbedingt sofort zur Bewusstlosigkeit führen, sondern eine gewisse Handlungsfähigkeit ist durchaus denkbar. Ich habe doch übrigens irgendwo auch gelesen, Bettina, dass der Angeklagte von seinem Opfer, also von dem auf dem Bett liegenden Kumpel, noch ein Handy-Video gedreht hat. Hat er das tatsächlich getan? Also stimmt, das ist tatsächlich so gewesen. Man hat natürlich auch später sein Handy ausgewertet und hat das dann gefunden.
Aber wieso er dies gemacht hat, also dieses Video gedreht hat, dazu hat sich der Angeklagte im Prozess nicht geäußert. Ich bin auch nicht sicher, ob man daraus irgendwelche Schlüsse ziehen kann oder ob das in etwa so zu werten ist, dass ihm das Schicksal des 44-Jährigen gleichgültig war oder dass er im Gegenteil bedauert hat, dass seine Schläge und Tritte gegen den anderen Mann so schwere Folgen hatten.
Also mein Eindruck ist der, wenn man heutzutage unterwegs ist und ein bisschen andere Menschen beobachtet, beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf der Straße, bekommt man öfter das Gefühl, dass Leute immer häufiger Geschehnisse mit dem Handyfilm, die sie beobachten, vielleicht einfach, weil sie irgendetwas, was da passiert, bemerkenswert finden. Eine besondere Absicht, was wir mit dem Handyfilm später machen wollen, muss in dem Moment wohl gar nicht unbedingt dahinter stecken.
Was die Motivation von Piotr M. war, das weiß, wie gesagt, niemand. Also jedenfalls hat er sich dazu nicht geäußert. Okay, verstehe ich auch nicht richtig. Aber es war sicherlich eine ungewöhnliche Situation und sein Kumpel hatte ja auch tatsächlich im Bereich des Kopfes erhebliche Verletzungen. Ich kann nicht nachvollziehen, was da am Täter so vor sich gegangen ist. Wenn wir aber jetzt nochmal weiter darüber sprechen, was der Angeklagte aus seiner Sicht denn so zu den Geschehnissen erzählt hat.
Er sagte doch, er sei, nachdem er diesen kurzen Handyfilm von seinem im Bett liegenden Zimmergenossen gedreht hat, eingeschlafen. Und dann sei er erst wieder aufgewacht, als die Polizei ins Zimmer kam. Ja, in seiner Aussage hieß es, dass der andere sich nicht mehr bewegte, also dass Viktor S. Sich nicht mehr bewegte. Das habe Piotr M. erst gar nicht wahrhaben wollen. Seine Intention, als er da auf ihn einschlug, sei lediglich gewesen, dass sein Bekannter aufhörte ihn zu beleidigen.
Auf keinen Fall habe er ihn umbringen wollen. Das hat der Angeklagte wirklich beteuert. Es wurden bei dem 44-Jährigen, der dann verstarb in der Rechtsmedizin, auch weitere Schädigungen festgestellt als die am Schädel, oder? Ja, wenn ich das aus dem Sektionsbefund referiere, der getötete Mann hatte eine erhebliche Schädigung der Leber.
Das ist allerdings nicht durch äußere Einwirkungen entstanden, also Schläge oder so etwas, sondern das war eindeutig auf einen längeren, hochgradigen Alkoholkonsum zurückzuführen. Der Mann hatte nämlich eine schwere Fettleber. Also dass Alkohol die Leber schädigt bzw. Sie schädigen kann, ist den meisten Menschen wohl bekannt. Aber merkt das der Betroffene? Hat er dann Schmerzen? Also ehrlich gesagt leider nicht oder ich sage dann auch nicht genug.
Manchmal haben diese Menschen einen gewissen Druck im Oberbauch. Wenn die Leber als Fettleber stark vergrößert ist. Sie haben gelegentlich auch allgemeine körperliche Reaktionen, das merkt man an der Haut. Man kann auch feststellen, dass gewisse Stoffwechselprobleme auftreten. Also eine schwere Fettleber ist schon eine relevante Erkrankung. Jetzt aber wieder zurück zu unserem Fall.
Wenn ein Gericht über eine Straftat verhandelt, ist ja auch immer von Interesse, wie es insgesamt im Leben eines Angeklagten aussieht. Beispielsweise, wie er aufgewachsen ist, ob er einen Beruf erlernt hat und ausübt. Wie war das bei dem Angeklagten Piotr M. eigentlich? Also laut Darstellung des 24-Jährigen wuchs er in einem Elternhaus auf, in dem der Vater Alkoholiker war und die Mutter jedenfalls reichlich getrunken hat, ob man die dann auch als Alkoholikerin bezeichnen kann oder nicht.
Dazu hat der Angeklagte nichts gesagt. Jahr 2023 kam der damals 24-Jährige dann aus seinem Heimatland Polen nach Deutschland, um hier mit seiner damals schwangeren Freundin eine Zukunft aufzubauen. Und so ging es nach Schilderung des Angeklagten weiter. Er arbeitete auf Baustellen, verdiente 2000 bis 2500 Euro monatlich, also recht gutes Geld und wohnte mit seiner Verlobten zusammen. Bettina, ich finde, das klingt doch insgesamt alles recht positiv.
Bis dahin schon, aber es geht nicht mehr so gut weiter. Offenbar trank Piotr M. selber auch reichlich Alkohol und das gefiel seiner Freundin überhaupt nicht. Sie setzte ihn dann vor die Tür und danach schlief er in Arbeiterhotels im Park oder dann eben in obdachlosen Unterkünften. Und ja, hat jedenfalls versucht ein Dach über dem Kopf zu haben. Ja und in diesen Unterkünften ist er dann vermutlich auf den Viktor S. Getroffen, mit dem er schließlich ein Zimmer teilte. Richtig.
Wir mochten uns, sagte Piotr M. Über seinen Mitbewohner. Und damit, dass es dann zum Streit mit diesen tödlichen Folgen kam, damit komme er, Zitat, bis heute nicht klar, sagte der 24-Jährige sechs Monate nach der Tat im Prozess. Ja, zum weiteren Verlauf. Der Prozess ging ja über mehrere Verhandlungstage. Dann wurde das Urteil gegen den 24-jährigen Piotr M. Verkündet. Das Landgericht verhängte vier Jahre Freiheitsstrafe.
Nun allerdings nicht wegen Totschlag, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Ja, genau. Also das muss man sich noch einmal in Erinnerung rufen, dass ursprünglich Totschlag angeklagt war. Nun aber dieses Urteil Körperverletzung mit Todesfolge, das sollten wir erklären. Auf jeden Fall versuchen wir es. Ich fange mal an. Zunächst mal kann man sagen, dass die Tötung eines Menschen, bei der keine sogenannten Mordmerkmale festgestellt werden, in der Regel als Totschlag verurteilt wird.
Mordmerkmale sind ja beispielsweise Habgier oder Heimtücke oder das Verdecken einer Straftat. Aber wenn derartige Mordmerkmale nicht vorliegen und auch keine sonstigen, hier jetzt noch nicht genannten Mordmerkmale festzustellen sind, liegt die Strafe für den Totschlag laut Gesetz bei 5 bis 15 Jahren. Allerdings gibt es auch minderschwere Fälle, bei denen eine Straftat ja von besonderen Abläufen gekennzeichnet ist.
Also bei diesem minderschweren Fall kann es auch zu einem günstigeren Urteil kommen als das Mindestmaß von fünf Jahren. Das ist richtig, genau. Und wenn es zu einer Verurteilung wegen Totschlags kommt, dann sieht das Gericht es erwiesen an, dass der Täter den Tod des Opfers entweder wirklich beabsichtigt hat oder zumindest billigend in Kauf genommen hat, wie es im Gesetz heißt.
Laut Bundesgerichtshof nimmt ein Täter dann den Tod eines Menschen billigend in Kauf, wenn er sich, wie es dort heißt, mit der Tat abfindet. So das Gesetz und das ist anders als bei der Körperverletzung mit Todesfolge. Ja, die unterscheidet sich doch deutlich von dem Totschlag und ist auch in einem gesonderten Paragrafen des Strafgesetzbuches geregelt.
Körperverletzung mit Todesfolge liegt dann vor, wenn ein Täter eine Körperverletzung absichtlich begangen hat, dadurch dann aber fahrlässig, wie es heißt und vor allen Dingen auch unbeabsichtigt, das ist entscheidend dabei, den Tod eines Menschen verursacht. Und im Fall von Piotr M. war dem Angeklagten nicht zu widerlegen, dass er lediglich wollte, dass sein Bekannter mit den Beleidigungen und mit dem Schubsen aufhört und deshalb auf ihn eingeschlagen habe.
Und er hatte ja auch behauptet, dass er auf keinen Fall gewollt habe, dass der 44-Jährige an den Verletzungsfolgen stirbt. Auch das war ihm nicht zu widerlegen und deshalb dann schließlich die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Also ich denke, relevant war in dem Fall auch, dass wir hier ein Eintreten auf das Opfer nicht belegen konnten.
Es handelte sich also nachweisbar lediglich um Faustschläge, wie es tatsächlich auch bei einem Streit, in dem Fall natürlich einem sehr heftigen Streit einmal vorkommt. Also ja... Man kann von einem schweren, sehr einseitigen Faustkampf sprechen. Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe war übrigens nicht die einzige Entscheidung, die das Gericht über Piotr M. Felthe. Die Kammer ordnete außerdem an, dass der 24-Jährige in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden müsse.
Ganz genau. Solche Entscheidungen erleben man vor Gericht häufiger. Wenn viel dafür spricht, dass die Täter schon über längere Zeit viel Alkohol konsumiert haben und auch bei der Tat alkoholisiert waren, so war es dann ja auch bei Piotr M. Schon Monate vor der Tat hat er immer wieder große Mengen Alkohol getrunken. Das war ja auch letztlich der Grund, warum seine Freundin sich von ihm getrennt hatte.
Auch unmittelbar vor seiner Auseinandersetzung mit seinem Kumpel hatte er so viel Whisky, Rum und Bier konsumiert, dass er mindestens zwei Promille hatte. Zwei Promille, das ist schon ordentlich. Vielleicht sagst du, Klaus, mehr darüber, was für Auswirkungen das haben kann. Naja, zuerst einmal will ich hier auch nochmal referieren, wie es beim Opfer war. Zum Zeitpunkt der Einlieferung ins Krankenhaus hatte der 44-Jährige immerhin auch noch deutlich über 2 Promille.
Wenn man davon ausgeht, dass er schon einige Stunden vorher diese Faustschläge gegen den Kopf erlitten hat, dann ist durchaus vorstellbar, dass der zu diesem Zeitpunkt also eine Blutalkoholkonzentration um drei Promille sogar hatte. Also beide Männer waren hochgradig alkoholisiert, darauf will ich später auch nochmal kurz eingehen. Alkohol war hier sicherlich der entscheidende böse Katalysator.
Aber der eine hatte zwei Promille, der andere offenbar drei, wurde zurückgerechnet in der Rechtsmedizin. Das deutet doch eigentlich darauf hin, dass die schon ziemlich trinkgewohnt waren. Wahrscheinlich würde man sonst solche Werte gar nicht erreichen. Ja, ganz eindeutig. Also in Bezug auf das in der Rechtsmedizin untersuchte Opfer kann ich das ganz eindeutig sagen.
Die erhebliche Fettleber, die er hatte, ist bei ihm nur dadurch erklärlich, dass der wirklich chronisch über Jahre sehr, sehr viel Alkohol getrunken hat. Also man muss sagen, das war eindeutig ein alkoholkranker Mensch. Sehr, sehr viel, zumindest nach meinem Empfinden. Immerhin, der war doch schon in gewisser Weise einsichtig. Schon einen Tag nach der Tat hat er aus freien Stücken einen sogenannten kalten Entzug begonnen.
Darunter versteht man ja, dass der tatsächlich von sich aus völlig auf Alkohol verzichtet. Extrem schwer, aber durchaus möglich. und in einigen Fällen auch tatsächlich besonders wirkungsvoll im Hinblick auf dann andauernde Abstinenz. Also bei diesem 24-Jährigen war es tatsächlich offenbar wirkungsvoll, dieser kalte Entzug und erfolgreich, um vom Alkohol wegzukommen. Im Prozess hieß es jedenfalls, er sei mittlerweile trocken, wie man ja so schön sagt, konsumiere also keinerlei Alkohol mehr.
Diese Abstinenz sollte der erste Schritt für den jungen Mann in ein neues und wohl hoffentlich besseres Leben werden, denn Piotr M. war ja mittlerweile Vater geworden. Als er zu der Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt wurde, da war sein Sohn etwa ein Jahr alt und Piotr M. Sagte dazu im Prozess, ich habe eine Familie. Bettina, ich will da nicht zu weit ausholen, aber natürlich muss man bedenken, dass Alkoholabhängigkeit eine chronische Krankheit ist.
Die wird man hier im Leben los und die einzige Möglichkeit der Therapie besteht darin, tatsächlich Alkohol vollständig zu vermeiden. Ich hoffe sehr, dass dem 24-Jährigen das gelungen ist und dass er auch bei weiteren Stresssituationen in seinem Leben, zum Beispiel im Zusammenhang mit seiner Familie, da nicht wieder zum Schnaps gegriffen hat.
Und die Freundin, das sollten wir vielleicht noch erwähnen, war doch auch bei der Urteilsverkündung mit im Saal, den gemeinsamen Sohn auf den Arm und auch weitere Mitglieder der Familie waren zur Urteilsverkündigung gekommen. Erzähl mal Bettina, was hat die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung gesagt und hast du den Eindruck, dass tatsächlich der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt tief verschürfend einsichtig war? Also zunächst mal zu dem Eindruck, den der Angeklagte auf mich gemacht hat.
Also ich hatte wirklich das Gefühl, ich kann ihm natürlich nicht hinter die Stirn gucken, aber ich hatte da schon das Gefühl, dass der wirklich sich vorgenommen hat, jetzt also alles auf die Reihe zu kriegen, dass er... Kein Alkohol mehr anrührt, dass er wirklich hofft, dass seine Freundin auf ihn wartet und damit er eben als Familie leben will. Dazu würde natürlich auch gehören, dass er sich, wenn er seine Freiheitsstrafe verbüßt hat, einen Job sucht und dann also ein bürgerliches Leben führt.
Und zum Thema Urteilsbegründung, das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte vorsätzlich auf seinen 44-jährigen Kumpel eingeschlagen hatte. Die vorsitzende Richterin sagte dann aber, aber er hat sich nicht vorgestellt, er könne durch die wuchtigen Schläge sterben. Piotr M. hatte ja betont, er habe seinem Kumpel nur einen Denkzettel verpassen wollen, als er ihm mit der Faust ins Gesicht schlug.
Die Richterin sagte aber sehr deutlich an die Adresse des Angeklagten, das Schlimmste ist, dass sie große Schuld auf sich geladen haben. Aber es hatte ja damals wirklich niemand vorher geahnt, wie schwer der 44 Jahre alte Zimmernachbar schon verletzt war.
Gut dazu noch einmal zwei aspekte also ich habe es ja gesagt jochbeinbruch kieferbruch nasenbeinbruch ich finde die richterin hat das vergleichsweise milde beurteilt der hat schon fast wie mit dem dampfhammer zugeschlagen der täter das ist der eine aspekt und dann dieses thema vorkrankheiten.
Zwei Dinge sollten nochmal betont werden. Das eine, das Gehirn wurde auch sehr speziell neuropathologisch untersucht und dabei hat man dann festgestellt, dass dieser alkoholkranke 44-Jährige offensichtlich schon früher mal ein Schädel-Hirntrauma erlitten hat und dass diese alten Hirnverletzungen ja auch die neuen Hirnverletzungen in gewisser Weise begünstigt haben.
Und dann nochmal zum Thema Fettleber, auch da muss man ganz klar sagen, bei einer schweren Fettleber kommt es vor allen Dingen auch zu verstärkten Blutungen, also die Blutgerinnung ist sehr viel schlechter, weil in der Leber weniger Gerinnungsfaktoren synthetisiert werden. Also das hat auch diesen sehr fatalen Verlauf begünstigt bei dem Opfer.
Also vorbestehende Hirnschädigung einerseits, schwere vorbestehende Leberschädigung wegen des massiven langjährigen Alkoholkonsums, das hat tatsächlich den bösen Verlauf hier begünstigt. Du sprachst von einer Schädelersetzung, die unerkannt worden war, also einer vorangegangenen Schädelverletzung. Da muss ich doch nochmal einhaken. Das irritiert mich. Eine Schädelverletzung, die man selber nicht bemerkt, das wundert mich.
Also das gibt es bei Menschen, die chronisch zu viel Alkohol konsumieren, relativ häufig. Man spricht dann speziell auch vom Stirnhirnschaden, also es sind besonders Areale in den frontalen Arealen des Gehirns betroffen. Und gerade wenn diese alkoholkranken Menschen eine Fettleber haben, wird das auch noch begünstigt. und medizinisch ist das nichts Besonderes. Man kann natürlich nicht erwarten, dass der Täter das auch mit einkalkuliert.
Gut, also so war das auch bei Victor S. Man konnte bei ihm nicht exakt voraussehen, welche medizinischen, gesundheitlichen Schäden er schon hatte und was passiert, wenn man ihm auf den Kopf schlägt. Das hat die Richterin tatsächlich mit als Erklärung genommen und das war dann auch die Begründung dafür, dass hier nicht ein Urteil im Sinne eines Totschlags gesprochen wurde, sondern dass es dann ein Urteil gab wegen Körperverletzung mit Todesfolge, weil eben ...
Ja, der Piotr nicht damit gerechnet hat, dass sein Kumpel zu Tode kommen könnte. Ja, so hat die Richterin das ja auch wörtlich formuliert. Das war eben der entscheidende Gesichtspunkt. Was wir noch ergänzen sollten ist, dass der Piotr M. Sich ja selber bei der Polizei gestellt hatte, als er erfuhr, dass sein Kumpel gestorben war. Das war ja erst zwei Tage später. Und im Prozess beteuerte der Angeklagte dann die schlimmen Folgen seines Handelns, bedauere er aus, Zitat, tiefstem Herzen.
Und er sagte auch schon unmittelbar nach der Urteilsverkündung bzw. Nach der Begründung, als die Vorsitzende Richterin dann das fertig gesprochen hatte, er wolle das Urteil so akzeptieren, wie es ist. Also er hat gar nicht erst überlegt, ob er noch Revision einlegen will und die Entscheidung ist auch mittlerweile rechtskräftig. Bettina, lass mich nochmal ganz kurz eingehen auf dieses Thema Alkohol.
Dies ist ja wirklich ein sehr ungewöhnlicher Fall, weil in dem Fall zwei Männer, die eigentlich Kumpel sind, also miteinander befreundet sind, sich vorher gegenseitig auch geholfen haben. Dass die im Zusammenhang mit starkem Alkoholkonsum ja dann total aggressiv sind und enthemmt sind und sich tatsächlich gegenseitig an den Kopf kloppen.
Ja, bei Blutalkoholkonzentrationen von 2 Promille oder sogar 3 Promille, wo wir beide sagen würden, das erreichen wir überhaupt nie im Leben, da sind wir vorher schon im Tiefschlaf bewusstlos, ja vielleicht sogar im Sinne einer schweren Alkoholintoxikation gesundheitlich gefährdet.
Der Alkohol spielt in der Rechtsmedizin einfach in jeder Hinsicht eine große Rolle, zum Beispiel auch im Straßenverkehr, wir haben jetzt schon gesagt, bei Körperverletzungen, auch bei Gewalt in der Familie, auch im Zusammenhang mit Unfällen, Arbeitsunfällen und deswegen müssen sich Rechtsmediziner mit diesem Thema ganz besonders viel auseinandersetzen, ganz besonders gut auskennen. Denn Alkohol ist für uns wirklich insofern die wichtigste Droge.
Etwas übertrieben sage ich manchmal, dass man wirklich nicht wenige Rechtsmediziner entlassen könnte oder auf sie verzichten könnte, wenn es eben das Thema Alkohol nicht gäbe. Alkohol sorgt für sehr viel Arbeit bei uns und ist insofern ein sehr unerfreuliches Thema und ich kann immer nur wieder darauf hinweisen, dass Alkohol eine sehr gefährliche, sehr böse Droge ist und dass wir uns im Hinblick auf Alkoholkonsum viel, viel mehr zurückhalten sollten.
Das gilt natürlich, abgesehen von der Krankheit Gewalt, auch für sonstige körperliche Erkrankungen, von denen wir ja heute auch gesprochen haben. Also das war natürlich ein wichtiges Schlusswort, dem ich mich eigentlich nur anschließen kann, obwohl ich natürlich die medizinische Ausbildung nicht habe.
Aber dass Alkoholkonsum für schwere Folgen sorgt und auch ein wichtiger Anlass, dass es zu schweren Straftaten kommt, das habe ich natürlich auch in meiner Zeit als Gerichtsreporterin sehr, sehr oft erlebt. Ich werde es wahrscheinlich auch immer wieder erleben in weiteren Prozessen.
Also ich glaube, das kann man gar nicht ausdrücklich genug und eindringlich genug sagen, dass wenn man Alkohol trinkt, dass man das jedenfalls maßvoll machen sollte, sonst kann es wirklich zu ungeahnten und ungewollten Geschehnissen kommen, die man später sehr bedauert, zu schlimmen Folgen, die wahrscheinlich keiner will. Klaus, ich danke dir für das Mitwirken an diesem Podcast. Glaube ich ein wichtiger Fall, auch wenn es ein Einzelfall war.
Aber man kann da wichtige Schlüsse auf andere Dinge im Leben ziehen und vielleicht über Dinge nachdenken, wie man mit Alkohol umgeht. Und ansonsten freue ich mich auf einen nächsten Fall, wenn es wieder heißt, dem Tod auf der Spur. Podcast von Funke. Weitere Podcasts vom Hamburger Abendblatt finden Sie in unserer Abendblatt-Podcast-App und auf abendblatt.de slash podcast.