Er rief "Guck mal!". Dann kam die brutale Attacke - podcast episode cover

Er rief "Guck mal!". Dann kam die brutale Attacke

May 30, 202543 minEp. 150
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Episode description

49-Jähriger übergoss seine Frau mit kochendem Öl — aus Eifersucht. Wie das Opfer litt und wie das Urteil lautete. „Tat auf sittlich niedrigster Stufe."

Transcript

Dem Tod auf der Spur. Spannende Fälle aus der Hamburger Rechtsmedizin. Der Crime-Podcast vom Hamburger Abendblatt. Moin und herzlich willkommen zum Crime-Podcast des Hamburger Abendblattes. Ich bin Bettina Mittelacher, Gerichtsreporterin beim Abendblatt. Und natürlich ist wie immer Rechtsmediziner Klaus Püschel dabei. Er ist der Mann, der in den Toten liest wie in einem Buch. Moin, liebe Bettina und moin an die Hörer.

Ja, es ist in der Tat so, dass wir, wenn wir einen Leichnam untersuchen, sehr viele wichtige Erkenntnisse gewinnen können. Zum Beispiel über Todesursache, Todeszeitpunkt, Geschehensrekonstruktion und auch noch über viele andere Dinge, Spuren. Aber wir untersuchen ja durchaus ebenfalls sehr viele lebende Opfer nach Straftaten und bei dem Fall, über den wir heute sprechen wollen, hat die betreffende Frau glücklicherweise überlebt.

Das ist richtig. Sie wurde allerdings sehr schwer verletzt mit bleibenden Folgen, denn sie wurde mit heißem Öl übergossen. Klaus, lass uns bitte etwas später darüber reden, welche Verletzungen solche Flüssigkeiten verursachen. Zunächst möchte ich gern etwas über die Tat und ihre Vorgeschichte erzählen. Auf jeden Fall. Dann leg mal los, Bettina. Also es geht um eine Tat vom 8. September 2015. Ein Mann stand vor Gericht, weil er seine Frau mit siedendem Öl übergossen haben soll.

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, dass der damals 49-Jährige seine Frau töten wollte. Er habe sie durch einen Ausruf dazu gebracht, beim Duschen ahnungslos hinter dem Vorhang hervorzublicken und ihr dann das heiße Öl über Gesicht und Körper gekippt, hieß es. Weiterhin war doch auch in der Anklage die Rede davon, ihr Äußeres sei durch die Verbrennung dauerhaft ästhetisch verändert worden. 44 Prozent ihrer Haut waren verbrannt und es bestand akute Lebensgefahr.

Darüber hinaus war der Vorwurf, der 49-Jährige habe keinerlei Rettungsmaßnahmen für seine Frau veranlasst, in der Annahme, sie werde sterben. Anschließend habe er sich bei einer Polizeiwache gemeldet, mit den Worten, Frau totgemacht. Und das zeigt ja auch eindeutig, das wirst du bestimmt noch sagen, wie seine Absicht war. Also Frau totgemacht, darauf wollte ich gerade eingehen, wenn er das so gesagt hat, dann lässt sich daraus durch zweierlei schließen.

Erstens, er ging davon aus, dass sie gestorben ist bzw. Sterben würde. Und zweitens muss man dann sagen, mit den Deutschkenntnissen des Mannes stand es nicht zum Besten. Mit beidem hast du sicher recht, aber man kann vielleicht auch noch weitere Schlüsse aus diesem Satz ziehen. Für mich klingt es jedenfalls ganz klar so, dass er zumindest kurz nach der Tat keineswegs Reue empfunden hat. Das würde ich ebenfalls so sehen.

Kommen wir nun zur Vorgeschichte der Tat. Das Paar stammte aus Afghanistan, war im Jahr 1996 nach Hamburg geflüchtet. Die Frau verdunnte nun in Hamburg das Geld für die Familie und zwar als Küchenhilfe. Der Mann indes arbeitete schon seit Jahren nicht mehr. Er versorgte den Haushalt und verbrachte ansonsten viel Zeit in Spielhallen und mit der Überwachung seiner Frau. Ich finde, beide sind sehr schlechte Eigenschaften, das Spielen und vor allen Dingen, wenn er dann auch noch so eifersüchtig ist.

Ja, offenbar war er sehr eifersüchtig. Schon ein leiser Verdacht war mehr, als er ertragen konnte. die vage Ahnung, dass seine Frau Interesse an einem anderen Mann haben könnte. Er konnte es noch nicht mal ertragen, wenn seine Frau auf dem Weg zur Arbeit im Bus neben einem Mann saß. Besonders verdächtig kam ihrem Ehemann doch schließlich vor, dass seine Frau ein paar Kilo abgenommen hatte. Außerdem kleidete sie sich jetzt anders als vorher, offenbar modischer und figurbetonter.

Da müsse ein anderer Mann dahinterstecken, so dachte er zumindest. Das ist richtig, also er war misstrauisch und eifersüchtig. Er hätte sich doch freuen sollen über die gut aussehende Frau. Ja, aber er hatte dabei eben andere Hintergedanken, Panik, sie zu verlieren, dass seine Ehre verletzt würde.

Und offenbar hatte er schon einige Zeit vor dem verhängnisvollen Tag, über den wir auch noch ausführlicher reden wollen, vor diesem verhängnisvollen Tag begonnen seiner Frau heimlich zu folgen, wenn sie die Wohnung verließ, wenn sie sich also beispielsweise auf den Weg zur Arbeit machte und dann in den Bus setzte. Und dann, als er diese beschriebenen Veränderungen an seiner Frau bemerkte, da war es für den 49-Jährigen klar, dass sie ihn bestimmt betrügt.

Ich finde das seltsam. Er machte aber nicht das, was viele andere in seiner Situation wahrscheinlich getan hätten. Also er hat nicht mit ihr darüber gesprochen, er stellte sie nicht zur Rede. Nein, er hat vielmehr einen Plan geschmiedet, wie er sie bestrafen könne.

Und zur Tat schritt er dann eines Tages, als er mal wieder besonders eifersüchtig war, hinzu kam, dass er an jenem Tag noch mit seiner Frau eigentlich hatte Sex haben wollen, er aber Erektionsprobleme hatte, es kam also nicht zum Geschlechtsverkehr. Das hat seinen Frust und seine Wut offenbar noch gesteigert. So hat sich die Tat von jenem 8. September 2015 laut Staatsanwaltschaft folgendermaßen abgespielt. Die Frau, die wir in unserem Podcast Amira R. nennen wollen, steht unter der Dusche.

Währenddessen erhitzt ihr Mann heimlich in der Küche auf dem Herd drei Liter Speiseöl. Als es kocht, also extrem heiß ist, geht er zu seiner Frau ins Badezimmer. Durch einen Ausruf. Also beispielsweise durch so etwas wie ein Hallo, komm mal raus oder so ähnlich, bringt er die 48-Jährige dazu, hinter dem Vorhang hervorzublicken. Sie weiß nicht, was er vorhat und in welcher Gefahr sie schwebt. Als sie also ahnungslos den Duschvorhang zur Seite schiebt, kippt er ihr das heiße Öl gegen den Körper.

Also ich würde jetzt gerne auf die Folgen eines solchen Angriffs zu sprechen kommen. Klaus, erklärst du bitte unabhängig von unserem Fall aus dem Jahr 2015, wie gefährlich so ein Angriff mit kochendem Öl ist? Also, um das mal ganz spontan und direkt deutlich zu sagen, heißes Öl ist eine ausgesprochen hässliche und brutale Waffe. Ich kann auch spontan sagen, Verbrühungen mit heißem Öl sind meistens lebensgefährlich, vor allen Dingen, wenn größere Regionen des Körpers davon betroffen sind.

Es entstehen sehr unangenehme Verletzungen. Die Verbrühungen heilen schlecht, insbesondere solche mit Flüssigkeiten wie Öl. Dabei muss man bedenken, dass Öl, heißes Öl, auch länger an der Körperoberfläche haftet. Also zu einer länger dauernden Einwirkung, einer tiefer gehenden Einwirkung dann Anlass gibt. Und diese Verletzungen sind meistens ganz besonders schmerzhaft. Gerade auch solche, die nicht sehr weit in die Tiefe gehen, weil ja die Schmerzendigungen auch in der äußeren Haut liegen.

Dann noch Folgendes, die Infektionsgefahr nach Verbrühungen ist erheblich. Das ist so eins der Hauptprobleme. Wenn größere Körperpartien betroffen sind, verliert man auch sehr viel Flüssigkeit. Da muss also sehr schnell eine Infusionsbehandlung beginnen, auch wiederum mit dadurch entstehenden Infektionsgefahren. Also insgesamt sind Verbrühungen mit Öl ja auch mit einer schlechten Prognose behaftet. Jetzt noch was zu dem Fall speziell. Kannst du da noch ein bisschen was erzählen?

Naja, die Frau wurde also von uns aus der Rechtsmedizin heraus zweimal gesehen. Wir haben sie zum einen kurze Zeit nach der Aufnahme ins Krankenhaus gesehen und einmal noch später. Also es ging für uns darum, das Ausmaß der Lebensgefahr einzuschätzen. Natürlich auch die flächenhafte Ausdehnung der Verbrühungen. Und bei Verbrennungen und Verbrühungen will man ja auch immer etwas wissen über den Grad der Verbrühungen, die Intensität.

Die hatten hier überwiegend den Grad 2, wobei man allgemein 4 gerade unterscheidet. 2a, das sind solche Verletzungen, die eine gewisse Chance haben, auch folgenlos auszuheilen. Die haben sich aber bei der Frau tatsächlich vielerorts zu 2b weiterentwickelt, sodass dann auch Narben entstanden sind und Hautentpigmentierungen. Letztlich war die Frau dann wirklich lange im Krankenhaus auf der Brandverletzten.

Intensivstationen. Das ist übrigens sehr, sehr wichtig, dass diese spezielle Behandlung erfolgt in Krankenhäusern, die sich auf Verbrennungen und Verbrühungen spezialisiert haben. Am besten geht das in Hamburg übrigens im berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus in Hamburg-Bergedorf, also Boberg, das nur am Rande. Bei Kindern im Kinderkrankenhaus Wilhelmstift, das können die Hörer vielleicht mal im Gedächtnis behalten.

Ja, also nach der Tat mit diesem Ausmaß der Verbrühungen bestand so allgemein hier eine Sterbewahrscheinlichkeit oder Überlebenschance von etwa 50 zu 50. Also du hast es gerade auch erwähnt, ich wusste es auch vorher schon, dass Menschen sterben können, wenn größere Flächen ihrer Haut verbrannt sind, beziehungsweise verbrüht, weil sie dann gewissermaßen nicht mehr durch die Haut atmen können.

Möchte ich laienhaft mal so formulieren, aber es gibt auch noch weitere Gefahren durch sehr heiße oder sogar siedende Flüssigkeiten. Können dadurch beispielsweise Organe so geschädigt werden, dass sie versagen? Also das gilt unbedingt. Ich habe das ja schon angedeutet. Das erste durch die verbrühte oder verbrannte Haut kann nicht mehr regulär die Hautatmung erfolgen. Dann kommt es zu einem sehr ausgedehnten Flüssigkeitsverlust, also weil die Schutzfunktion der Haut hier entfällt.

Tritt sehr viel Wundflüssigkeit aus, deswegen auch die Notwendigkeit einer Infusionsbehandlung. Und gerade durch diese sehr starken Flüssigkeitsverschiebungen und die damit zusammenhängenden Elektrolytveränderungen kann es dann zu einem Organversagen kommen, speziell auch noch, wenn dann Infektionen parallel dazu entstehen über die Haut. Also die verletzte Haut kann sich ja auch gegen Krankheitskeime von außen nicht so gut wehren.

Ja, man spricht dann von der sogenannten Verbrennungskrankheit oder hier eigentlich eher um dieses sehr folgenschwere Verbrühen. Bevor wir wieder zu unserem Fall zurückkommen, habe ich noch eine Frage. Wie werden denn die Opfer im Krankenhaus behandelt, die schwere Verbrennung bzw. Verbrühung erlitten haben? Ja, also wenn nur die Haut betroffen ist, dann muss die Haut natürlich einerseits verbunden werden. Es muss die verbrühte oder verbrannte Haut abgetragen werden.

Deswegen erfolgen ständig Wundwechsel, was übrigens sehr, sehr schmerzhaft ist, wenn man dann wieder die Verbände, die ja in diesen Verbrühungen und Verbrennungen kleben, abziehen muss. Das ist also extrem unangenehm, schmerzhaft und muss unbedingt begleitet werden von der Gabe von Schmerzmedikamenten. Es gibt dann noch besondere Situationen. Bei Verbrennungen kann es auch dazu kommen, dass gefährliche Gase eingeatmet werden.

Also es geht vor allen Dingen auch um Kohlenmonoxid und außerdem kann durch die Heißlufteinatmung tatsächlich das Epithel der Atemwege geschädigt werden. Und das sind also insofern dann zusätzliche Gefahren, die gerade bei Verbrennungen noch eher resultieren als bei Verbrühungen. 44 Prozent der Haut der 48-Jährigen verbrannt. Es habe akute Lebensgefahr bestanden, hieß es. Unter anderem deshalb ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Mann seine Frau habe töten wollen.

Ihm wurde versuchter Mord sowie schwere und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Ja, ich kann vielleicht nochmal ergänzen, dass die Frau also insgesamt fünf Wochen im Krankenhaus war, davon drei Wochen lang auf der brandverletzten Intensivstation. Und sie schwebte sicherlich eine ganze Zeit in akuter Lebensgefahr, das haben wir schon gesagt.

Um das hier vielleicht nochmal zu betonen als Richtwert für die Gefahr tödlicher Folgen beim Verbrennen und Verbrühen der Haut gilt, dass dann Lebensgefahr besteht, Wenn etwa ein Viertel der Haut, also 25 Prozent verbrannt sind. Die Überlebenschancen sind natürlich viel besser, wenn man sofort in ein Spezialkrankenhaus kommt. Wenn einem das irgendwo in der Landschaft, in der Pampa, fernab von speziellen Krankenhäusern passiert, dann ist die Lebensgefahr noch viel, viel, viel größer.

Und eins will ich auch noch sagen, ich hatte da eine Reihe von Fällen zu bearbeiten. Verbrühungen sind insbesondere bei kleinen Kindern extrem gefährlich. Da habe ich also mehrere Fälle bearbeitet, bei denen weniger als 20 Prozent der Körperoberfläche verbrüht waren. Und dann vor allen Dingen über die Infektionen und den Flüssigkeitsverlust und das Organversagen dann doch der Tod eintrat.

Also es kommt auf Art und Ausmaß der Verbrennungen, Verbrühungen an und hier war das schon ein sehr umfangreiches Verbrühungsgeschehen. Vielleicht eine kurze Bemerkung noch zu den Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich. Die waren vergleichsweise geringfügig. Da gehen wir gleich auch noch drauf ein. Da hat die Frau besonders viel Glück gehabt. Ja, ich würde gerne mal erzählen, was der Angeklagte im Prozess zu den Vorwürfen gesagt hat.

Zunächst mal, wir nennen nicht seinen richtigen Namen, sondern der Angeklagte soll in unserem Podcast Baran R. Heißen. Ich erinnere mich, dass er ein eher kleingewachsener Mann war mit grauem Haarkranz und Brille und, Er sagte nicht selber aus, sondern sein Verteidiger hat in seinem Namen gesprochen, was bemerkenswert war, als die Rede auf den Tat kam, als Baran R. Seine Frau angriff und sie wirklich schwer verletzte, wie wir ja nun auch ausgeführt haben und sie dabei beinahe sogar tötete.

In dieser Situation hat der Angeklagte nicht etwa vorrangig darüber geredet, dass er Schuld an den Verletzungen seiner Frau habe oder dass er ihr Leid zugefügt habe. Er beteuerte deutlich, dass er seine Frau nicht habe umbringen wollen. Kurze Unterbrechung, das entspricht aber wirklich nicht dem, was sich aus seinen ersten Worten, dem Anruf bei der Polizei und der Art und Weise, wie er die Tat ausgeführt hat, was sich daraus ergibt. Ich denke, das ist nicht glaubwürdig, was er da gesagt hat.

Gut, aber wenn es jetzt darum geht, wie er sich eingelassen hat in einem Prozess, beziehungsweise wie das sein Verteidiger gemacht hat, dann hat er ausdrücklich seine Frau nicht umbringen wollen. Ob man ihm das glaubt, ist eine andere Frage. Wir hören das nachher.

Was aber bemerkenswert war, der 49-Jährige sprach vor allem davon, dass seine Frau seiner Familie Schande zugefügt habe, wenn sie denn wirklich ein Verhältnis mit einem Mann angefangen haben sollte und sich dann womöglich auch noch von ihrem Gatten getrennt hätte. Das wäre für ihn eine Demütigung gewesen, ließ der Mann dann im Prozess erklären und Und diese Schande habe er, jetzt ein Zitat, von mir und meiner Familie abwenden wollen, ließ der Angeklagte erklären.

Und ja, also ich denke, wir hier aus unserem Kulturkreis können das nicht verstehen. Er wollte das jetzt tun, also diese Schande abwenden, indem er sie mit heißem Öl verletzt? Also seine Überlegung war laut seiner eigenen Aussage, wenn er seiner Frau mit dem Sieden den Öl übergießt, erleidet sie Verbrennung bzw. Verbrühung, wird unansehnlicher und damit unattraktiver. Somit hätten sich andere Männer nicht mehr für sie interessiert und seine Ehe gerettet. Also das war so demnach sein Kalkül.

Ja, merkwürdige Denkweise. Wenn das wirklich so war, finde ich, klingt das andererseits aber auch unglaublich herzlos. Das würde ja bedeuten, dass er ihr Schaden und extreme Schmerzen zufügen will, damit es ihm... Und dann spricht er auch für seine Familie, ob das stimmt, sei dahingestellt, dass es ihm also besser geht. Rechtlich würde dieses Motiv unter Umständen allerdings eine ganz andere Bewertung bekommen. Moralisch muss ich sagen, diese Tat ist in meinen Augen absolut verwerflich.

Also diese Einschätzung teile ich, wie es nun wirklich war, ob er seine Frau nun töten wollte oder ob es ihm tatsächlich darum ging, seine Frau unansehlicher machen und so seine Ehe zu retten. Das können wir nicht beide wirklich beurteilen und auch das Gericht kann natürlich nicht in seinen Kopf hineinschauen. Aber was der Angeklagte weitererzählt war, dass er an jenem Tag eben das Öl erhitzte und dabei mehrfach geprüft habe, ob es heiß genug ist.

Dann sei er zu ihm gegangen und habe dieses Öl, wie der Zitat, mit Schwung in ihr Gesicht geschüttet. Behauptete er nicht außerdem, er habe damals über sich die Kontrolle verloren? Ja, er sprach von einem Kontrollverlust, davon, dass er eine Demütigung befürchtet habe, weil er glaubte, seine Frau habe sich einem anderen Mann zugewandt. Jetzt als Zitat.

Ich habe nicht gedacht, dass sie sterben könnte. Ich wollte ihr Verbrennung zufügen, um sie für einen anderen Mann unansehnlich zu machen, sagte er. Er behauptete, sie habe ihn aufgefordert, in ihr gemeinsames Heimatland Afghanistan zurückzukehren und eine andere Frau für sich zu suchen. Und als sie das gesagt habe, daraufhin sei er geradezu ausgerastet. Nach meinem Verständnis klingt die Art, wie er, die Tat vorbereitet hat, nicht wirklich. Also echt nicht spontan und nach einem Ausraster.

So wie ich das sehe, hat er hier eher sogar sehr überlegt gehandelt. Denn das Öl zu erhitzen dauert ja eine Weile. Er hat ja sogar auch gesagt, er hat die Temperatur geprüft. Das Ganze geht keineswegs innerhalb sehr kurzer Zeit, etwa einem Sekundenbereich, mitnichten. Man muss einen Topf raussuchen, das Öl hineingeben, den Herd einschalten und dann eine Weile abwarten, bis das Öl zu sieden beginnt. Also so kenne ich das auch, auch wenn meine Erfahrungen als Köchin übersichtlich sind.

Aber auf jeden Fall ist das Öl nicht binnen Sekunden heiß. Ich möchte aber gerne noch ergänzen, was der Angeklagte weiter ausgesagt hat. Er sagte nämlich, hätte er seine Frau, Zitat, töten wollen, hätte ich gleich ein Messer genommen und sie durch den Duschvorhang hindurch angegriffen. Klaus, was sagst du dazu? Ja, wobei ich als Rechtsmediziner sagen kann, dass auch Messerverletzungen ja nicht unbedingt tödlich sind, das nur am Rande.

Andererseits, ja, ich muss da ehrlich sagen, das schlägt doch dem Fass den Boden aus. Was hat dieser Mann sich dann alles ausgedacht, ausgemalt, um seine böse Absicht in die Tat umzusetzen und dann hinterher zu sagen, das sei ein Kontrollverlust gewesen und spontan, das ist doch völlig unglaubwürdig. Ich möchte gerne noch etwas aus der Aussage des Angeklagten ergänzen.

Er teilt über seinen Verteidiger weiter mit, er habe nicht damit gerechnet, dass seine Frau ausrutschen könne und so schwere Verletzungen am ganzen Körper erleiden würde. Es hieß dann weiter in der vom Verteidiger verlesenen Aussage des Angeklagten, ich zitiere wieder, es tut mir leid, was ich hier angetan habe. Die 48-Jährige, die so schwer verletzt wurde, hat doch im Prozess auch als Zeugin ausgesagt, aber ihre Vernehmung hatte Besonderheiten.

Amira B. saß nicht im Gerichtssaal selbst, sondern in einem abgetrennten Raum, von dem aus ihre Aussage per Video direkt in die Verhandlung übertragen wurde. Bettina, du warst doch dabei. Ja, du hast das ganz richtig beschrieben. Es gibt im Strafjustizgebäude in Hamburg einen Raum, der technisch so ausgestattet ist, dass eine Zeugin oder ein Zeuge dort sitzen kann und dabei von einer Kamera gefilmt wird.

Die Aufnahme wird zeitgleich in den Verhandlungssaal übertragen, sodass die Prozessbeteiligten die Aussage gewissermaßen live verfolgen können. Sie können dann auch Fragen stellen, die der Zeugen bzw. Dem Zeugen dann übermittelt wird, eben technisch übermittelt wird und die er dann beantworten muss. Und der Zweck einer solchen Zeugenvernehmung ist, dass das Opfer dem Angeklagten ja nicht real begegnet, oder? Ganz richtig.

Diese Möglichkeit, also die räumliche Trennung ist allerdings nur für Ausnahmefälle vorgesehen. Und zwar für solche Fälle, in denen zu befürchten ist, dass das Opfer durch eine Begegnung mit dem Angeklagten traumatisiert wird. Und wenn man mit dem Angeklagten in einem Verhandlungssaal sitzt, könnte das Opfer ja dies auch noch als bedrohlich empfinden.

Jedenfalls war das in unserem Fall mit der schwerverletzten Ehefrau so, dass das zuständige Gericht der Frau die Begegnung mit ihrem Mann ersparen wollte, weil sie dadurch schwer traumatisiert werden könnte.

Also saß die 48-Jährige nun in diesem Strafjustizgebäude weit entfernt von Angeklagten in einem anderen Raum und außerdem hatte sie auch noch eine Zeugenbetreuerin an ihrer Seite, sowas passiert öfter in Prozessen, dafür gibt es speziell ausgebildete Menschen, die dann, Sozialpädagogen in der Regel, die dann sich um die Zeugen kümmern. Naja und aus diesem besonderen Raumhaus schilderte die 48-Jährige dann, wie ihr Mann sie misshandelt habe.

Also das kann ich so gut nachvollziehen, finde ich auch gut und ich gehe davon aus, dass sie die Tat jetzt vermutlich eher detailliert beschreiben konnte. Richtig. Sie erzählte, ihr Mann habe sie, als sie unter der Dusche stand, aufgefordert zu gucken, als sie daraufhin den Duschvorhang zur Seite schob und jetzt Zitat, da hatte er Wasser oder Öl, das hat er über mich rüber geschüttet, sagte die 48-Jährige.

Sie schrie dann nach ihrer Darstellung um Hilfe, doch er habe einfach die Wohnung verlassen. Das Paar hatte übrigens vier Kinder. Eines dieser Kinder, der Sohn, rief dann einen Krankenwagen, wo sich dann die Ärzte um die Mutter kümmern sollten. Und die Besatzung des Krankenwagens hat dann die Frau in eine Klinik begleitet. Und dort war sie mehrere Wochen lang, drei davon, du hast es vorhin erwähnt, auf der Intensivstation.

Die Frau sagte dann weiter, ich zitiere erneut, Arm, Hand, Rücken, Bein und Fuß, alles ist verbrannt. Er wollte mich im Gesicht treffen, aber ich habe meinen Arm davor gehalten. Das muss so eine Art Reflex gewesen sein, eine überaus schnelle Reaktion. Und diese Reaktion hat offenbar schwere Verbrühungen im Gesicht verhindert. Ich habe ja schon gesagt, sie hatte kleinere Spritzer, zum Beispiel am Kinn, an einem Ohr.

Die waren aber deutlich weniger gravierend als beispielsweise die Verbrühungen am Rumpf. Hier waren sie überwiegend am Rücken, aber zum Beispiel auch, und das ist natürlich für eine Frau besonders belastend, im Bereich der Brüste. Insgesamt darf man die Wirkung solcher Verletzungen, solcher Verbrühungen auf keinen Fall unterschätzen.

Übrigens nochmal der Hinweis, vor allem die Schmerzen sind wirklich erheblich und hier muss eine sehr intensive Schmerztherapie erfolgen, übrigens auch noch wenn die Verletzungen ausgeheilt sind. Also, dass man, wenn man sich verbrennt, dass die Schmerzen wirklich gravierend sind, erheblich sind.

Ich glaube, das weiß jeder, der beispielsweise beim Braten, Kochen oder Braten schon mal ein Spritzer heißes Öl oder heißes Wasser auf die Hand bekommen hat oder dem beispielsweise mal heißer Kerzenwachs auf die Haut getropft ist, das tut schon richtig heftig weh. Genau, kenne ich auch. Sowas tut richtig heftig weh. Bettina. Um zur Aussage der Ehefrau im Prozess zurückzukommen, schildert das doch bitte nochmal.

Ja, also der Richter hat die Zeugin, die ja in diesem anderen Raum saß, dann auch noch befragt. Der Vorsitzende Richter wollte wissen, was denn der Anlass für diesen Angriff gewesen sein könnte. Und die Zeugin antwortete daraufhin, ich weiß nicht, morgens war alles in Ordnung, er war ganz normal. Ich kann keinen Grund nennen, warum er das getan hat.

Und schließlich verurteilte das Landgericht den Angeklagten zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Die haben also dann das so gewertet, dass der Mann wirklich zumindest den Tod seiner Frau billigend in Kauf genommen hat. Angeklagt waren doch neben versuchten Mord auch gefährliche und schwere Körperverletzungen. Was da der Unterschied ist zwischen gefährlicher bzw.

Schwerer Körperverletzung, sollten wir noch erklären, auch wenn manche unserer Hörer vielleicht die Besonderheiten des Straftatbestandes schwere Körperverletzung kennen. Aber andere denken vielleicht, dass es schlicht bedeutet, dass jemand schwer verletzt wurde. So ist es aber nicht. Und lass mich nochmal hier betonen, also der wurde verurteilt wegen schwerer Körperverletzung, nicht wegen gefährlicher Körperverletzung.

Also wenn wir jetzt mal auf die Unterschiede zwischen schwerer und gefährlicher Körperverletzung oder einfacher Körperverletzung eingehen wollen, da bietet sich so ein kleiner Exkurs ins Strafrecht an. Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen sogenannter einfacher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung. Die einfache Körperverletzung wäre beispielsweise ein Faustschlag. Ohne dass eine Waffe eingesetzt wurde, wird jemand verletzt.

Für so eine Tat sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Es kann aber auch eine Geldstrafe verhängt werden, die ja immer als mildere Strafe gilt. Machst du jetzt mit der gefährlichen Körperverletzung weiter, Klaus? Ja, ich kann das versuchen, obwohl ich kein Jurist bin.

Also eine gefährliche Körperverletzung liegt laut Gesetz dann vor, wenn der Täter eine Waffe, also beispielsweise ein Messer einsetzt oder wenn er dem Opfer ein Gift verabreicht und es dann dadurch verletzt wird bzw. Schwer erkrankt. Als ein Werkzeug gilt auch zum Beispiel ein Tritt mit dem beschuhten Fuß. Also das wäre dann auch eine gefährliche Körperverletzung. Und wenn mehrere Täter gemeinschaftlich handeln, dann erfüllt das auch diesen Tatbestand.

Und hier droht dem Täter eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. So und nun als letztes in diesem Zusammenhang die schwere Körperverletzung, die in unserem Fall ja dem Angeklagten unter anderem vorgeworfen wurde. Von schwerer Körperverletzung spricht man dann, wenn die verletzte Person dauerhaft schwere Schäden davonträgt. Also beispielsweise auf einem Auge oder sogar auf beiden Augen erblindet.

Wenn die Person durch den Angriff dann einen Arm oder ein Bein verliert oder, und jetzt nähern wir uns unserem heutigen Fall, in erheblicher Weise dauerhaft entstellt wird. Und wenn solche Dinge vorliegen, dann sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren vor. Aber in unserem Fall ging es ja immer noch außerdem um ein versuchtes Tötungsdelikt. Im Ergebnis erhielt der Angeklagte also wie gesagt zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Der Fall habe viel mit der afghanischen Kultur zu tun, besonders mit der Haltung von Männern gegenüber Frauen. Das sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am 21. April 2016. Das Motiv des Angeklagten sei gewesen, seine Frau unattraktiv für andere Männer zu machen, weil er eben sehr eifersüchtig gewesen sei. Das Urteil wurde dann allerdings vom Bundesgerichtshof ja teilweise aufgehoben. Ja genau, teilweise.

Die Richter des Bundesgerichtshofs bestätigten die Feststellung zur Tat und den Schuldspruch. Die BGH-Richter bemängelten allerdings, dass die Hamburger Strafkammer, die ja über diesen Fall verhandelt hatte, bei der Aussage der Frau, also des Opfers, die Öffentlichkeit ausgeschlossen hatte. Dann aber bei den Plädoyers und bei dem letzten Wortes Angeklagten wurde die Öffentlichkeit damals wieder zugelassen und das meinte der BGH, dass das so nicht zulässig ist.

Der Grund für diese Rüge war doch folgende Überlegung. Wenn beim letzten Wort die Öffentlichkeit immer noch ausgeschlossen gewesen wäre, hätte der Angeklagte möglicherweise etwas gesagt, was die Strafzumessung in irgendeiner Weise zu seinen Gunsten hätte beeinflussen können. Dass er sich beispielsweise nochmal explizit bei seiner Frau entschuldigt hätte oder er hätte theoretisch noch etwas vorbringen können, sodass man im Urteil zu seinen Gunsten nicht mehr von einer heimtückischen Tat ausgeht.

Ja, richtig. Wenn Heimtücke nicht bejaht worden wäre, wäre es sehr wahrscheinlich zu einer Verurteilung nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen versuchten Totschlags gekommen. Das Strafmaß hätte natürlich, hätte dementsprechend etwas geringer ausfallen können.

Niedrige Beweggründe sind ja ein Mordmerkmal. Also insgesamt ist man davon ausgegangen, dass theoretisch eine geringere Strafe hätte in Betracht kommen können und deshalb wurde dann der Fall zurückverwiesen und eine andere Strafkammer musste dann erneut darüber verhandeln.

So war das und es kam dann somit ein Jahr nach dem ersten Urteil zu einem zweiten Prozess gegen Baran R. In diesem neuen Prozess schloss die nun zuständige Kammer des Landgerichts die Öffentlichkeit nach Verlesung des ersten Urteils aus. Erst zur Urteilsverkündung wurden Zuschauer bzw. Zuhörer wieder zugelassen. Das Urteil in diesem zweiten Prozess fiel aber sehr ähnlich aus wie das erste Urteil.

Das ist richtig. Nachdem der Angeklagte im ersten Prozess zehn Jahre Freiheitsstrafe wegen Versuch Morde sowie gefährliche Körperverletzung erhalten hatte, lautete das Urteil jetzt auf neun Jahre und sechs Monate Gefängnis. Diese neue, um sechs Monate niedrigere Strafe wurde doch auch damit begründet, dass die Tat in einem milderen Licht steht, oder? Nein, das wurde sie eben gerade nicht.

Man hat das verneint, dass die Tat in einem milderen Licht steht, aber es wurde etwas anderes zugunsten des Angeklagten berücksichtigt. Nämlich dass er mittlerweile sehr lange Zeit in Untersuchungshaft gesessen hatte und deshalb nun also die etwas geringere Strafe. Ich würde gerne noch was aus der Urteilsbegründung sagen. Die Tat als solche stelle sich nicht in einem milderen Licht dar, betonte der Vorsitzende Richter.

Er sagte in der Urteilsverkündung weiter, ich zitiere, neue strafmildernde Gründe sind vom Angeklagten nicht vorgebracht worden. Der 49-Jährige habe die Tat nicht nur heimtückisch, sondern auch aus niedrigen Beweggründen begangen, hieß es in dem Urteil. Dass die Frau durch den Angriff mit dem heißen Öl sterben könne, habe er zumindest beliegend in Kauf genommen.

In erster Linie sei es dem Angeklagten aber darum gegangen, seine Frau nicht nur zu entstellen und für andere Männer unattraktiv zu machen. Sein Motiv sei ebenfalls gewesen, ihre familiäre Abhängigkeit von ihm zu erhöhen und seine Besitzansprüche ihr gegenüber gewaltsam zu manifestieren hieß es. Der vorsitzende Richter ging doch in der Urteilsbegründung auch noch darauf ein, dass der Mann sich nach dem Angriff überhaupt nicht um seine erkennbar schwer verletzte Ehefrau kümmerte.

Ja, obwohl sie wirklich schwer verletzt war und dann auch um Hilfe rief, wendete er sich ab und hat sich erstmal im Schlafzimmer angezogen. Sein Motiv, die Ehefrau entstellen und damit gewaltsam seine Besitzensprüche durchsetzen und sie disziplinieren zu wollen, so der Kammervorsitzende Richter im Urteil, stehe auf, ich zitiere, sittlich niedrigster Stufe und sei verachtenswert. Deutliche Worte. Ja, sehr deutliche Worte. Ich kann das nachvollziehen, was der Vorsitzende da ausgeführt hat.

Beim zweiten Prozess wurde auch bekannt, dass die Frau sich mittlerweile von ihrem Mann hatte scheiden lassen und dass sie nach der Tat lange unter quälenden Schmerzen litt. Auch zwei Jahre nach dem Verbrechen waren ihre Leiden nicht vorbei. Jetzt abgesehen von den Schmerzen, du Klaus, du hast es vorhin gesagt, dass diese erheblich sind und sein müssen.

Diese Schmerzen hatte sie noch lange, außerdem empfand das Opfer weiterhin Ängste und hatte Schlafstörungen, was sie natürlich zusätzlich belastet hat. Ja, das sind ja Aspekte, auf die wir hier an dieser Stelle immer wieder einmal hinweisen. Also für das Opfer besteht unter Umständen eine jahrelange hochproblematische Situation, also hier mit quälenden Schmerzen, Ängsten, Schlafstörungen.

Ja, manchmal geht das so weit, dass das Opfer lebenslang leidet, während der Täter schon lange wieder auf freiem Fuß ist. Bettina, ich habe damals in der Berichterstattung über den Prozess gelesen, dass der Angeklagte in seinem letzten Wort gesagt hatte, er stehe mit seinem Leben jetzt vor einem Scherbenhaufen. Ja, das erinnere ich, dass er das gesagt hat, beziehungsweise dass das dann auch noch aufgegriffen wurde in der Urteilsbegründung.

Auch dazu hat der Richter dann in der Urteilsbegründung Stellung genommen, dass Baran R. Vor einem Scherbenhaufen stehe. Das sei wohl richtig, betonte der Vorsitzende Richter. Diesen Scherbenhaufen habe der Angeklagte jedoch in erster Linie selber zu verantworten, sagte der Richter. Und vor allem sei es aber die Frau des Angeklagten, die, und jetzt zitiere ich wieder, sehr zu leiden gehabt hat.

Ich finde, das ist auch nochmal wichtig zu betonen. Wir haben es gesagt, aber dass jetzt hier nicht der Angeklagte plötzlich in der Opferrolle zu sehen ist, ich glaube, das würde die Tat dann doch falsch einschätzen. Ja, naja, es ist völlig klar. Also den Scherbenhaufen hat er zu verantworten, ganz alleine. Und das körperliche Leiden, das liegt hier andererseits ganz alleine auf Seiten der Frau.

Und ich finde gerade bei einer derartigen Form der Gewalteinwirkung, übergießen mit heißem Öl, ist das eine, ja ehrlich gesagt, besonders brutale, verwerfliche Begehensweise. Ich finde, das ist ein gutes Schlusswort, prägnant zusammengefasst. Vielen Dank, Klaus, für die Erörterung in diesem Fall und dann bleibt mir zu sagen, dass ich mich auf unseren nächsten Fall freue beziehungsweise darauf gespannt bin.

Das wird wieder ein ganz anderes Thema sein, aber auch sicherlich wichtig und für unsere Hörer interessant. Vielen Dank und dann bis zum nächsten Mal. Tschüss. Music.

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