Schadenfreiheitsklassen bei der Wohnmobilversicherung - podcast episode cover

Schadenfreiheitsklassen bei der Wohnmobilversicherung

Mar 18, 202359 minEp. 154
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Episode description

Wer schon mal eine Kfz-Versicherung abgeschlossen oder einen Unfall gebaut hat, dem ist unweigerlich das Thema “Schadenfreiheitsklassen” begegnet. Es klingt ganz einfach: Je mehr schadenfreie Jahre man auf dem Buckel hat, desto günstiger die Versicherungstarife. Doch der Teufel steckt auch hier wie immer im Detail. Deshalb haben wir uns wieder Dieter Scheffler, Geschäftsführer der RMV Reisemobilversicherungs GmbH (www.rmv-versicherung.de), ins Studio geholt und diesen komplexen Bereich näher beleuchtet. Unter anderem klären wir, - Was Schadenfreiheitsklassen überhaupt sind und wie sie sich zusammensetzen, - ob sie auch für Wohnwagen gelten, - bei welchen Versicherungsarten sie Anwendung finden, - wie viele SFK es maximal gibt, - ob diese Zahl bei allen Versicherern gleich ist, - was man bei einem Versicherungswechsel beachten sollte, - wie man die SFK von Angehörigen oder anderen Fahrzeugen übernehmen kann, - was ich gegen eine Herabstufung nach einem Schaden tun kann, - usw. **Weiterführende Links** - Ratgeber Schadenfreiheitsklassen: https://camperstyle.de/versicherung-wohnmobil-wohnwagen-schadenfreiheitsklassen/ **Unser Buch** Camping – das große Handbuch https://camperstyle.de/campingbuch/ **Impressum** Impressum von CamperStyle: https://camperstyle.de/impressum/

Transcript

Hallo und herzlich willkommen bei Kemper Style, deinem Kemper-Podcast. Ich bin Sebastian und diesmal ohne Nele erkläre ich gleich mal ein bisschen und dafür aber zusätzlich wieder mit einem Gast hier im virtuellen Podcast-Studio und heute geht es um Schadenfreiheit lassen beim Wohnmobil. Ja, eigentlich wollte ich die Folge zusammen mit Nele und unserem Gast durchführen, aber in dem Moment, wo unser Gast sich ins Podcast-Studio eingewählt hat, ist Nele

verschwunden. Nele ist gerade in Mexiko und ich vermute mal, dass gerade dort, wo sie ist, komplett das Internet ausgefallen ist, also Handy, Rechner, WLAN, alles ist tot und es kann sein, dass sie im Laufe der Folge noch dazukommt oder dass ihr eben auch mit mir und unserem Gast Vorlieb nehmen müsst und da bin ich schon bei unserem Gast. Ich habe mir, also eigentlich wir, aber ich habe mir den Dieter Schäffler von der RMV einmal wieder ins virtuelle Podcast-Studio

eingeladen. Er war ja schon das eine oder andere Mal hier, wenn wir Versicherungsthemen behandelt haben und wenn es um Schadenfreiheitsklassen geht und allem drumherum, wo es eine ganze Menge zu wissen gibt, ist er der Profi, den wir als erstes fragen würden und deswegen ist er hier bei uns im Podcast-Studio. Magst du dich einmal, Dieter, unseren Hörern, Hörerinnen kurz vorstellen? Ja, hallo zusammen. Dieter Schäffler, ich bin Geschäftsführer der RMV, Reisemobilversicherung

und freue mich, dass ich heute wieder mal Gast sein darf bei euch, dir, wie auch immer. Ich hoffe nicht, dass mein Einfehlen dann Nele rausgekickt hat. Vielleicht kommt sie ja später noch dazu, wenn sie wieder Internet hat. Ich freue mich, dass wir heute nochmal über Themen sprechen können, die sicherlich den einen oder anderen Zuhörer dann auch ein bisschen mehr Klarheit bei dem einen oder anderen Thema bringen können. Von daher starten wir einfach und ich bin gespannt,

welche Fragen dann auch der Seele brennt. Genau, aber bevor wir in das Thema einsteigen, ganz kurz für alle Hörer und Hörerinnen, die uns bei Spotify hören. Spotify hat eine neue Funktion für uns Podcast herausgebracht. Da können wir euch eine Frage stellen und eine Umfrage machen. Das bedeutet, ihr könnt bei dieser Folge, wenn ihr uns auf Spotify hört, einmal in eurer App gucken und da seht ihr dann da, wo die Shownotes auch sind, dass ihr da eine Frage beantworten

könnt. Da werden wir euch eine Frage stellen, die müssen wir uns noch überlegen und wir werden vermutlich auch eine kleine Umfrage mit dazu erstellen. Das werden wir jetzt für jede Folge machen. Das haben wir auch für die letzten beiden Rückwirkungen noch gemacht, wo es um die Camping Trends ging und wir würden uns da sehr freuen, wenn ihr da ein bisschen mit uns in Interaktion

gehen wollt und die Fragen beantworten. Das verkürzt sozusagen ein bisschen den Feedback Prozess, den ihr sonst auch über camperstyle.de slash podcast haben könnt oder uns eine Mail schreiben könnt. Und ja, wir testen das mal. Gebt uns also gerne da mal eine Antwort auf die Frage, wenn ihr uns bei Spotify hört. Jetzt aber rein ins Thema Schadensfreiheitsklassen und auch wenn das, ich glaube zumindest, was es ist, die meisten wissen, wollen wir es trotzdem noch mal

grundlegend beantworten. Dieter, was sind Schadenfreiheitsklassen und wofür sind sie gut?

Ja, Schadenfreiheitsklassen, wie das Wort schon beinhaltet, sagt der Kfz-Versicherung, dass man bei einem motorisierten Fahrzeug eingestuft wird und zwar nach gewissen Kriterien, die dann sind, wie lange fahre ich ein Fahrzeug schadenfrei und komme so mit diesem Zeitraum der Schadenfreiheit in eine weitere Kategorie, in dem Fall Klasse genannt, in dem der Versicherungsnehmer in den Genuss kommt, je mehr Schadenfreiheit vorhanden ist, je geringer auch dann der Beitrag

im Laufe der Jahre werden kann. Natürlich immer schon konjunktiv werden kann, weil genau wie die Schadenfreiheit dazu führt, dass ich weniger Beitrag zahle, genauso kann es natürlich auch sein, dass wenn ich eben nicht schadenfrei bin, auch im Umkehrverhältnis natürlich etwas mehr

zahlen muss. Und damit hat der Versicherungsnehmer sich natürlich auch große Gedanken gemacht und hat dann die entsprechenden Fahrzeuge, die motorisiert sind, auch in einer Kategorie eingeteilt, sodass jede Fahrzeugart eine unterschiedliche Schadenfreiheitsklasse beinhaltet. Das ist ein Beispiel. Wir sprechen jetzt hier primär mal über Wohnmobile. Bei Wohnmobilen gibt es auch eine Schadenfreiheitsklasse, die bei 0 anfängt und bei 20 endet. Dort ist die letzte

Stufe erreicht. Das heißt, man hat 20 und mehr schadenfreie Jahre, wäre das die letzte Stufe und man kann nicht weiter herabgestuft werden, auch beim Beitragen. Beim Pkw ist es deutlich anders, je nach Versicherungsgesellschaft gibt es da mittlerweile 40 schadenfreie Jahre. Beim Motorrad ist es anders.

Bei Lkw bis 3,5, über 3,5 Tonnen ist es anders. Also wie gesagt, jede Fahrzeugart ist da sehr individuell und auch entsprechend individuell in den vorhandenen Beitragssätzen, die hinter diesen Schadenfreiheitsklassen sich da natürlich befinden. Okay, ich dachte ja, das ist super einfach, da gibt es zehn verschiedene Klassen und dann war es das. Aber da steckt also ganz viel dahinter.

Wir versuchen das jetzt auch im Laufe der Sendung noch ein bisschen aufzudröseln, um da quasi noch ein bisschen tiefer reinzugehen. Und wir wollen uns primär aber auch heute um das Wohnmobil und den vielleicht Wohnwagen kümmern. Das ist gleich die nächste Frage. Aber davor hat Nele tatsächlich geschafft, wieder Internet zu bekommen und hat sich heimlich ins virtuelle Podcaststudio geschlichen. Juhu, hallo ihr beiden und hallo liebe Hörerinnen und Hörer da draußen. Was war passiert in Mexiko?

Ich weiß es nicht. Ich habe zwischenzeitlich mit dem Support von unserem Mobilfunkanbieter telefoniert und plötzlich war das Internet wie von Zauberhand wieder da. Also ich begrüße euch jetzt auch beide aus meinem virtuellen Beachstudio sozusagen. Es kann auch sein, dass es zwischendurch ein bisschen lauter wird, weil die Wellen heute am Meer extrem stark sind und auch hier auf dem Campingplatz einiges los ist. Aber ich freue mich jetzt auf jeden Fall, dass ich noch spontan dazu kommen konnte.

Wunderbar. Du hast auch quasi nur die erste Frage verpasst zum Thema Was sind überhaupt Schadenfreiheitsklassen und was bringen sie? Und dann können wir jetzt quasi gemeinsam ein bisschen in die Tiefe gehen. Ich hänge mal noch die nächste Frage hintendran. Du hast ja jetzt gesagt Schadenfreiheitsklassen gibt es für verschiedene Fahrzeugtypen. Gibt es auch beim Wohnwagen Schadenfreiheitsklassen? Nein, beim Wohnwagen gibt es keine Schadenfreiheitsklassen, weil der Wohnwagen nicht motorisiert ist.

Es gibt nur für motorisierte Kfz eine entsprechende Schadenfreiheitsklasse. Der Wohnwagen gilt als Anhänger. Genauso wie der normale Anhänger, der mit Planung und Spiegel durch die Gegend fährt, jedenfalls keine Schadenfreiheitsklasse hat. So hat der Wohnwagen als Anhänger im weitesten Sinne ebenfalls keine Schadenfreiheitsklasse. Er fährt immer auf einem gleichbleibenden Beitrag. Selbst dann, ob ein Schaden eingetreten ist oder auch kein Schaden.

Dann schalte ich mich doch auch mal direkt mit einer Frage ein. Bei welchen Versicherungsarten gibt es denn überhaupt Schadenfreiheitsklassen? Wir haben ja Haftpflicht, wir haben Vollkasko, wir haben Teilkasko. Gibt es dort überall diese Möglichkeit oder sind die auf bestimmte Versicherungsarten begrenzt? Das ist eine gute Frage. Im Prinzip ist es so, dass die Schadenfreiheitsklassen sich zum einen nur auf die Haftpflicht und zum anderen nur auf die Vollkassen beziehen.

Haftpflicht ist klar, immer dann, wenn ich mit meinem Fahrzeug unterwegs bin und einer anderen Person einen Schaden zufüge, sei es jetzt am Fahrzeug oder auch durch einen Personenschaden, muss ich für den Schaden haften.

Andererseits ist es, wenn ich mir während meiner Vollkasko für sich immer einen Schaden zufüge, indem ich durch Unachtsamkeit mal beim Auswärtsparken mal gegen einen Puller fahre und füge mir einen ziemlich heftigen Heckschaden zu, dann ist mehrmals ein Schaden der Vollkasko für mich. Auch dabei gibt es sogenannte Schadenfreiheitsklassen.

Die Teilkasko-Versicherung hingegen ist ein Bereich, der im weitesten Sinne nicht von einem Verschulden oder von einem Dazutun des Versicherungslehmers sprechen kann. Gehe ich jetzt einfach nur mal von den Glasschäden aus, Steinschlag, Hagelschaden, Stromschaden, Feuerschaden. Das sind im weitesten Sinne Schäden, die nicht unmittelbar von dem Versicherungslehmer beeinflusst werden können. Insofern gibt es da auch keine Schadenfreiheitsklassen. Okay, vielen Dank.

Welche Regeln gelten denn sonst noch beim Thema Schadenfreiheitsklassen? Muss ich da sonst noch irgendwas beachten? Ja, Regeln gibt es eine ganze Menge. Das ist ein sehr weitreichendes Thema. Ich versuche mal kurz zu umrahmen. Also generell sagt man ja, man steigt mit einer gewissen Schadenfreiheitsklasse ein. Damit fangen aber auch schon die Probleme an.

Weil in dem Moment, wo ich zum ersten Mal ein Fahrzeug auf mich selber anmelde, habe ich ja bisher noch überhaupt keine Schadenfreiheit erfahren und müsste mit Null anfangen. Gibt es in der Regel aber nirgendwo. Die Versicherer haben dann sogenannte Sondereinstufungen gewählt, dass man unter bestimmten Voraussetzungen eben nicht mit Null anfängt.

Sondern je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif kann man mit einer Schadenfreiheitsklasse eine Halb anfangen, mit einer Schadenfreiheitsklasse Zwei, mit Fünf. Beispielsweise bei uns fängt der Reisemobilist mit einer Schadenfreiheitsklasse Acht an, wenn er zum ersten Mal auf sich ein Fahrzeug anmeldet und älter als 25 Jahre ist. Das gilt als eine sogenannte Sondereinstufung. Das heißt, er kriegt eine gewisse Anzahl von Jahren dem Prinzip geschenkt. Das nennen wir dann Sondereinstufung.

Da habe ich eben direkt eine Zwischenfrage. Also du hast gesagt, wenn er zum ersten Mal ein Fahrzeug zulässt, das heißt auch wenn er vorher noch keinen Pkw gefahren hat. Richtig. Das heißt, wenn er vorher noch keinen Pkw gefahren hat, zum ersten Mal ein Fahrzeug auf sich anmeldet. Die Frage ist aber sehr gut, weil dann kommen wir nämlich zu dem nächsten Fall. Hat er bereits vorher ein Pkw auf sich angemeldet?

Hat er mit dem Pkw mit großer Wahrscheinlichkeit schon eine sogenannte Schadenfreiheitsklasse erfahren? Nämlich die bei der Fahrzeugart Pkw. Beispielsweise er hat jetzt sechs Jahre ein Pkw auf sich angemeldet und hat eine Schadenfreiheitsklasse Sechs erfahren, weil er sechs Jahre schadenfrei war. Man steigt also immer eine Klasse, wenn und das war auch nochmal eine Sache zu den Regeln.

Wenn das Fahrzeug, das man gefahren hat, mindestens sechs Monate angemeldet war und auch schadenfrei war, dann steigt man im nächsten Jahr eine Klasse weiter. Wir sind also im Jahr 23. Wenn ich jetzt das Fahrzeug bis März bis Oktober fahre, das schadenfrei ist, habe ich meine sechs Monate erfüllt und würde dann im darauffolgenden Jahr, im Jahr 2024, eine Klasse weiterfahren. Immer stichstark das Jahr des Versicherte wechselt. In dem Fall erst der Erste, wenn das Jahr bis zum 31. Dezember läuft.

Jetzt hat er aber, um nochmal auf das Beispiel zurückzukommen mit dem Pkw, schon bereits sechs Jahre erfahren und sagt, ich möchte ja gar nicht mal Wohnmobil fahren, finde ich total interessant, mache meine Freunde aus, eine ganz coole Sache, also kaufe ich mein Reifenmobil und melde dieses Reifenmobil auf mich an. Dann fragt natürlich der Versicherer, sind schon schadenfreie Jahre vorhanden? Ja, sind sie, nämlich die von dem Pkw.

Ein Pkw melde ich ab, verkaufe ich, ich brauche keine zwei Fahrzeuge, also kann ich natürlich die schadenfreien Jahre von meinem Pkw auf mein Wohnmobil packen und steige dann somit in dem Tarif für Wohnmobile mit einer Schadenfreiheitsklasse 6 ein, weil ich bereits Jahre vorhanden habe.

Da habe ich noch eine Zwischenfrage. Die schadenfreien Jahre, die kann ich ausschließlich sammeln, wenn ich ein auf mich zugelassenes Fahrzeug fahre. Wenn ich zum Beispiel das auf meine Frau zugelassene Fahrzeug fahre, dann kann ich die schadenfreien Jahre nicht sammeln, oder?

Das Entscheidende ist nicht, ob das Fahrzeug zugelassen ist, also als Halter oder Halterin, sondern das Entscheidende ist, wer ist Versicherungsnehmer. Wenn du jetzt Versicherungsnehmer bist und deine Frau ist Halterin des Fahrzeugs, dann laufen die schadenfreien Jahre auf den Versicherungsnehmer, weil der Vertragspartner des Versicherers ist.

Das ist richtig. Aber ich glaube, wenn man die Frage zieht, dann müssen wir auch auf die Geschichte achten, was ist denn jetzt, wenn meine Frau ein Fahrzeug hat und schon 6, 7 oder 8 oder 10 Jahre das Fahrzeug fährt und ich möchte jetzt auf mich aber das Reisemobil anmelden, kann ich denn dann die schadenfreien Jahre übernehmen von meiner Frau?

Das geht. Das ist kein Problem. Das nennen wir dann im Fachgenre Rabattübertragung. Eine Rabattübertragung ist möglich, und zwar in dem Fall ersten Rates, wenn ich von meiner Ehefrau die schadenfreien Jahre übernehme, sie mir diese überträgt, sodass ich dann mit diesen 10 schadenfreien Jahren auch tatsächlich bei dem Reisemobil werde und die 10 schadenfreien Jahre bekomme.

Wobei man dann überlegen muss, was passiert denn dann mit dem Vertrag PKW, weil der Vertrag PKW ja dann plötzlich, wenn ich wieder rausziehe, mit 0 dasteht. Ja, aber nicht empfehlenswert, weil dann muss man den PKW wiederum neu versichern. Die Frage ist, wie stuft dann der Versicherer des PKWs dieses Fahrzeug ein?

Wie eben erwähnt, auch bei dem PKW eine Möglichkeit der sogenannten Sondereinstufung, dass ein Versicherer den Möglichkeit einräumt zu sagen, okay, gut, bei 0 müssen wir uns nicht anfangen, sondern unter gewissen Voraussetzungen kannst du auch mit einer Schadenfreiheit von 2, 1,5, wie auch immer, anfangen.

Das ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Und meine persönliche Meinung dazu ist, bevor man eine sogenannte Rabattübertragung macht, sollte man sich gut überlegen, nämlich genau dann, wenn man einen Rabatt übertragen möchte von einem Fahrzeug, das noch vorhanden bleibt, ob man das überhaupt will. Und einmal übertragen kann man es aber nicht wieder zurück übertragen. Das ist so einfach nicht möglich.

Okay, und das wäre meine nächste Frage gewesen. Also dann wäre es eigentlich schlauer, die Frau würde das Wohnmobil auch noch anmelden, weil dann hätte sie es als Zweitfahrzeug und könnte wahrscheinlich eher noch von irgendeinem Rabatt profitieren. Also kommt auf die Gesellschaft an wahrscheinlich auch wieder ein bisschen.

Also im Prinzip ist es so, wenn ich jetzt mein Pkw zunächst behalten möchte und ich möchte mir trotzdem ein zusätzliches Fahrzeug anschaffen, in dem Fall ein Wohnmobil, dann kann ich überlegen, ich bin jetzt mit dem Pkw bei der Versicherungsgesellschaft X, wir sagen immer so gerne in Asien, ich bin bei der Vermintia mit diesem Fahrzeug und möchte jetzt ein Wohnmobil kaufen.

Dann fahre ich logischerweise erstmal bei meiner eigenen Versicherungsgesellschaft des Pkw an. Wie kann ich ein neues Fahrzeug für euch versichern? Mit welcher Schadenfallsgasse würde ich einsteigen als Zweitfahrzeug? Das kostet der ganze Spaß. Parallel dazu kann man sich natürlich auch bei spezialisierten Anbietern wie beispielsweise der AMV ein Angebot einholen und die steige ich dort mit meinem Reisemobil ein. Dann entscheide ich.

Bevor ich anfange, irgendwelche Rabatte hin und her zu tauschen, in dem Sinne von ich ziehe aus einem Vertrag was raus, packe die da drauf, muss ich immer wissen, dass man nicht ausrechnen lassen muss, wie teuer wird es denn, wenn ich irgendwo was rausziehe, weil das andere muss ich nämlich auch wieder einstufen.

Wie ich eben sagte, ich kann nur davon warnen, dieses Herausziehen von irgendwelchen schadenfreien Jahren im Augenschein schon deshalb zu machen, weil ein Fahrzeug plötzlich günstiger werden könnte, wenn ich vielleicht das reinbewege. Also immer das Große und Ganze im Auge behalten. Das ist auf den Punkt gebracht, genau so. Wir haben uns ja auch schon öfter über das Thema Schadenfreiheitsklassen unterhalten, Dieter.

Und da habe ich auch was für mich gelernt, was ich jetzt immer ganz wichtig finde, auch den anderen Hörerinnen und Hörern beziehungsweise Leserinnen und Lesern mitzuteilen. Das ist nämlich die Tatsache, dass ja die Anzahl der Schadenfreiheitsklassen nicht bei jedem Versicherer gleich ist.

Also das heißt, ich kann langfristig auch sehr davon profitieren, wenn ich mir einen Versicherer aussuche, der halt mehr Schadenfreiheitsklassen insgesamt habe, weil sonst ist nach ein paar Jahren irgendwann mal die Gläser an der Decke erreicht und dann komme ich nicht mehr weiter sozusagen. Kannst du das nochmal ein bisschen genauer erklären, warum das so ist und wie viele Schadenfreiheitsklassen es wohl so maximal gibt bei den Versicherern?

Also wie viele es maximal gibt, die Frage ist sehr schwer zu beantworten, weil es gibt doch sehr viele Kfz-Versicherer auf dem Markt. Wenn man jetzt mal von den größten gängigen Versicherungsgesellschaften ausgeht, dann sind nahezu alle in dem Bereich, dass man sagt, Schadenfreiheitsklasse 20 ist so das Maximum, das man erreichen kann.

Dann bleibt man nicht stehen, sondern man kommt von der 20 auf die Schadenfreiheitsklasse 21 und so weiter und so weiter und gern auch bis zur Schadenfreiheitsklasse 40. Man sinkt aber nicht deshalb mehr im Beitrag, weil die Grenze bei der SF20 erreicht ist. Und wenn die Grenze erreicht ist, geht es vom Beitrag nicht mehr runter. Es ist aber bewusst so gewählt, dass man sagt, selbst dann, wenn man nach Fugobil weiterfährt, werden die Jahre weitergezählt.

Das könnte ja vorhin passieren, dass wenn man plötzlich jetzt Mitte 30er Schadenfreiheitsklasse hat, ist man halt ein bisschen älter oder aber man sagt, Reisemobil ist jetzt überhaupt nichts mehr für mich. Ich möchte nur noch mit dem Pkw fahren. Man verkauft das Reisemobil, hat auf dem Reisemobil SF33 zum Beispiel und man kauft sich ein Pkw. Dann muss man das Pkw wieder einstufen.

Und dann kann man natürlich die SF33, wie man ja erfahren hat beim Wohnmobil, auf den Pkw nehmen, weil bei der Fahrzeugart Pkw die Einstufung der Schadenfreiheitsklassen eine andere ist als beim Wohnmobil. Deswegen sagt man 20 und mehr Jahre, wenn im Hintergrund immer weitergeht. Es gibt allerdings auch immer noch Reisemobilgesellschaften, die sagen, man hört bei der Schadenfreiheitsklasse 10 auf. Und es geht dann nicht weiter. Das ist dann bei der Schadenfreiheitsklasse 10 das Maximum.

Das heißt also, wenn man sich eine Versicherung auswählt und Angebote einholt, dann wäre das eine gute Idee, da auch ein bisschen drauf zu gucken, dass es eben weiter als 10 geht und möglichst hoch. Ja, im Zweifel sollte man wissen, dass man natürlich dadurch, indem man natürlich mehr schadenfreie Jahre hat, hinten heraus im Beitrag natürlich herunterkommen kann. Das ist ja auch ein entscheidendes Kriterium.

Weshalb nahezu alle gängigen großen Versicherungsgesellschaften jetzt auch gesagt haben, man macht diese Struktur der Schadenfreiheitsklasse nicht bis 10, sondern bis 20. Aber das, wie gesagt, ist eine individuelle Entscheidung des jeweiligen Versicherers, wie er sich da kalkuliert und vor allem, wie er sich dann aufstellt. Und sind die Rabatte dann bei jeder Gesellschaft gleich?

Also gibt Schadenfreiheitsklasse 5 bei jeder Versicherung denselben Prozentsatz an Rabatt oder ist auch das unterschiedlich? Das ist unterschiedlich. Das ist auch die große Komplexität dieser ganzen Geschichte. Weil jeder Versicherer natürlich immer für sich versucht, einen kleinen Mehrwert zu haben und anders einzuteilen. Die Zeiten, wo alles immer gleich war, die sind schon sehr, sehr lange vorbei.

Ich bin mittlerweile über 35 Jahre im Geschäft und ich kann mich noch daran erinnern, wie die Schadenfreiheitsklasse immer alle gleich war und die dahinter vorhandenen Beitragssätze, so nennt man diese, auch überall gleich waren. Die Zeiten sind total vorbei. Jetzt kann es bei einer Gesellschaft sein, die hat 11 Schadenfreie Jahre, da liegt der Beitragssatz in der AfD beispielsweise bei 28 Prozent und bei der anderen Gesellschaft liegt er bei 30 Prozent.

Die Endstufe ist allerdings bei den Gesellschaften, die bei der SF20 sind, nahezu überall gleich. Das sind 25 Prozent. Also die Vergleichbarkeit ist nicht zwingend gegeben in diesem Bereich darunter. Das kann man wohl so deutlich sagen. Du hast es ja gerade schon angesprochen, es ist überall unterschiedlich. Wie ist es denn jetzt, wenn ich tatsächlich einen Versicherungswechsel durchführe, das heißt von einer Gesellschaft zur anderen gehen möchte.

Kann ich dann meine Schadenfreiheitsklasse so einfach mitnehmen? Muss ich da irgendwas beachten? Gibt es da Stolpersteine? Also grundsätzlich ist es so, dass man bei einem Versicherungswechsel den Schadenfreiheitskompakt immer mitnehmen kann. Man sollte ihn auch mitnehmen, weil wenn man ihn nicht mitnimmt, müsste man ja unter Umständen deutlich geringer anfangen. Beispielsweise, ich habe jetzt immer, ich habe jetzt 14 Schadenfreie Jahre.

Ich möchte aber zum ersten Mal den Versicherungswechsel nach welchen Gründen machen? Dann nehme ich natürlich von Versicherer A zu Versicherer B meine 14 Schadenfreie Jahre mit, weil das dann entsprechend günstig wird. Wenn ich die nicht mitnehme, müsste ich ja wieder rein theoretisch bei Null anfangen. Das würde überhaupt keinen Sinn machen, weil es zu teuer wäre. Also nehme ich die mit. Das Prozedere ist wie folgt. Ich gebe meine 14 Schadenfreie Jahre an.

Nur der Versicherer sagt, das ist zwar schön, wir glauben es ja nicht. Im ersten Buch schon. Bei der entsprechenden Antrag wird er gedruckt und der Versicherungsschein auch. Im Hintergrund läuft eine sogenannte Schadenfreiheitsrabatt-Anfrage. Nehme ich von Versicherer B, das ist der Neue, zu Versicherer A. Und zwar zu der Vertragsnummer, die der Kunde bei Versicherer B angegeben hat. Und der Versicherer A bestätigt dem Versicherer B, dass auch tatsächlich 14 Schadenfreie Jahre vorhanden waren.

Dann bleibt der Vertrag so, wie er ursprünglich beschlossen wurde, alles ist gut. Was allerdings auch passieren kann, ist, dass der Kunde bei Versicherer B 14 Schadenfreie Jahre angibt und aus welchen Gründen auch immer eine Möglichkeit nicht mitgeteilt hat. Und dann passiert, was jeder bestimmt jetzt fragen möchte, was passiert dann, oder? Nee, ich wollte dazu eine persönliche Anekdote preisgeben.

Nämlich jetzt kürzlich erst passiert, wir haben uns ja einen Kassenwagen angeschafft und haben uns ein Yeti verkauft als Zugfahrzeug. Und da habe ich ja auch verschiedene Versicherungen angefragt, du weißt es, Dieter. Und beim alten Versicherer, den wir schon seit 380 Jahren haben, weil da die ganze Familie versichert ist, hatten wir einen Rabattschutz. Und deswegen lautete die Schadenfreiheitsklasse beim alten Versicherer 20.

Nun hat aber mein Mann mal im Rahmen einer Campingmesse einen Pöller touchiert und wir hatten einen Schaden. Der Rabattschutz griff, aber offenbar kann man den Rabattschutz, also die Schadenfreiheitsklasse, die der Rabattschutz quasi gerettet hat, kann man nicht auf die neue Versicherung übertragen. Jein. Also Jein ist immer eine beliebte Antwort, die ich immer geben kann. Also grundsätzlich beantworte ich zumindest noch meine Frage, die ich eben mein Einwand in mich gebracht habe.

Der Kunde, bei B, gibt den Schaden nicht an, den er hatte. Versicherer A sagt aber, 14 Schadenfreijahre mit einem sogenannten belastenden Schaden. Belastend ist der Schaden immer dann, wenn ein Versicherer Aufwendungen hat und dann der dritte Person, wo er aber im Rahmen der Vollgasbeversicherung was gezahlt hat. Dann nennt man das belastenden Schaden. Er belastet den Schadenfreiheitsrat. Dann wird der Kunde von der 14, die er hatte, nach einer sogenannten Rückstufungstabelle.

Er tritt an Schaden ein, wird entsprechend zurückgestuft, zurück und beziehungsweise eingestuft. Dann kommt er nicht in die 14. Wenn man, ich sage jetzt mal ein Beispiel, dann kommt er in die 3. Das findet der Kunde gar nicht so lustig, weil er ja einen Vertrag mit 14 geschlossen hat. Aber in der Regel ist das so, dass man ja auch gemäß Angaben machen muss und hätte man das von vornherein gemacht, dann wäre er nicht in die 14 eingestuft worden bei dem neuen Angebot, sondern in die 3.

So, jetzt nähern wir uns zu einer Frage, das ist ein bisschen Champions League, weil dann natürlich ein großer Rabattschutz in dem Vorvertrag vorhanden war. Wenn man bei einer Wobewee-Versicherung keinen Rabattschutz einschließen kann und den auch nicht einschließt, dann greift natürlich auf den neuen Versicherer der Rabattschutz des Vorversicherers nicht. Was interessiert Versicherer B, was mit dem Vertrag beim Versicherer A geschlossen wurde?

Macht man aber jetzt diesen Rabattschutz, dann zeigen sich auch die Versicherungsgesellschaften bei dem Versicherer B auch sehr großzügig und man stuft dann diesen Vertrag mit 14 ein. Behält aber im Hinterkopf den belastenden Schaden des Versicherers A, weil wenn man nämlich dann von B nach C wechseln will, dann gibt man die vorhandenen schadenfreien Jahre auch mit einem belastenden Schaden weiter.

So ist das im Bereich der Versicherungsgesellschaft, dass dieser belastende Schaden immer irgendwo auftaucht. Ein Rabattschutz ist eine total super Sache, so lange man immer bei der gleichen Gesellschaft ist. Wechselt man in die Versicherungsgesellschaft aber, wird dieser belastende Schaden irgendwann zum gleichen Nummer haben. Verfällt die Schadensfreiz-Klasse irgendwann nach x Jahren?

Also wenn man jetzt beispielsweise kein Fahrzeug mehr angemeldet hat, man hat sein Fahrzeug verkauft, man hat sogar ein zweites Fahrzeug gekauft und das zweite Fahrzeug meldet man ab, weil man zur Zeit nur noch mit einem Fahrzeug fährt. Das haben früher die Kinder gefahren, das kommt schon häufiger vor. Und es gerät in Vergessenheit, dass noch mal ein Fahrzeug da war oder ein Motorrad von vor einigen Jahren. Dann verfällt dieser Schadenfreiheitsverbot.

Allgemein der sprachgebrochene Versicherungswirtschaft ist nach sieben Jahren verfällt dieser Schadenfreiheitsverbot. Es gibt aber auch Versicherungsgesellschaften, die im Zuge der EDV durchaus auch nachvollziehen können, dass ein entsprechender Schadenfreiheitsverbot auch längere Zeit rumgeht. Ich glaube dann, dass man nachvollziehen kann, dass vor acht oder vor neun Jahren ein entsprechender Vertrag vorhanden war.

Und wenn eine Versicherungsgesellschaft sich auch dann großzügig zeigt, kann man diesen Vertrag wieder aktivieren. Was ich damit zum Ausdruck bringen will, ist, dass man immer dann mit dem Versicherer sprechen soll. Selbst wenn ein Versicherer sagt, das geht nicht, weil sieben Jahre sind rum, sollte man immer versuchen, diese entsprechende Frage zu stellen, dass hier immer noch sichtbar war, dass ein solcher Vertrag vorhanden ist.

Und da zeigen sich die eine oder andere Gesellschaft auch sehr großzügig. Da wäre also der Trick sozusagen, wenn ich länger als sieben Jahre kein Auto versichert habe, dass ich dann auf jeden Fall zu der Gesellschaft erstmal gehe, bei der ich das letzte Mal versichert war, weil es wird sicherlich keine andere das übernehmen. Das kann ich auch tatsächlich aus meiner Vergangenheit so berichten.

Ich hatte den Fall auch. Ich hatte sehr lange kein eigenes Auto, weil das über die Firma immer gelaufen ist. Und als ich dann wieder eins brauchte, waren glaube ich auch neun Jahre vergangen. Und ich bin zur selben Gesellschaft gegangen und habe dort tatsächlich meinen alten Schadenfreiheitsverbot auch nach neun Jahren wiederbekommen. Also das muss man einfach mal probieren, ob das funktioniert. Wie Dieter das gerade gesagt hat, da gibt es keine Gewährleistung, keine Garantie drauf.

Aber das hat zum Beispiel auch bei mir sehr gut geklappt damals. Das ist in der Regel auch so, dass sich die Gesellschaften durchaus sehr großzügig zeigen. Ich würde noch mal gerne zurückkommen auf den möglichen Verlust von Schadenfreiheitsklassen. Da hattest du vorher was gesagt, was mich so ein bisschen hat aufhorchen lassen. Du hast gesagt, also 14 schadenfreie Jahre, Schadenfreiheitsklasse 14 beziehungsweise. Und dann passiert ein Unfall und dann wirst du zurückgestuft auf drei.

Wie errechnet ihr Versicherer denn die Rückstufungen? Hängen die von der Schadenhöhe ab? Also wie viele Schadenfreiheitsklassen ich dann quasi runterfalle nach einem Schaden? Wovon hängt das ab? Wie wird das kalkuliert bei euch? Also wie das kalkuliert wird, die Frage kann ich im Detail nicht beantworten. Weil das Sache des Versicherers ist und da mathematische Rechnungen hinterlegt werden.

In der Regel ist das so, dass Versicherer nach statistischen Zahlen ausgehen und sagen, ein Schaden kostet im Durchschnitt x Beitrag, x Summe. Und diese x Summe wird dann hochreichend auf die Anzahl der Schäden. Und wie viel muss ich dann wiederum einnehmen, um genau dahin zu kommen, damit sich die ganze Sache amortisiert für den Versicherer. Unter dem Strich ist das so, dass auch der Versicherer Kaufmann ist. Er rechnet, was kriege ich rein und was muss ich rausgeben.

Und wenn das auskömmlich ist, dann bleibt der Beitrag auch stabil. Wie es leider aber jetzt in der jetzigen Zeit so ist, der Versicherer gibt mehr raus, als er so reinkriegt, weil alle Schadenkosten steigen. Ersatzzahlpreise steigen, Lohnkosten steigen und so weiter. Das kennen wir alle. Und dann muss der Versicherer das genau prüfen.

Jetzt ist die Krux aber so, dass die sogenannte Rückstufungstabelle, ich habe das eben schon mal mit dem Begriff erwähnt, das ist eine Tabelle, wo man genau nachlesen werden kann, da steht es an den Versicherungsbedingungen, wann und wohin ich zurückgestuft werde bei einem Schaden. Von meiner ausgehenden Schadenfreiheitsklasse, bei einer Schadenfreiheitspflicht und bei einem schadenfreien Vollkasten. Wohin werde ich dann gestuft? Welchen Beitragssatz habe ich dahinter?

In der Regel ist das so, dass der Beitragsverlust gar nicht so hoch ist. Leider ist es so, dass die Rückstufung im Haftpflichtschadenbereich sehr elementar ist. Man fliegt sehr schnell von wirklich hohen Schadenfreiheiten in sehr niedrigen Schadenfreiheitskosten. Auch das ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich. Nur die Anzahl der vielen Jahre, die man verliert, ist sehr hoch.

Beispielsweise kann man von einer Schadenfreiheitsklasse 20 in die 2 fallen im Rahmen der Haftpflicht. Also von der Endstufe 20 und mehr Jahre in die 2. Bedeutet, man verliert vielleicht über den Daumen 200 Euro Beitrag, was schon sehr viel ist. Da sind es dann noch 150 Euro. Das kommt immer auf das Fahrzeug und auf den Neubild des Fahrzeugs an. Wobei man da allerdings nicht vergessen darf, dass die Anzahl der Jahre entscheidend ist. Man verliert 18 schadenfreie Jahre.

Die Frage ist dann immer, je nach Alter, man mag ja kein Kantonat leben, erreiche ich denn irgendwann nochmal die Schadenfreiheitsklasse 20 in 18 Jahren, fahre ich dann überhaupt noch Reisemobil? Und viel schlimmer ist es ja dann, wenn ich aber irgendwann nicht mehr Reisemobil fahren möchte, sondern ich möchte dann irgendwann mal Pkw fahren. Dann habe ich 2 schadenfreie Jahre und muss den dann auf den Pkw nehmen, weil das bei einem Verdichterwechsel dann übrig ist.

Und das ist natürlich nicht so wirklich einfach. Ansofern hat man den Wattschutz, der ist mittlerweile auf dem Markt erhältlich. Den kann man auch dann gegebenenfalls einen Beitrag dazu kaufen. Den gibt es mittlerweile auch bei der ein oder anderen Gesellschaft im Bereich der Haftpflichtversicherung. Im Rahmen der Vollgasbeförderung ist die Rückstufe nicht ganz so dramatisch. Da hat man etwas verändert.

Und zwar hat man da eine Rückstufe nicht mehr so weit nach unten vorgenommen, wie es einmal war. Das heißt, man wird im Zweifel in die Schadenfreiheitsklasse 7 oder je nach Tarif, wenn man verhanden ist, in die Schadenfreiheitsklasse 18 eingeladen. Das heißt, man wird in die Schadenfreiheitsklasse 18 eingeladen. Aber auch das ist wiederum von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich. Immer nachfragen, sich das mal zeigen lassen, und dann weiß man es.

Wenn ich jetzt einen Schaden verursacht habe, egal ob Haftpflicht oder in der Vollgasbeförderung, gibt es da irgendwie einen groben Richtwert, den ich dann in die Schadenfreiheitsklasse 7 oder je nach Tarif, in die Schadenfreiheitsklasse 18 oder je nach Tarif, in der Vollgasbeförderung, gibt es da irgendwie einen groben Richtwert, wo du sagst, bis dahin, bis zu der Summe, würde es sich lohnen, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, um eben eine Rückstufung zu verhindern?

Oder sollte man sich da immer beraten lassen? Wovon hängt das ab? Grundsätzlich hängt das von jedem selbst ab. Jeder muss für sich persönlich selbst entscheiden, was es mir wert ist, damit ich meine vielen schadenfreien Jahre nicht verliere. Das ist auch schwer zu sagen. Für den einen wird 1.000 Euro viel, für den anderen sagen, das ist okay, das akzeptiere ich mal, also teile ich die 1.000 Euro selber, um meine vielen schadenfreien Jahre nicht zu verlieren.

Hinzu kommt natürlich auch die Frage, bei welcher Schadenfreiheitsklasse bin ich? Habe ich jetzt sehr hohe Schadenfreiheitsjahre und verliere ich damit viele? Dann ist es mir schon wert, dieses entsprechend selbst zu zahlen. Auf diese Seite muss man auch für sich persönlich überlegen. Im Rahmen der Vollkaskoversicherung, gehe ich jetzt mal auf eine Haftpflicht zur Vollkaskoversicherung, habe ich immer eine Selbstbeteiligung. In seltenen Fällen habe ich null.

Wenn ich jetzt einen Schaden an meinem Fahrzeug habe, der 1.200 Euro ist, und ich habe eine Selbstbeteiligung von 500 Euro, muss ich 700 Euro aus meiner eigenen Tasche dazuzahlen? Das muss ich halt immer tun. Da kann ich 500 Euro dazuzahlen und 700 Euro zahlt der Versicherer. Da muss ich die Frage stellen, ob es für die 700 Euro, die ich von dem Versicherer dazubekomme, wenn ich eh schon 500 Euro zahle, ob es mir dann wert ist, die vielen Schadenfreien Jahre zu verlieren?

Das ist dann einfach immer so ein Rechenbeispiel, weil das hat viele Kunden vergessen. Deswegen ist die Frage auch nicht gut. Dass man nicht so viel Beitrag verliert, weil die Beitragssätze dahinter sehr eng getakt sind. Aber die Jahre gehen verloren. Da muss man ein bisschen in die Zukunft blicken und fragen, was passiert in der Zukunft? Und das vergessen wir alle.

Es ist halt eine langfristige Rechnung, weil ich habe ja den erhöhten Beitrag dann durch die Rückstufung nicht nur im ersten Jahr nach dem Schaden, sondern der ist ja dann langfristig auch höher. Da lohnt es sich dann irgendwann vielleicht doch, mal ein paar Euro aus eigener Tasche dazu zu tun. Ja, genau. Das, was ich gerade sagen wollte, ist, es gibt von Versicherern sogenannte Rentabilitätsberechnungen.

Bis zu welchem Betrag lohnt es sich, diesen Schaden selbst zu zahlen, damit ich immer irgendwann dann, wenn ich mal wieder schadenfrei bin, sagen komme, wo ich herkomme. Das sind natürlich, ja, wir sagen mal Berechnungen, die aber darauf abzielen, dass ich dann, wenn ich wieder dahin komme, immer schadenfrei bleibe. Wenn ich aber jetzt irgendwann inzwischen nochmal einen Schaden habe, dann habe ich ja eine doppelte Rückstufung.

Deswegen sind diese sogenannten Rentabilitätsberechnungen immer mit Vorsicht zu genießen. Was bringt mir das, wenn ich jetzt mal den Schaden jetzt nicht zurückkaufe und sage, okay, in acht Jahren bist du wieder da, aber in der Zwischenzeit dieser acht Jahre passiert mir ein weiterer Schaden. Dann bin ich ja wiederum von der Klasse, aus der ich herkomme, also indem ich gerade bin, in der Fünf beispielsweise, von da bin ich ja wieder im Stuf, dann bin ich ja noch weiter zurückgestuft.

Und deswegen muss man immer für sich persönlich abwägen, was ist es mir wert, die vielen Jahre nicht zu verlieren. Weil auch das kann passieren, dass ein weiterer Schaden eintreten kann. Die klassischen Fälle sind ja nicht nur, wo ich jetzt jemanden drauf habe. Das kann auch beim Ausparken sein. Beide parken raus, keine Zeugen da. Oder ich will abbiegen oder ein Unfall im Begegnungsverkehr sehr oft.

Ja, und gerade mit Wohnmobilen, die vielleicht auch ein bisschen größer sind als die Dimensionen, die man so vom Pkw kennt, da ist es ja auch schnell passiert, dass man mal irgendwie eine Delle ins Dach fährt mit einem Ast oder so. Wir haben da so einen Kandidaten im Freundeskreis, der sich ein Wohnmobil gemietet hat als erstes gegen den Baum. Also ja, es ist mit den großen Fahrzeugen, da muss man wirklich die Augen überall haben.

Deswegen sprechen wir auch so ausführlich hier über diese Versicherungsthemen immer, weil es einfach was anderes ist, als wenn ich mit einem Kleinwagen unterwegs bin. Ja, das ist aber genau das, was du sagst. Das ist genau der Punkt, dass man einfach die Maße des Fahrzeugs falsch einschätzt. Es kann aber auch eine Unachtsamkeit sein. Das ist einfach so in der Geschichte nicht mal die Heckgarage.

Ich sag mal, was kann passieren, wenn ich in der Heckgarage einen Schlüssel stecke, je nachdem, zu welcher Seite ich die aufklappe. Ich klappe die auf, oder mein Sohn oder meine Tochter klappen die auf, oder ein weiterer Netz, den wollen wir ganz schnell rausholen, und der Schlüssel steckt noch. Das kann passieren. Und mit dem Schlüssel haue ich mir eine Delle in mein Fahrzeug mit.

Das ist ja auch mal ein Schaden, wenn ich ein sehr ungeschickter Fahrer bin, auch einen negativen Schadenfreiheitsrabatt bekomme, oder ist bei null Schluss? Nö. Man kann auch weiter runterkommen in den sogenannten Malusbereich. Malus, schöner Begriff. Schlecht oder böse, wie auch immer. Und das ist dann ein Bereich, in dem der Kunde dann damit rechnen muss, dass der Versicherer ihn auffordert, den Versicherer zu verlassen. Man spricht dann über eine Verkündigung der Schadenfälle.

Auch das ist ein Thema, wo man sich dann auch ein bisschen mit dem Schadenfreiheitsrabatt beschäftigen muss. Das bringt mich zur nächsten Frage. Muss ich meinen Schadenfreiheitsrabatt mitnehmen? Keine Ahnung. Das ist schon eine Frage. Ich spreche darauf an, wenn ich jetzt einen negativen hätte, müsste ich den mitnehmen, beziehungsweise weiterführende Frage, weil ich denke mal, das ist nein.

Aber würde der neue Versicherer durch so eine Abfrage, die die Versicherer ja untereinander machen, davon erfahren, dann muss ich mir vorstellen, das ist dann mittlerweile ein Stück weit ein automatisierter Vorgang. Wie eben bei dem Beispiel, der Versicherer B fragt bei A nach, stimmt es, dass der Schäffler in der Schadenfreiheitskasse 5 war? Nein, nein, der war nicht in der Schadenfreiheitskasse 5, in der Vollkasse. Aber in der Haftpflicht war er in der sogenannten M-Klasse.

Und dann ist der Versicherungsnehmer natürlich schon aufgefordert zu sagen, warum er denn falsche Angaben gemacht hat. Also, man muss sagen, es gibt natürlich im Haftpflichtbereich immer einen sogenannten Versicherungszwang. Der Versicherer muss einen nehmen, unter ganz bestimmten Voraussetzungen nicht. Wenn ich beispielsweise einen Schaden hatte, der auf Vorsatz beruht oder meine AK ist in Betäuschung, auch genau dann würde ich den Kunden nicht nehmen.

Andererseits ist es so, dass im Rahmen der Vollkasseversicherung, Entschuldigung, der Versicherer immer sagen kann, dass er nicht in der Vollkasse ist. Und dann gibt es dann auch sehr viele Kunden, die sagen, nein, nein, dann komme ich gar nicht zu euch und ich möchte mein Fahrzeug auf Vollkassenpflicht. Das hat im Grunde jetzt schon meine nächste Frage beantwortet.

Aber wenn ich jetzt nochmal über den Zusammenhang also Zweitfahrzeug, Schadenfreiheitsklasse beim PKW, Schadenfreiheitsklasse beim Wohnmobil mit eventuellen Rabatten nachdenke. Wenn ich jetzt mit dem PKW bin, würde ich dann auch in den Schadenfreiheitsjahren bei der WOMO-Versicherung zurückgestuft?

Eine gute Frage, eine berechtigte Frage, und die taucht immer sehr gerne aus, weil viele Kunden das nicht verstehen, dass plötzlich vor mir es passiert, ich habe bei meinem PKW eine Schadenfreiheit, nur bei einem klassischen Beispiel haftlich, bei einem PKW eine Schadenfreiheitsklasse 20, habe einen haftlichen Schaden mal rein theoretisch, mal in der haftlichen Versicherung beim PKW zum 1.1. des Folgejahres, das ist immer, die Hochstufung erfolgt immer zum Folgejahr,

in eine Schadenfreiheitsklasse 12 gestuft. Als Beispiel. Kann auch 13 oder 14 sein, je nach Versicherungsgesellschaft. Also ist die Hochstufung beim PKW nicht so gravierend wie bei einem Wohnmobil. PKW verkaufe ich aber, wenn ich hingehe und sage, ich kaufe mir T5, T6 gerne an, mit dem kann ich fahren, mit dem kann ich auch einkaufen fahren, typisch Kassenwagen, ich brauche keinen PKW mehr. Ich kann das eine mit dem anderen wunderbar verbinden.

Okay, PKW verkauft, hat eine Übergangsphase von zwei Monaten, und dann melde ich dann im Februar bei einem T6 an. Und sage, ich habe einen Vertrag bei der Hilfe Munzier, in dem Fall Versicherer A, und möchte meine Schadenfreiheit in den Jahr mitnehmen. Wie viel haben Sie denn da drauf? Und dann sage ich, ja, da sind 20 drauf, habe aber einen Schaden gehabt. Aber die haben mir schon gesagt, ich würde beim PKW zurückgestuft werden, wie die 12.

Dann sagt aber der Versicherer B, der dann ein typischer Wohnmobilversicherer ist, tut uns leid, wir haben jetzt hier ein Wohnmobil und sie werden nach den Kriterien eines Wohnmobils zurückgestuft und kommen dann dadurch ein böses Erwachen. 18 Jahre gehen verloren und nicht, wie ursprünglich gedacht, bei einer möglichen Rückstufung in die 12, 8 Jahre.

Das ist natürlich hochgradig ärgerlich, aber die Rückstufung erfolgt immer nach der Fahrzeugart, wie ich genau zu dem Zeitpunkt, wenn die Rückstufung erfolgt, auch tatsächlich fahre. Jetzt einfach umgekehrt. Der Telekunde hat natürlich eher Glück, weil er dann eben nicht in die Schadenfreiheit zweigestuft wird, als bei einem Wohnmobil. Ich glaube, das war jetzt die Sache, auf die du hinaus wolltest, oder?

Ja, also das war nicht genau das, worauf ich raus wollte, Dieter, war aber auch super spannend. Meine Frage ging eher in die Richtung, also ich habe zwei unabhängig voneinander versicherte Fahrzeuge, ich habe einen Pkw und einen Wohnmobil und habe beim Wohnmobil jetzt bessere Konditionen bekommen, weil ich auf dem Pkw schon viele schadenfreie Jahre hatte. Dann baue ich aber mit dem Pkw einen Unfall.

Werde ich in dem Fall beim Wohnmobil auch zurückgestuft oder dann eben nur in der Pkw-Versicherung? Also da muss man ja mal festhalten, dass für jedes Fahrzeug, das ich fahre, muss ich eigene schadenfreie Jahre haben. Habe ich einen Pkw, da sind jetzt acht schadenfreie Jahre drauf, das ist okay. Habe ich dazu ein Wohnmobil, da sind 15 schadenfreie Jahre drauf und wechsle mit dem Wohnmobil zur Versicherung B, da habe ich bei dem Wohnmobil 15 schadenfreie Jahre drauf.

Verursache ich jetzt einen Unfall mit meinem Pkw, das noch bei der Versicherung A versichert ist, dann werde ich nur bei den Pkw zurückgestuft und nicht mehr bei dem Wohnmobil, weil das zwei voneinander unabhängige Verträge sind. Okay, sehr gut. Sebastian, hast du noch Fragen? Ja, ich gehe gerade mal meine Liste durch. Also was auf jeden Fall, glaube ich, noch eine spannende Frage wäre. Du hast ja vorhin gesagt, man kann vom Ehepartner den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen.

Kann ich auch von meinen Eltern den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen? Oh ja, das ist ja natürlich noch viel spannender, weil die noch ein paar mehr Jahre sind. Ja, das geht. Ich kann von meinen Eltern schadenfreie Jahre übernehmen. Eigentlich muss man hier aufpassen. Und zwar, wenn ich die schadenfreien Jahre meiner Eltern nehme, vom Vater oder von der Mutter, gibt es einmal die Möglichkeit, mein Vater fährt überhaupt nicht mehr Fahrzeug und überträgt zu mir.

Ansonsten, wenn sie weg sind, muss er gucken, wie er sein Fahrzeug einstellt. Oder aber ein älterer Teil ist leider Gottes verstorben. Also kann man auch von den verstorbenen Vater oder Mutter schadenfreie Jahre übernehmen. Wichtig dabei ist halt immer zu wissen, dass man maximal die schadenfreien Jahre übernehmen kann, die man auch selber erfahren hätte. Habe ich jetzt beispielsweise nur sechs Jahre den Führerschein, kann ich keine 20 Jahre mit meinem Vater übernehmen.

Weil die habe ich nicht erfahren. Früher war das durchaus möglich. Meine ältere Schwester, die hat damals auch den schadenfreien Arbeitsplatz bekommen, musste erst zwei Jahre den Führerschein haben. Da war natürlich eine ganze Nummer, aber in dem Fall leider nicht möglich. Aber generell machbar. Gibt es da irgendwelche Hürden oder ist es genauso wie wenn ich es von meiner Ehefrau oder meiner Mannschaft erst gerade.

Es gibt Gewerkschaften, die machen da schon Ausnahmen von Opa auf Enkel, das geht mittlerweile auch. Und Versicherer wollen natürlich auch gerne wissen, ist denn dieses Fahrzeug auch in der Zeit, wo ich die schadenfreien Jahre übernehme, auch von mir gefahren worden, wenn ich die jetzt von meinem Vater übernehme. Sonst kann man sagen, das Fahrzeug ist von mir gefahren worden. Ich bin ansonsten eigentlich jetzt rundum informiert worden mit meinen ganzen Fragen.

Hast du denn noch weitere Profi-Tipps, Insider-Infos oder sonst irgendwas, was dir noch besonders am Herzen liegt zu diesem Thema, Dieter? Du bist ja immer unser Ratgeber in allen Lebenslagen bei den Versicherungen. Also das, was ich vielleicht noch mal angreifen möchte, ist so eine Geschichte, die frage ich doch schon immer ganz gerne auch. Und zwar habe ich beispielsweise auch die Möglichkeit, das ist eben schon mal angeklungen, wenn ich habe, ein PKW mit sehr hohen schadenfreien Jahren.

Kaufe ich mir zusätzlich ein Wohnmobil. Da sind wir mal bei einem schönen Beispiel. Bei uns kann man das Wohnmobil landen, wenn man das zum ersten Mal auf sich anmeldet und in einer Schadenfreiheitskasse 8 einsteigt. Dann sagt der Kunde, hm, ich habe aber noch auf dem PKW über 20 Jahre und wenn ich die 20 Jahre von dem PKW nehme, werde ich aber im Wohnmobil günstiger. Ja, das stimmt. Als wenn ich jetzt die 8 Jahre habe. Korrekt.

Antwort von mir ist immer, aber Sie müssen auch bitte prüfen, wie teuer wird denn Ihre PKW-Versicherung, wenn Sie die vielen schadenfreien Jahre von dem PKW rausziehen. Dann sagt der Kunde, hm, okay, kann ich gerne prüfen. Okay, unterm Strich würden wir ja nichts anderes machen, wir würden den Kunden auflisten, was bezahlt sie bei einer Schadenfreiheitskasse 8 und was bezahlt sie bei einer Schadenfreiheitskasse 20.

Sodass der Kunde nicht überlegen kann, momentan zahle ich x Beitrag im Verhältnis zur Schadenfreiheitskasse 8 und in Zukunft zahle ich y Beitrag beim PKW im Verhältnis zur Schadenfreiheitskasse 20. Unterm Strich könnte es passieren, dass er, wenn er die schadenfreien Jahre tauscht, nämlich die hohen schadenfreien Jahre auf das Wohnmobil packt, dass es etwas günstiger wird, unterm Strich. In der Regel aber nicht viel.

Für diesen Beitrag, den er dort spart, riskiert er aber die eben erwähnte schlechte Kaputtschmufung und einen Schadenfall. Das heißt, er fährt ein Wohnmobil, hat einen harten Schaden mit dem Wohnmobil und verliert sehr viele schadenfreien Jahre. Also sind die plötzlich die 20 schadenfreien Jahre, die sind plötzlich weg.

Dann ist er nur noch bei einer sogenannten Schadenfreiheitskasse 2, 3 oder 4, je nach Versicherungsgesellschaft, verliert die vielen schadenfreien Jahre und muss dann natürlich im Haftpflichtbereich mehr Beitrag zahlen. Da wäre es doch sinnvoller hinzugehen und die Sondereinstufung der Schadenfreiheitskasse 8 zu nehmen, um dann im Umkehrschluss nicht die vielen schadenfreien Jahre auf ein Pkw zu verlieren.

Und hatte er denn dann tatsächlich die hohen schadenfreien Jahre beim Pkw noch, kann er sich auch nach diesem Schadenplatt immer noch überlegen, ob ich nicht dann plötzlich doch hingehe und nehme die hohen schadenfreien Jahre vom Pkw und packe die auf das Wohnmobil. Weil sehr häufig passiert es auch, dass dann Kunden hingehen und sagen, Pkw verkaufe ich dann doch. Aber wenn die einmal natürlich verloren gegangen sind, dann sind sie weg.

Und man darf bei dem Beitrag, den man Spaten hieraus achten lassen, dass eine mögliche Rückstufung nicht nur Geld kostet, sondern auch viele schadenfreie Jahre kostet. Weil die Rückstufung halt beim Wohnmobil eine andere ist als beim Pkw. Deswegen empfehlen wir in dem Fall immer, die hohen schadenfreien Jahre immer zunächst mal drauf zu lassen. Das kann man auch später noch tun.

Man kann auch später noch hingehen und sagen, ich möchte in zwei Jahren packe ich dann noch die hohen schadenfreien Jahre auf das Wohnmobil, weil ich dann meinen Pkw verkaufe. Die Möglichkeit besteht immer noch. Aber das wäre dann aus meiner Sicht am falschen Ende gespart. Das sollte man immer mit Blickrichtung an das mögliche Ja. Und das ist halt auch super schwierig, eigentlich. Also das ist generell so das Thema. Das habe ich hier schon ein paar Mal heute gedacht, was du so erzählt hast.

Man müsste halt in die Zukunft gucken können, um das halt wirklich ganz genau sagen. Das ist ein Stück weit halt auch so ein bisschen vermuten und man kann dann mit einer Entscheidung auch richtig liegen oder falsch liegen. Ich finde es tatsächlich gut, wenn man dann auch einen Versicherungsberater oder Menschen mag, wer ihn auch immer hat, seines Vertrauens hat, den man auch einfach fragen kann. So wie du es ja gerade gesagt hast.

Wir empfehlen aus unserer Erfahrung, weil ihr guckt natürlich auch viel mehr Daten und Informationen als der einzelne Versicherungsnehmer und könnt halt auch entsprechend ganz anders beraten. Also das finde ich tatsächlich aus meiner Lebenserfahrung sehr hilfreich, da jemanden an der Seite zu haben, weil das günstigste Angebot, also das ist auch der Punkt. Natürlich ist es blöd, wenn man mehr bezahlen muss. Aber das habe ich auch gelernt.

Das günstigste Versicherungsangebot ist, solange nichts passiert, immer das Beste. Aber in dem Moment, wo was passiert, kann es sich halt auch schnell herausstellen, dass die Versicherung nicht zahlt, dass es Einschränkungen gab, von denen einem keiner was gesagt hat, die im Kleingedruckten standen. Kann alles passieren, muss nicht passieren. Das macht halt alles das Thema superschwierig.

Und ich merke auch bei dem, was du heute alles erzählt hast, wie kompliziert das, also wie viel mehr kompliziert es ist, als ich das gedacht habe. Und ich glaube, was ich als Kernerkenntnis mitnehmen kann, sucht euch halt wirklich jemanden, der euch berät dazu, zu dem Thema und bucht nicht nur das Billigste. Es sei denn, ihr sagt halt, ich gehe das Risiko ein, ich will jetzt einfach Geld sparen und dann gucken wir einfach.

Dann versucht zumindest aber, alle Einschränkungen und Dinge sozusagen zu beachten. Und auch dann hilft euch ja hoffentlich zumindest unsere Schadenfreiheitsfolge heute weiter, dass ihr da auch ein bisschen auch im Klaren seid, was ihr beachten müsst und was es für Stolperstände gibt und aber auch für Möglichkeiten, etwas zu sparen. Das sollte man auf jeden Fall tun, weil ein Anruf verschafft schon Klarheit. Und das ist einfach extrem wichtig.

Ein anderes Beispiel noch, auch ohne jetzt in den Rahmen sprengen zu wollen, ist die Geschichte, was ist zum Beispiel, wenn ich meine Wohnmobil kaufe, darf auch mein 22-jähriger Sohn mit dem Wohnmobil fahren. Ist das im Tarif enthalten oder ist das im Tarif nicht enthalten? Gibt es Einschränkungen im Fahrerkreis? Nach dem Alter beispielsweise, gibt es eine Altersnutzgrenze, wenn ich einen gewissen Tarif wähle?

Beispielsweise, ich möchte jetzt mein Wohnmobil als Zweitwagen versichern und nicht die hohen Schadenfreiheiten von Wohnmobilen nehmen. Auch da muss man sich bei einem Versicherer umliegen. Darf dann mein Sohn damit fahren, der 22 ist? Oder muss mein Pkw auch bei ihm versichert sein, damit ich diese günstige Einstufung kriege?

Weil das Schlimmste, was passieren kann, ist, man macht einen Vertrag fertig und hinterher fällt sich fest, das war dann doch gar nicht so, weil wenn die Sohn damit fährt, dann wird es plötzlich teurer. Dann kriegt man eben diese besondere, günstige Einstufung nicht, sondern fällt nach hinten runter. Und dann fällt natürlich der ganze Bürokratismus an, den Vertrag gut abzuwickeln. Aber das muss alles nicht sein.

Da müssen wir nachfragen und dann sollte man das Ganze für sich sortieren und dann abschließen. Genau da, wo man sich gut aufholen kann. Okay. Dann, Dieter, vielen lieben Dank für dieses Thema, dass du uns da so eine Menge Infos mitgebracht hast. Und ich hoffe, ihr Hörer und Hörerinnen da draußen konntet auch für euch was mitnehmen. Vielleicht gleich, wenn ihr euch ein neues Fahrzeug kauft oder auch für die Zukunft, wenn das ganze Thema irgendwann ansteht und ja auch beim Pkw spannend sein kann.

Für alle, die uns bei Spotify hören, guckt nochmal in die Shownotes, schaut mal nach der Frage, die wir gestellt haben, beantworte die gerne, würden wir uns sehr darüber freuen. Wir freuen uns auch immer über eine positive Bewertung. Das geht, glaube ich, aber nur bei Spotify und bei Apple. Die anderen Plattformen bieten euch das nicht an. Vielen Dank nochmal, Dieter. Ich verabschiede mich schon mal bei unseren Hörer und Hörerinnen da draußen, übergebe das Wort an, ja, an wen?

Ich übergebe das Wort mal an Dieter und dann hat Nele heute mal das letzte Wort. Das ist schön, vor allen Dingen bei einem Wetter, wenn man dann natürlich im schönen warmen sitzt, wie du eben sagtest, du hörst das Meer schon ein bisschen rauschen und ich jetzt immer durch das Fenster schaue und dann weiß man nicht, ob es jetzt warm oder kalt sein wird in Deutschland.

Das hat mir richtig Spaß gemacht, heute nochmal Gast sein zu dürfen bei euch und ich denke, dass es sicherlich noch Themen gibt, wo man eine solche Folge mal wiederholen kann. Mache ich sehr gerne, hat Spaß gemacht. Ich hoffe, ich habe ein bisschen Licht ins Dunkel bringen können. Das ist doch komplexer, als man eigentlich meint. Wenn man immer so fest im Thema steckt, so wie ich das bin, dann muss man immer aufpassen, dass man nicht zu weit dann in den Versicherungsdschungel bewegt.

Aber ich habe versucht, einfach auszudrücken. Hat mir Spaß gemacht. Vielen Dank, dass ich es dabei sein durfte. Wünsche euch eine gute Zeit und viel Spaß im warmen Wetter bei euch beiden. Tschüss. Vielen Dank, lieber Dieter. Ich melde mich jetzt nur ganz kurz nochmal zurück und ihr hört wahrscheinlich, hier kommen gerade massenweise Amerikaner an und die sind ja auch immer nicht so ganz leise. Ich habe jetzt gerade sechs neue Autos gezählt mit riesen Anhängern.

Ich fand es wieder faszinierend, Dieter, dass du es immer schaffst, selbst bei Folgen, wo ich denke, ja, gucken wir mal, ob wir da so eine halbe Stunde voll kriegen. So ein Riesenthema ist es ja jetzt nicht, doch wieder so viel Wissen und Information reinzubringen, dass wir uns wieder total verquatschen. Ist ja eigentlich bei uns jedes Mal so. Ich genieße es immer sehr und freue mich schon auf die nächste Folge.

Ich habe ehrlich gesagt auch schon wieder ein paar Themen für dich in der Hinterhand. Du wirst bald wieder eine Einladung von uns bekommen. Ja, und euch da draußen, liebe Hörerinnen und Hörer, auch einen schönen Tag, schönes Wochenende. Und ich schicke euch ganz, ganz viel Sonne aus Mexiko und kleine Ergänzung zu dem, was Sebastian gesagt hat, auch bei Podimo kann man uns am liebsten natürlich gut bewerten. Alles Liebe bis dann. Tschüss.

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