Plötzlich rastete er aus: Vater und Onkel in Hamburg getötet - podcast episode cover

Plötzlich rastete er aus: Vater und Onkel in Hamburg getötet

May 02, 202548 minEp. 148
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Episode description

32-Jähriger stand wegen Mordes und Totschlags vor Gericht. Rechtsmediziner Püschel und Gerichtsreporterin Mittelacher berichten, wie die Sicht der Dinge des Beschuldigten war und wie das Urteil gegen den Hamburger lautet. "Ein tragischer Fall!"

Transcript

Music. Ich bin Bettina Mittelacher, Gerichtsreporterin beim Abendblatt. Und mit mir im Podcast-Studio ist wie immer Klaus Püschel, Rechtsmediziner und damit der Mann, der sich mit Verbrechen und den Verletzungen von Opfern besonders gut auskennt. Er ist der Mann, der in den Toten liest wie in einem Buch. Moin Bettina und moin auch an die Zuhörer. Ja, ich versuche natürlich nicht nur in den Toten zu lesen. Wir Rechtsmediziner führen ja auch eine Reihe von Laboruntersuchungen durch.

Und wir untersuchen häufig Menschen, die ihre Verletzungen glücklicherweise überlebt haben. Mittlerweile kann ich auf fast fünf Jahrzehnte Berufserfahrung zurückblicken. Und die hat mich gelehrt, es gibt in der Rechtsmedizin eigentlich nichts, was es nicht gibt. Und das gilt speziell auch für unseren heutigen Fall.

Ich finde ihn jedenfalls sehr besonders. Als Gerichtsreporterin, die seit mehr als drei Jahrzehnten im Job ist, habe ich eine ähnliche Erfahrung gemacht im Sinne von es gibt nichts, das es nicht gibt. Wir erleben ja immer wieder Fälle, in denen es besonders brutale Tötungsmethoden gibt oder auch besonders tragische Schicksale, so wie dieser Fall, über den wir heute sprechen. Genau, so kann man das sehen, dass dieser Fall eine besondere Tragik hat.

Ein Mann hat zwei seiner nächsten Angehörigen getötet, die es eigentlich nur gut mit ihm meinten. Ja, aber das wurde dem Täter erst zu spät klar. Erzählen wir mal von Anfang an, was passiert ist. Ein 32-Jähriger, der seit längerem psychische Probleme hat, soll zum Arzt. Sein Vater und sein Onkel begleiten ihn. Es geht den Angehörigen darum, dass der 32-Jährige, der schon einige Male in einer psychiatrischen Tagesklinik war, weiter psychiatrisch behandelt werden kann.

Sie möchten von dem Arzt, den Sie in Hamburg aufsuchen, eine Überweisung bekommen. Ja, das ist ja im Prinzip eine übliche Vorgehensweise. Also der Weg zum Hausarzt. Man braucht dann eine Überweisung für eine Facharztbehandlung und in diesem Fall wären das eben die psychiatrischen Spezialisten. Das ergibt sich eindeutig aus der Erkrankung dieses Mannes. Aber lass uns erstmal darstellen, was an diesem Februartag im Jahre 2024 geschehen ist. Das war extrem. Konkret reden wir vom 2. Februar 2024.

Der 32-Jährige, den wir hier im Podcast Mehmet L. nennen wollen, der aber eigentlich ganz anders heißt. Also dieser Mehmet L. wird von seinem Vater und seinem Onkel zu einer Arztpraxis in Hamburg-Bildstadt gebracht. Der Onkel bleibt im Wagen sitzen. Der Vater begleitet seinen Sohn in die Praxis. Als sie nach dem Arztbesuch wieder rauskommen und auf die Straße treten, zückt der 32-Jährige plötzlich ein Messer und sticht damit auf seinen Vater ein. Der Onkel will nur dem Opfer zu Hilfe eilen.

Auch den 61-Jährigen verletzt Mehmet L. nun schwer mit dem Messer. Schließlich sind beide Männer nicht mehr zu retten. Sie sterben. Der junge Mann flüchtet nun zunächst, stellt sich aber kurze Zeit später der Polizei. Das waren Taten, bei denen sehr viel Blut floss. Als Rechtsmediziner haben wir später vor allen Dingen auch im Bereich der Körperhöhlen sehr viel Blut gefunden, weil große Blutgefäße verletzt wurden.

Und daneben wurde natürlich sehr, sehr viel Leid verursacht und dann kam es schließlich zu einem Prozess vor dem Schwurgericht in Hamburg. Da führt ja kein Weg dran vorbei. Die Anklage gegen den 32 Jahre alten Mehmet L. Lautete auf Mord und Totschlag. Nach den Ermittlungen zufolge befand sich der Hamburger bei diesen Geschehnissen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit.

Als er zunächst auf seinen Vater und dann auf seinen Onkel einstach und beide Männer tödlich verletzte, ja, es ging auch um eine völlig aufgehobene Steuerungsfähigkeit. Bettina, die Staatsanwaltschaft ging bei dem Angriff gegen den Vater von Mord aus, bei der Attacke gegen den Onkel von Totschlag. Ich glaube, das müssen wir erklären. Ja, das machen wir gerne. Also generell ist es so, wenn die Tötung eines Menschen laut Ermittlungen bestimmte Merkmale erfüllt, dann wird die Tat als Mord gewertet.

Bei diesen sogenannten Mordmerkmalen gibt es die Habgier, das Verdecken oder Ermöglichen einer Straftat. Das bedeutet also, dass man jemanden beispielsweise beraubt oder vergewaltigt hat und diese Person dann umbringt, damit das Opfer die Tat nicht bei der Polizei anzeigt. Das wäre also ein Verdecken einer Straftat, ein Mord zu Verdecken einer Straftat.

Weitere Mordmerkmale sind laut deutschem Strafrecht auch die Befriedigung des Sexualtriebs und Heimtücke, also wenn jemand aus solchen Gründen getötet wird. Ja, zum Aspekt der Heimtücke. Das bedeutet, dass es der Täter ausnutzt, dass das Opfer in diesem Moment arg und wehrlos ist, also überhaupt nicht mit einem Angriff rechnet. Und eben genau so soll es in unserem Fall des 32-Jährigen gewesen sein, und zwar bezogen auf den Vater.

Dieser habe überhaupt nicht damit gerechnet, dass sein eigener Sohn ihn plötzlich angreifen und niederstechen würde. Ja, das ist richtig. Aber anders war es dann nach vorläufiger Bewertung der Staatsanwaltschaft bei der Tat am Onkel, weil dieser den Ermittlungen zufolge gesehen hatte, dass sein Neffe ein Messer hatte und auf den Vater einstach.

Deshalb habe der Onkel ja gewusst, dass der 32-Jährige bewaffnet ist und offensichtlich auch nicht davor zurückschreckt, das Messer dann auch einzusetzen. Also sei der Onkel nicht mehr arglos gewesen, hieß es in der Anklage und deshalb lautete eben die Anklage auf Totschlag. Das war jetzt ein kleiner Exkurs ins Strafrecht, zurück zu unserem Fall. Im Einzelnen wurde Mehmet L vorgeworfen, er habe seinen Vater mit einem Messer attackiert, das eine Klingenlänge von 20 bis 25 Zentimeter gehabt haben.

Und als der Vater gerade ins Auto einstecken wollte, habe der Täter dieses Messer dann eingesetzt, hieß es in der Anklage. Das Messer habe der Täter zuvor in seinem Hosenbund verborgen gehalten. Der Vater habe mit dem Angriff nicht gerechnet und sich deshalb auch nicht wehren können. Und der Angeklagte habe in Kauf genommen, seinen Vater tödlich zu verletzen.

Ich glaube, Klaus, nach deinen Erfahrungen als Rechtsmediziner, Messer 20 bis 25 Zentimeter, das ist ja schon eine ziemlich heftige Waffe, oder? Ja, und die juristische Formulierung ist tatsächlich auch ein bisschen merkwürdig. Bezogen auf dieses Werkzeug, also dass er in Kauf genommen habe, den Vater tödlich zu verletzen, das würde ich schon anders formulieren und sagen, bei diesem Stich, den werde ich ja später noch beschreiben. Steckte auf jeden Fall eine Tötungsabsicht dahinter.

Das war völlig klar, dass der Vater das nicht überleben kann. Das ist ja sogar die Einschätzung des Rechtsmediziners. Die Juristen sehen das möglicherweise ein bisschen anders. Ja, aber ich versuche ja üblicherweise in Gerichtsverhandlungen dann auch meine Sichtweise darzulegen, dass meine Aufgabe als Gutachter, das Urteil fällen nachher die Richter und die rechtliche Einordnung auch. Das ist ja klar. Bettina, so ging die Tat den Ermittlungsergebnissen der Polizei gemäß dann weiter.

Der Onkel von Mehmet L., der ja ganz in der Nähe stand und die Bluttat mitbekommen hat, der wollte jetzt helfend eingreifen, also er wollte dem Vater da tatsächlich beistehen. Doch auch er wurde jetzt von wirklich heftigen Messerstichen getroffen. Der 32-Jährige hat dem Onkel unter anderem zweimal in die Brust und in den Hals gestochen, übrigens auch noch zweimal in den Rücken. Der Angeklagte habe dabei...

Unter dem Einfluss einer psychischen Erkrankung in Form einer wahnhaften Störung gehandelt, so die Staatsanwaltschaft. Ja, das ist jetzt die andere Seite. Das muss man natürlich auch berücksichtigen. Bettina, du warst ja im Prozess dabei. Erzähl bitte mal, welchen Eindruck dieser Mehmet L. Zu Beginn der Verhandlung da auf dich gemacht hat. Und erzähl auch, was er und sein Anwalt zu den Vorwürfen gesagt haben.

Also während die Anklage verlesen wurde, saß Mehmet L. Ganz ruhig da und auffällig war oder was mir in Erinnerung geblieben ist, nur wenige Meter entfernt von dem 32-Jährigen saßen zwei Frauen. Die beiden waren nahe Angehörige sowohl der beiden getöteten Männer als auch des Angeklagten und den Prozess verfolgten sie als Lebenklägerin. Und Mehmet El selbst hat zum Prozessauftakt nur seine Personalien mitgeteilt, also Name, Alter, Wohnort.

Angaben zum Tatablauf machte er dann über seinen Verteidiger. Das heißt, sein Verteidiger hat also im Namen des Angeklagten bzw. Des 32-Jährigen dargestellt, was dieser zu den Vorwürfen erklären möchte. Und der Anwalt schilderte dann also im Namen des Mandanten, dass dieser die Tat einräumt. Vater und Onkel hätten Mehmet L. an jenem Tag in ein psychiatrisches Krankenhaus bringen wollen.

Das entscheidende Detail ist ja wohl, dass dieser Mehmet L. Die Geschehnisse jedenfalls so empfunden hat, dass dabei ja gegen seinen eigenen Willen gehandelt wurde. Der wollte also nicht in ein psychiatrisches Krankenhaus. Richtig. Mehmet L. ließ aber auch über seinen Verteidiger vortragen, dass er im Nachhinein, also wenn er zurückblickt auf die damaligen Geschehnisse, schon glaube, Zitat, dass es mein Vater nur gut mit mir meinte.

Die Erklärung des Angeklagten ließ außerdem ein gewisses Bedauern erkennen. Da hieß es nämlich, dass es leider zu den Messerstichen gekommen sei. Die Waffe habe er nur zufällig bei sich gehabt, ließ Mehmet L. mitteilen. Er sagte dann, beziehungsweise der Verteidiger sagte in seinem Namen, ich ahnte ja überhaupt nicht, was man mit mir vorhatte, so habe Mehmet L. Das damals empfunden und das ist offenbar der Zweck der Fahrt an diesem Tag

zum Arzt war, mich in die Psychiatrie zu bringen. Also so hat Mehmet L. das empfunden. Er ließ dann weiter über seinen Verteidiger sagen, man hätte ihn nicht so unter Druck setzen und hintergehen sollen. Also bei zwei Aspekten will ich doch so aus der Sicht der Rechtsmedizin mal einhaken. Also die Formulierung, dass es leider zu den Messerstichen gekommen sei, die ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar.

Der Mann hat also mit dieser ungewöhnlich großen Waffe den beiden Opfern tatsächlich für jeden erkennbar tödliche Stiche versetzt und zu diesen ist es nicht gekommen, sondern er hat da, das ist meine Formulierung entschlossen, zugestochen. Der Psychiater sieht das natürlich etwas anders, die Kammer auch, aber so war der Ablauf. Und der zweite Aspekt, ich kann auch überhaupt nicht nachvollziehen, wenn hier erklärt wird, der Mann habe die Waffe nur zufällig bei sich gehabt.

Man muss sich mal vorstellen, welche Dimension dieses Messer hatte. Also eine 20 bis 25 Zentimeter lange Klinge, wenn der Griff dazu kommt. Das ist also wirklich ein sehr, sehr großes Küchenmesser. Das ergibt sich auch aus den Stichverletzungen, die dadurch hervorgerufen wurden und das ist kein Zufall. Also Mehmet L. Bettina, der teilte doch ebenfalls mit. Dass er selbst wisse, dass er psychische Probleme hatte, hat er sich dazu noch weiter geäußert?

Also wörtlich hieß es in seiner Erklärung, ich weiß, dass ich psychisch auffällig war und bin. Er ließ dann weiter mitteilen, er sei durchaus einsichtig und auch deshalb bereit gewesen, sich behandeln zu lassen. Und deshalb sei er vor der Tat schon freiwillig in ärztlicher Behandlung gewesen und gelegentlich sogar in einer Tagesklinik. Und auf Druck seines Vaters habe er sich dann im November 2023 einmal in eine weitere Praxis zur Behandlung begeben.

Und zwar genau in jene Praxis, der es dann drei Monate später zu den dramatischen Ereignissen kam. Er kannte also den Arzt, oder? Genau. Der Angeklagte sagte weiter, er habe sich von seinem Vater, wie der Zitat, permanent unter Druck gesetzt gefühlt, weil dieser wollte, dass ich in eine geschlossene Klinik komme, sagte Mehmet L. Auch am Tattag habe sein Vater darauf bestanden, dass er mit zu dem Arzt komme. Der 32-Jährige ließ dann weiter sagen, ich ließ mich darauf ein.

Auch sein Onkel habe mit im Auto gesessen, sein Vater habe ihn dann zur Praxis begleitet. Ich folgte ihm unwillig, so Mehmet L. Weiter. Er sei aber schon bereit gewesen, eine Überweisung entgegenzunehmen, Als es dann aber um eine Überweisung in die Psychiatrie, also in ein psychiatrisches Krankenhaus gehen sollte, da sei er dann wütend geworden, hieß es in der Darstellung von Wimit L. Was ihn ärgerte, war doch, dass er meinte, es werde über seinen Kopf hinweg entschieden.

Also ohne, dass Mehmet L. Auch nur in Ruhe mit dem Arzt selbst gesprochen habe. Das war wohl der Auslöser für seine Wut, ja. war, sein Eindruck sei gewesen, so Mehmet L. Weiter, dass sich sein Vater und der Arzt abgesprochen hätten. Und dann meinte er auch noch ein Augenzwinkern zu sehen, also dass die beiden sich wohl zugezwinkert hätten, verschwörerisch.

Das war jedenfalls so sein Eindruck, seine Interpretation. Und dieses angeblich verschwörerische Augenzwinkern, das habe seine Vermutung, dass die sich abgesprochen hätten. Nur unterstützt und als sie die Praxis verließen, also der Vater und Mehmet L., hätten sich sein Vater und er geschubst und jetzt wieder wörtliches Zitat, weil ich das alles missbilligte. Also, auch wenn Schubsen ja auch schon ein körperlicher Übergriff ist, eine Art von Gewalt.

Dann aber ein Messer zu zücken, ein Messer von diesen Dimensionen und damit zuzustechen, das ist definitiv eine weitere heftige Eskalation. Mehmet El hat doch erzählt, dass eine Bemerkung seines Vaters in ihm dann weitere Ängste ausgelöst hätte und dann wohl auch das Gefühl, dass er sich energisch zur Wehr setzen müsse.

Ja, der 32-Jährige sagte, sein Vater habe ihm dann also nach diesem Arztbesuch mitgeteilt, er werde ihn ins Krankenhaus bringen, also in ein psychiatrisches Krankenhaus oder, Zitat, das könne ich mir auswählen an einen noch schlimmeren Ort. Und als er das gehört habe, diesen noch schlimmeren Ort, da habe er den Eindruck gehabt, gekidnappt zu werden und sei dann ausgerastet.

Nach seiner Erinnerung hat er einmal auf seinen Vater eingestochen und dann auch auf den Onkel, der dem Vater wohl habe beistehen wollen. Klaus, in der Rechtsmedizin wurden ja sicher beide Opfer obduziert, sodass du genauer sagen kannst, welche Verletzungen den Opfern jeweils zugefügt wurden? Nun, der Vater erlitt einen Messerstich in die Brust und zwar wenig unterhalb des linken Schlüsselbeins mit einem absteigenden Stichkanal.

Der ging zunächst durch den Zwischenrippenraum und hat dann den linken Lungenflügel verletzt. Die Körperhauptschlagader wurde fast vollständig glatt durchtrennt. Das war sofort tödlich. Der Vater verstarb innerhalb kürzester Zeit vor Ort. Am Rande noch der Hinweis, im Verlauf des Stichkanals wurde auch das Brustbein mit durchstochen. Und wie war das beim Onkel? Ja, beim Onkel könnte man viele Details noch erzählen. Ich will vielleicht die wesentlichen Dinge zusammenfassen.

Der Onkel erlitt zwei Stichverletzungen im Bereich von Brust und Hals. Dabei wurden beide Halsschlagadern durchtrennt, auch die Luftröhre wurde weitgehend durchschnitten, auch die beiden großen Halsvenen wurden durchtrennt, also das war eine sehr, sehr heftige Verletzung. Das Messer wurde auch nochmal in der Wunde bewegt, etwas zurückgezogen. Wir nennen das manchmal einen Wühlstich.

Außerdem gab es einen weiteren Stich in die linke Schulter und dann ist der Onkel herumgetaumelt und so halb auf der Motorhaube des Autos gelandet und dann hat der Mehmet dem Onkel noch zweimal in den Rücken gestochen. Also zu dem, was du eingangs gesagt hast über die Verletzungen, habe ich eine generelle Frage. Einmal hast du erzählt, dass die Halsschlagader durchtrennt wurde und auch die Körperhauptschlagader durch einen Messerstich verletzt wurde.

Das eine bei dem einen Opfer, das andere bei dem anderen. Das klingt für mich so, dass auch eine schnelle ärztliche Versorgung, die Opfer nicht mehr hätte renten können. Klaus, du hast mir mal im Zusammenhang mit einem ganz anderen Mordfall erklärt, dass die Körperoppschlagader eines Menschen etwa den Durchmesser eines Gartenschlauches hat.

Dann fließt also sehr, sehr viel Blut. So ist das und das Blut finden wir überwiegend im Körper selbst, also in der Brusthöhle, manchmal auch etwas im Herzbeutel, aber die größte Blutmenge ist dann in der Brusthöhle. Bei der Körperhauptschlagader und auch bei den Halsschlagadern muss man sich vorstellen, dass die ja auch unter einem hohen Innendruck stehen. Und mit jedem Herzschlag wird dann tatsächlich sehr viel Blut verloren.

Bei diesen Verletzungen, also in dem einen Fall Körperhauptschlagader, praktisch insgesamt durchschnitten und im anderen Fall beide Halsschlagadern durchtrennt, Da gibt es überhaupt gar keine Überlebenschance. Kommen wir jetzt zurück zu dem Prozess gegen Mehmet L. Nach diesen eher allgemeinen Ausführungen, so verstehe ich das.

In seinem Namen, also im Namen von Mehmet L, sagte der Verteidiger weiter, ob die psychischen Probleme, an denen der 32-jährige Leide der Tat zugrunde liegen, kann ich natürlich nicht selbst beantworten. Also ein Zitat von Mehmet L. Aber was er da jetzt zu der Tat und Prozess geschildert habe, Zitat, sind keine Wahnfantasien, sondern das hat sich leider so abgespielt. Du hast ja schon erzählt, dass in der Weise, wie der Angeklagte die Tat geschildert hat.

Dass aus seinen Schilderungen schon irgendwie zu erkennen war, dass er dieses Geschehen doch sehr bedauert. Das war jedenfalls mein Eindruck. Ob es von dem Vater wirklich die Drohung gegeben hat, dass Mehmet L. Entweder in die Klinik gehen könne oder dass er an einen noch schlimmeren Ort komme, dazu konnte man den Vater naturgemäß nicht mehr befragen. Aber was sich in der Praxis des Hausarztes eignet hatte, dazu sagte der zuständige Arzt dann im Prozess als Zeuge aus.

Folgender Einwurf noch kurz, Bettina, ich kann irgendwie den Vater schon verstehen, der hat festgestellt, dass sein Sohn tatsächlich eine sehr intensive psychische Erkrankung hat, dass er auffällig ist und der war einfach sehr besorgt und wollte ihm helfen. Aber erzähl doch mal weiter, was der Hausarzt als Zeuge gesagt hat.

Also dieser Arzt berichtete, dass er entschieden habe, es solle für Mehmet L. Keine Überweisung zu einem psychiatrischen Facharzt geben, sondern eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik. Der Arzt sagte dann weiter, er habe schon versucht, dem 32-Jährigen das zu erklären, warum er jetzt eine entsprechende Überweisung ausstellt. Der Arzt sagte dann weiter, in dieser Praxis habe sich die Situation schon beruhigt.

Er habe zu keiner Zeit ein Messer bei Mehmet L. Gesehen, aber der 32-Jährige habe schon zwischendurch einigermaßen bedrohlich gewirkt. Und im Übrigen, auch das betonte der Arzt, habe er kein heimliches Gespräch mit dem Vater geführt. Das war ja so der Eindruck gewesen von Mehmet L., dass man sich da verschwörerisch miteinander abgesprochen hätte, sich auch noch zugezwinkert hätte. Ich glaube, das ist Teil seiner Krankheit. Wir kommen gleich noch drauf, hatte ja so einen Verfolgungswahn.

Ja, also das kann man durchaus so annehmen, dass es ganz anders gemeint war vom Arzt und auch von dem Vater, als Mehmet Els es dann für sich wahrgenommen und interpretiert hat. Ja, das wäre natürlich ein Teil der Krankheit, dass man da Dinge anders wahrnimmt, als sie gemeint sind, dass man Dinge als bedrohlicher wahrnimmt, als sie tatsächlich sind.

Weiter zur Aussage des Arztes er sagte dann etwas später also als das Gespräch in der Praxis beendet war habe er dann gehört, dass es unten auf der Straße ein lautes Gespräch gab und im nächsten Moment sah der Arzt dann wohl durch das Fenster seiner Praxis wie der Vater von Mehmet L. am Boden lag.

Der Mediziner rief dann in dem Moment sofort einen Krankenwagen, alarmierte auch die Polizei und er sagte, als er nach diesen kurzen Telefonaten wieder auf die Straße sah, lag schon ein zweiter Mann da. Ja, das entspricht ja auch so der Rekonstruktion. Die Taten müssen sich ganz eindeutig sehr schnell hintereinander abgespielt haben. Offenbar. Übrigens hat auch noch die Schwester von Mehmet El als Zeugin ausgesagt.

Sie schilderte, dass es im Verhalten ihres Bruders immer wieder Auffälligkeiten gegeben habe. Er sei auch gelegentlich aggressiv geworden. Die Familie unternahm offenbar mehrere Bebühungen, Hilfe für Mehmet El zu bekommen. Ja, was haben die denn da für ihn zu arrangieren versucht? Welche Hilfe sollte es sein?

Also die Zeugin sagte, die Familie habe sich unter anderem an die Polizei und an den sozialpsychiatrischen Dienst gewarnt, aber so wirklich echte Hilfe, also etwas, was aus ihrer Sicht dann tatsächlich nützlich gewesen sei, die hätten sie nicht bekommen. Es war in der Berichterstattung über den Prozess zu lesen, dass der psychiatrische Sachverständige bestätigt hat, dass sich die Angehörigen von Mehmet L. Wirklich sehr um Hilfe bemüht hatten.

Es sei aber nichts Entscheidendes zur Unterstützung abgelaufen. Also der psychiatrische Sachverständige kritisierte außerdem, dass die Hürden für eine Einweisung in die Psychiatrie gegen den Willen eines Patienten oder einer Patientin in Hamburg höher seien als in anderen Bundesländern. Der Experte erläuterte außerdem, dass bei schizophrenen Patientinnen und Patienten, wie es wohl auch auf diesen Mehmet L. Zutraf, die Gefahr stark erhöht sei, dass diese Leute dann gewalttätig wären.

Und deshalb müssten die zuständigen Institutionen notfalls eine Einweisung veranlassen. Und der Sachverständige meinte auch und hat das ausdrücklich betont, für Angehörige sei es viel zu gefällig, das selber zu versuchen, also eben diesen Patienten dann eben in eine psychiatrische Klinik zu bringen.

Ja, Bettina, lass mich nochmal kurz darauf hinweisen, dass wir tatsächlich, das mag ein bisschen Zufall sein, aber in letzter Zeit in unseren Podcasts wiederholt Fälle hatten mit Tätern, bei denen eine psychiatrische Krankheit vorlag, insbesondere aus dem schizophrenen Formenkreis. Ja, genau. Das hat sich dann ja letztlich auch im Fall von Mehmet L. Herauskristallisiert. Also, dass es für die Angehörigen gefährlich ist, sowas selber unternehmen zu wollen, die Einweisung in die Klinik.

Genau, die Krankheit und das besondere Problem für die Angehörigen. Die tragische Folge war, der 32-Jährige tötete sowohl den Vater als auch den Onkel. Wir wissen natürlich nicht, was passiert wäre, wenn nicht die Angehörigen versucht hätten, den 32 in irgendeine Klinik zu bringen, sondern wenn Fachpersonal das gemacht hätte.

Jedenfalls kann man davon ausgehen, dass Fachpersonal noch aufmerksamer ist und Warnzeichen, dass es in einer bestimmten Situation wirklich gefährlich werden könnte, eher erkennen und darauf reagieren kann. Zum Beispiel auch mit der Verordnung von Medikamenten. Ich möchte noch erzählen, wie der psychiatrische Sachverständige die Tat bzw. Mehmet L. als Täter eingeschätzt hat. Der Experte sagte, dass der 32-Jährige ein hochwahnhafter Patient sei.

Unter welcher wahnhaften Störung der Hamburger Mehmet L. Genau leidet, war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht definitiv abgeklärt, aber wahrscheinlich handelte es sich dabei um eine paranoide Schizophrenie. Jedenfalls, so sagte es der Sachverständige, sei bei Mehmet L. Die Einsichtsfähigkeit eingeschränkt und die Steuerungsfähigkeit möglicherweise vollständig aufgehoben. Also das ist für mich nachvollziehbar.

Das ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang. Bei einer solchen Gutachtereinschätzung, also wenn die Steuerungsfähigkeit eines Beschuldigten sehr wahrscheinlich aufgehoben ist, ist ja in aller Regel die juristische Konsequenz, dass gegen den Beschuldigten keine Freiheitsstrafe verhängt wird. Üblicherweise wird er oder sie dann wegen Schuldunfähigkeit und Steuerungsunfähigkeit formal freigesprochen. So sieht es doch unser Gesetz in derartigen Fällen vor, nicht wahr?

Da hast du recht, Klaus. Entscheidend ist dann der Paragraf 20 des Strafgesetzbuches. Dieser Paragraf besagt, dass jemand, der bei der Tatbegehung beispielsweise wegen einer krankhaften seelischen Störung oder einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen und danach zu handeln, dass dieser Mensch dann schuldunfähig ist und wer schuldunfähig ist, wird freigesprochen. Das bedeutet aber mitnichten, dass solche Täter dann sehr schnell aus der Haft

entlassen werden und dann wieder frei herumlaufen. Nein, tatsächlich nicht. Wenn die Prognose eines psychiatrischen Sachverständigen dahin geht, dass von diesem Menschen weiterhin schwere Straftaten, also beispielsweise Tötungsdelikte zu erwarten sind und das Gericht sich dieser Einschätzung dann anschließt, dann wird die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Dann ist dieser Mensch ebenfalls hinter Gitter, also als hätte man ihn zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, aber er ist ja freigesprochen worden, er wäre also ebenfalls hinter Gitter, aber eben nicht im Gefängnis, sondern in einer Klinik. Und aus so einer Klinik kommt er in der Regel erst dann wieder raus, wenn ein Experte es so einschätzt, dass von diesem Insassen keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr ausgeht.

Das kann also unter Umständen viele Jahre dauern und bei manchem sogar bedeuten, dass er für den Rest seines Lebens in einer geschlossenen Klinik bleiben muss, wenn die psychiatrischen Sachverständigen ihn eben nach wie vor für psychisch krank und gefährlich halten. Was unseren Fall mit Mehmet L. betrifft, Bettina, in den Plädoyers wurde von Staatsanwaltschaften neben Klage und Verteidigung mehr oder weniger übereinstimmend beantragt, dass Mehmet L.

Freizusprechen sei. Ja, und warum das so ist, das haben wir ja eben erklärt. Dieser Antrag war gewissermaßen die logische Schlussfolgerung aus dem, was im Prozess über den psychischen Zustand von Mehmet L. zur Sprache kam. Ich möchte noch aus den Plädoyers der Anwälte zitieren, die die Angehörigen von Täter und Opfer vertreten haben. Eine sagte, es sei das Ziel ihrer Mandantin herauszufinden, was passiert ist. Die Mandantin bitte um eine gerechte Strafe hieß es.

Und Bettina, was sagte die Anwältin der Mutter? Also die war ja besonders betroffen. Also was sagte die Mutter von Mehmet L.? Sie war ja in der höchst ungewöhnlichen, dramatischen, tragischen Situation, dass sie zugleich die Mutter des Täters und die Ehefrau des getöteten Vaters war. Ja, das war wirklich eine bemerkenswerte Konstellation. Die Anwältin dieser Frau sagte, ihre Mandantin müsse, Zitat, damit leben, dass es den Vorwurf gibt, dass ihr Sohn den Vater getötet hat.

Das kann man nicht verarbeiten, sagte die Anwältin. Man könne nur versuchen zu lernen, damit zu leben. Es sei das Anliegen der Mutter zu verstehen, was passiert ist. Aus Sicht der Mutter habe die Familie von Mehmet L. alles versucht, um dem 32-Jährigen zu helfen. Auch der Vater dieses 32-Jährigen habe zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt, seinem Sohn Schaden zuzufügen. Das sei wohl eine verzerrte Erinnerung von Mehmet El, sagte die Anwältin.

Der Mutter gehe es immer noch darum, dass ihrem Sohn geholfen wird und der Bruder von Mehmet El wolle, dass aufgeklärt wird, wie es zu einer so erschütternden Tat kommt, hat die Anwältin im Plädoyer gesagt. Ja, also auch wenn es eine Wiederholung ist, ich glaube die Erklärung für diese Tat liegt in der psychiatrischen Grunderkrankung dieses Mannes, diese Krankheit aus dem Bereich der paranoiden Psychosen. Bettina, zu lesen war, dass eine weitere Anwältin der Nebenklage Folgendes gesagt hat.

Taten im Umfeld von Familien kennen nur Verlierer. Alles ist zerstört. Und die Anwältin warnte, psychisch Kranke sollten nicht von Familienangehörigen therapiert werden. Ich glaube, da ist viel Wahres dran, was diese Frau gesagt hat. Also ich denke auch, dass es tatsächlich eine Lehre, die aus den Geschehnissen in Bezug auf die Taten von Mehmet L. Gezogen werden kann. Dann jetzt möchte ich noch ergänzen, was der Verteidiger des 32-Jährigen in seinem Plädoyer gesagt hat.

Der Anwalt sagte, er stimme dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu, die er beantragt hatte, Mehmet L. Freizusprechen, aber seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen. Der Verteidiger wies aber auch ausdrücklich darauf hin, dass die Tat tragische Züge habe, auch Mehmet El habe unter der Tat enorm zu leiden. Der Verteidiger sprach ebenfalls an, dass es aus seiner Sicht Zweifel daran gebe, ob die Tötung des Vaters von Mehmet El als Mord zu werten ist.

Der Anwalt sagte, Zitat, es gab Dutzende von Signalen, dass gerade der Vater nicht arglos war, nämlich Mehmet L. Sei ja schon vorher aggressiv gewesen, habe schon länger unter Anspannung gestanden und dann sei es ja auch noch vor der Praxis zu einem Streit gekommen, Also unmittelbar dann vor den Messerstichen und im Zusammenhang mit diesen ganzen Auffälligkeiten, sagte der Verteidiger, da müssen beim Vater alle Warnglocken geschrillt haben.

Ja, lass mich nochmal andersherum darauf hinweisen, dass der Täter also Mehmet das Messer offensichtlich so geschickt versteckt hat und es war ein sehr großes Messer, dass weder der Arzt noch die beiden Männer dieses Messer bei ihm bemerkt haben. Im sogenannten letzten Wort sagte Mehmet El doch mit leiser Stimme nur einen Satz. Ich wollte das nicht und es tut mir leid. Also im Ergebnis in etwa das, was er schon zu Prozessbeginn gesagt hat.

Ich finde allerdings, dass es durchaus nochmal einen sehr besonderen Eindruck macht, wenn ein solches Schuldbekenntnis und das Bedauern, im letzten Wort des Angeklagten ausdrücklich wiederholt werden. Bettina, das Urteil des Landgerichts gegen Mehmet L. War ja angesichts des Ergebnisses der Beweisaufnahme und in Anbetracht der Anträge von Staatsanwaltschaft Nebenklage und Verteidigung keine Überraschung. Das Gericht entschied auf Freispruch.

Gleichzeitig ordnete es an, dass Mehmet L. in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll. Richtig. Es sei nicht auszuschließen, dass der psychisch Erkrankte zum Zeitpunkt der Taten schuldunfähig gewesen sei, sagte die Vorsitzende Richterin. Mehmet L. sei eine, Zitat, tickende Zeitbombe gewesen. Auch jetzt sei er noch für die Allgemeinheit gefährlich und das Bemerkenswerte an diesem Verfahren sei, so die Vorsitzende Richterin, mit allen Mitteln habe Mehmet L.

Seine Unterbringung der Psychiatrie verhindern wollen. Ja, und nun endet der Prozess genau damit, was er nicht wollte, nämlich mit einer langen Unterbringung. Die Richterin sagte weiter, der 32-Jährige werde wahrscheinlich sein ganzes Leben lang Medikamente einnehmen müsse. Sie hoffe, dass er in Behandlung eine Einsichtsfähigkeit entwickle.

Ja, und man konnte beobachten, dass der Hamburger, also Mehmet L., an diesem Prozestag wie erstarrt im Verhandlungssaal saß mit gesenktem Blick und die Vorsitzende Richterin sagte bei der Urteilsbegründung weiterhin noch, wir haben es mit einem besonders tragischen Fall zu tun. Und bei der Urzeitsverkündung saßen mehrere Angehörige, die Nebenkläger waren dabei, wie auch schon bei vorangegangenen Verhandlungstagen und es flossen durchaus einige Tränen.

Bei dieser Tat zu Lasten des Vaters kam das Gericht zur Überzeugung, dass es sich um einen Mord mit dem Mordmerkmal der Heimtücke gehandelt habe. Ja, genauso wie es angeklagt war. Demnach meinte das Gericht, dass der Vater arg und wehrlos war. Wie wurde das begründet? Kannst du das nochmal erklären? Die Richterin führte aus, dass es zwischen Mehmet L. Und seinem Vater vorher nur verbale Auseinandersetzungen gegeben hatte und dass Mehmet L.

Das Messer bis kurz vor der Tat verborgen hielt. Und insofern war der Vater nach Überzeugung des Gerichts nicht gewarnt, dass die Situation derartig eskalieren könnte und dass er wirklich in Gefahr war. Die Tat müsse für den Mann vollkommen überraschend gekommen sein. Und das sei auch daran zu erkennen, führte die Richterin in der Urteilsbegründung aus, das sei auch daran zu erkennen, dass bei dem Opfer keinerlei Abwehrverletzungen

festzustellen war. Der Angriff sei völlig unvermittelt geschehen. Klaus, zu der Frage der Abwehrverletzungen hatten wir noch gar nichts gesagt. Das ist ja sicherlich auch bei der Obduktion noch ein Thema gewesen. Dazu habt ihr Erkenntnisse gewonnen. Ja klar, das gehört bei uns dann immer zu den routinemäßigen Feststellungen und das ist völlig richtig, dass bei der Obduktion des Vaters keinerlei Verletzungen festgestellt wurden, die als aktive oder passive Abwehrverletzungen zu deuten sind.

Er hat also weder aktiv in das Messer gegriffen, noch hat er die Hände oder den Unterarm schützend vor den Körper gehalten. Der wurde tatsächlich durch den Stich in die Brust völlig überrascht. Übrigens auch für den Onkel gilt, dass wir bei dem keine Abwehrverletzungen festgestellt haben. Also auch da hat der Täter offensichtlich sehr rasch eingewirkt und von der Vorgehensweise sehr entschlossen und in gewisser Weise auch geschickt, das Opfer getötet.

Trotzdem hat das Gericht differenziert und entschieden, dass es sich bei dem Angriff auf den Vater um einen Mord gehandelt habe, also um eine heimtückische Tat, mit der der Mann nicht gerechnet habe, der dabei arg und wehrlos gewesen sei. Aber beim Onkel erkannte das Gericht auf Totschlag. Dieser Mann habe ja beobachtet, wie Mehmet El seinen Vater mit einem Messer Angriff erklärte, die Richterin.

Der Onkel habe dem Vater zu Hilfe eilen wollen und er sei also in der Situation nicht mehr arglos gewesen. Die Urteilsbegründung ging noch weiter. Das Gericht entschied, dass Mehmet El in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden müsse.

Das haben wir ja schon angedeutet und die Kammer nahm dabei Bezug auf das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen, der ja auch genau das empfohlen hatte, weil er sagte, wenn der Angeklagte unbehandelt bleibe, dann gehe weiter eine Gefahr von ihm aus. Genau, so hat er das gesagt. Er hat ausgeführt, dass zu bejahen ist, dass von Mehmet L. Eine weitere Gefährlichkeit ausgehe. Wegen seiner psychischen Erkrankung sei er eine Gefahr für die Angehörigen und auch für die Allgemeinheit.

Ich möchte nochmal Folgendes hervorheben, also so aus der speziellen rechtsmedizinischen Sicht. Der Fall, über den wir hier heute berichtet haben, ist schon sehr ungewöhnlich. Indem es der Täter tatsächlich fertiggebracht hat, zwei kräftige, erwachsene Männer mit wenig äußerst wuchtigen und gefährlichen Stichen tödlich zu verletzen und sehr schnell tatsächlich außer Gefecht zu setzen. Vom Verletzungsmuster her tatsächlich sozusagen klassische Verletzungen.

Einmal die Körperhauptschlagader durchtrennt, einmal beide Halsschlagadern. Also das wirkt so wie sehr heftig, sehr gezielt. Bei dem psychisch Kranken muss man sicherlich das Ganze zurückhaltender einschätzen, aber dass dieses ein gefährlicher Mensch ist. Das steht in meinen Augen fest. Und ich weise ja auch nochmal darauf hin, dass er ein wirklich sehr großes Tatwerkzeug verborgen bei sich getragen hat und offensichtlich zum Letzten irgendwie entschlossen war.

Also ich finde, dass man hier bei den weiteren psychiatrischen Untersuchungen und Prognosen wirklich sehr zurückhaltend sein muss, wenn man diesen Mann beurteilt. Ja, vielen Dank, Klaus. Das war jetzt nochmal die zusammenfassende Einschätzung des Rechtsmediziners. Du kannst natürlich aus der Art, wie Wunden entstanden sind, wie tief möglicherweise Messerstiche in den Körper eingedrungen sind, also dann auch Rückschlüsse ziehen darauf, wie wuchtig zugestochen wurde.

Das ist ja auch gerade das Interessante, was die Rechtsmedizin in Bezug auf solche Dinge feststellen kann. Vielen Dank für die Ausführung in diesem Fall. Mal wieder eine spannende Sache, außerdem ein wirklich tragischer Fall. Dieses Wort haben wir ja heute schon mehrfach benutzt. Trotzdem sage ich es ausdrücklich nochmal. Ein tragischer Fall. Vielen Dank und beim nächsten Mal werden wir wieder ein ganz, ganz anderes Thema haben und dann heißt es für unsere Hörer wieder dem Tod auf der Spur.

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