#105 Zwischenstopp mit Todesfolge - podcast episode cover

#105 Zwischenstopp mit Todesfolge

May 06, 202642 min
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Episode description

Als eine österreichische Urlauberfamilie im Sommer 2005 auf dem Weg nach München eine Pause einlegt, entdeckt sie auf einem abgelegenen Rastplatz nahe der A8 im Gras eine Leiche mit schweren Kopfverletzungen. Die Identifizierung des Mannes stellt die Kripo Rosenheim vor eine große Herausforderung, denn er trägt keine Papiere bei sich. Auf der Suche nach Antworten durchforsten die Ermittler tonnenweise Müllberge und finden dabei den Ausweis des Vermissten Martin Varga*, dessen DNA mit der des Toten übereinstimmt.


Das Überwachungsvideo einer Tankstelle macht deutlich: Der Slowake war zuvor in Begleitung zweier Männer unterwegs, von denen mitsamt Auto jede Spur fehlt. Erst durch internationale Zusammenarbeit der Polizeidienststellen und Telefonüberwachungen erfahren die Beamten, wer die Unbekannten sind, die als Täter infrage kommen. Nun müssen sie noch gefunden und ihnen muss die Tat nachgewiesen werden.


Im Tonstudio: Kriminalhauptkommissar Jörg Fritzenschaft und Kriminalhauptkommissar Klaus Kammerloher von der Kripo Rosenheim. Sie besprechen gemeinsam mit Rudi Cerne und Conny Neumeyer die Verfolgungsjagd der Täter durch Europa und das Motiv des Mordes, das bis heute unklar ist.


*Name von der Redaktion geändert


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Alle Podcastfolgen und weitere spannende Dokus gibt's auch auf dem YouTube-Kanal "ZDF True Crime": https://www.youtube.com/@ZDFTrueCrime/videos


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Moderation: Rudi Cerne, Conny Neumeyer  

Gäste: KHK Jörg Fritzenschaft & KHK Klaus Kammerloher, Kripo Rosenheim

Autorin dieser Folge: Julia Heyne

Audioproduktion & Technik: Sebastian Muxeneder

Leitung Postproduktion: Stephan Gossen

Produktionsleitung Securitel: Marion Biefeld 

Produktionsleitung Bumm Film: Melanie Graf, Nina Kuhn 

Produktionsmanagement ZDF: Julian Best 

Leitung Digitale Redaktion Securitel: Nicola Haenisch-Korus  

Produzent Securitel: René Carl 

Produzent Bumm Film: Nico Krappweis  

Redaktion Securitel: Katharina Jakob, Zoë Jungblut

Redaktion ZDF: Sonja Roy, Kirsten Zielonka 

Regie Bumm Film: David Gromer

Transcript

Hallo und herzlich willkommen zu Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen. Ich bin Rudi Zerne. Und ich bin Conny Neumeyer. Schön, dass ihr wieder dabei seid. Wer sich mit dem Auto auf den Weg in den Urlaub macht, der dürfte folgendes Szenario kennen. Die Autobahnen sind voll, vielleicht quengeln Kinder auf dem Rücksitz und irgendwann braucht man einfach eine kurze Pause. Dann steuert man den nächsten Rastplatz an, um sich kurz die Beine zu vertreten,

etwas zu essen oder auszutreten. Normalerweise ist so ein Halt eine harmlose Unterbrechung. Man rechnet nicht damit, dass ein kurzer Zwischenstopp plötzlich eine völlig neue Richtung einschlägt. Aber genau das erlebt eine Familie im Sommer 2005. Sie sind auf dem Weg in die Ferien, da legen die Österreicher eine Pause an der A8 zwischen Salzburg und München ein und stoßen dann auf etwas, das sie nicht erwartet hätten. Die Leiche eines Menschen.

Ein Fund, der einen komplexen Fall ins Rollen bringen sollte, der die Ermittlerinnen und Ermittler quer durch Europa führt und ihnen viel abverlangt. Bei uns im Studio sind heute die beiden Kriminalhauptkommissare Jörg Fritzenschaft und Klaus Kammerloher, die 2005 gemeinsam bei der Kripo Rosenheim in diesem Fall ermittelt haben. Herzlich willkommen, meine Herren. Schön, dass Sie beide heute bei uns sind. Auch von mir herzlich willkommen.

Hallo und grüß Gott. Vielen Dank für die Einladung. Hallo zusammen. Freut mich, dass wir heute bei Ihnen sein dürfen. Herr Fritzenschaft, der Leichenfund an der Autobahn A8 ist schon über 20 Jahre her. Wie gut können Sie sich an all das noch erinnern? Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, weil ich damals als junger Schichtbeamter zur Kripo abgeordnet wurde mit dem späteren Ziel der Versetzung.

Ich war also ein absoluter Frischling und da war es schon eine große Herausforderung, an so einem Fall mitzuarbeiten. Bevor Sie uns jetzt mehr über Ihre späteren Ermittlungen erzählen, beginnen wir von vorn und werfen einen Blick auf das, was sich im Sommer 2005 ereignet hat. Alle Namen haben wir geändert. Es ist der 27. August 2005. Ferienzeit in Bayern.

Eine österreichische Familie ist am späten Vormittag mit dem Auto auf der A8 von Salzburg in Richtung München unterwegs, als sie beschließt, kurz Rast zu machen. Sie verlassen die Autobahn an der Anschlussstelle Aachen-Mühle im Landkreis Rosenheim und fahren auf eine Kreisstraße. Kurz vor einer Unterführung biegt die Familie in eine schmale Seitenstraße ab, um eine Pause einzulegen.

Der Familienvater entfernt sich ein paar Schritte, als ihm auf einer kleinen Grünfläche ein paar Turnschuhe auffallen. Er tritt näher und macht eine unerwartete Entdeckung. Im hohen Gras liegt der leblose Körper eines Mannes. Ohne dass die beiden Kinder es mitkriegen, ruft der Mann seine Frau hinzu. Gemeinsam alarmieren sie Polizei und Rettungsdienst. Kurz darauf treffen Beamte der Schutzpolizei ein, die sich ein Bild von der Lage machen.

Bei dem Toten handelt es sich augenscheinlich um einen jungen Mann mit Jeans und blau-weiß kariertem Hemd, der einen gepflegten Eindruck macht. Was jedoch bei der ersten Leichenbeschau am Fundort sofort auffällt, der Hosenschlitz des Toten steht offen. Vielleicht wurde er angegriffen, als er gerade dabei war auszutreten. Beim Anblick schwerer Verletzungen am Kopf wird außerdem schnell klar, hier handelt es sich um keinen natürlichen Tod.

Die herbeigerufene Gripe Rosenheim fordert die Spurensicherung und Rechtsmedizin an. Wie in solchen Fällen üblich, wird die Leiche noch vor Ort vollständig entkleidet, um einen ersten Eindruck von der Todesursache zu bekommen und Spuren zu sichern. Dabei werden nun auch Stichverletzungen im Brustbereich sichtbar. Noch am selben Tag wird der unbekannte Tote obduziert.

Dabei kommt heraus, dass sowohl vier Stiche in den Thorax als auch massive Schläge auf den Kopf die Ursache des Todes waren, der laut Rechtsmedizin in der Nacht vor der Entdeckung des Toten zwischen etwa 20.30 Uhr und 2.30 Uhr eingetreten sein muss. Abwehrverletzungen weist der Mann nicht auf, was darauf schließen lässt, dass der Angriff für ihn wahrscheinlich überraschend gekommen sein muss.

Die Sachverständigen nehmen an, dass die Verletzungen am Schädeldach wahrscheinlich durch einen Wagenheber oder einen anderen schweren Gegenstand entstanden sind. Für die Ermittler geht es jetzt darum, so schnell wie möglich herauszufinden, wer der junge Mann ist, den die Rechtsmediziner auf 25 bis 30 Jahre alt schätzen. Herr Kammerloher, Sie waren damals als junger Kriminalkommissar gemeinsam mit Ihrem Kollegen Herrn Fritzenschaft Teil der Ermittlungsgruppe, die den Fall übernommen hat.

Dass Sie die Identität des Toten nicht gekannt haben, war sicher kein leichter Start in die Ermittlungen, oder? Ja, die Identifizierung war ein großes Problem. Der Tote hatte keinerlei Papiere bei sich. Wir hatten keinerlei Hinweise, um wem es sich handelt. Und darum war die Identifizierung für uns der erste wichtige Schritt. Bisher stand ja auch nur fest, der Mann war vorher auf der Autobahn A8 in Richtung München unterwegs gewesen.

Seine Nationalität oder sein genaues Reiseziel waren genauso wenig bekannt wie die Umstände seines gewaltsamen Todes. Also um jetzt neue Ansatzpunkte zu gewinnen, hat sich dann Ihr Soko-Leiter Helmut Stahl etwas überlegt. Was war denn das, Herr Fritzenschaft? Ja, der Kollege Stahl hat damals zusammen mit seinem Partner sehr schnell geschaltet. Er ließ den gesamten Müll, der sich entlang der Autobahnen A8 und A93 an den Raststätten und Parkplätzen befand, sicherstellen.

Das geschah mit dem Hintergrund, Hinweise auf die Identität des Opfers zu finden. Ziemlich mühsames Unterfangen, so stelle ich es mir jedenfalls vor, weil wir sprechen ja hier von insgesamt zehn Tonnen Müll, die an der A8 Hoferding und an der A93 in Teil 3 jeweils bis zur Landesgrenze Österreich sichergestellt wurden. Erzählen Sie mal.

Ganz genau. Der sichergestellte Müll wurde von der zuständigen Entsorgungsfirma nach Ingolstadt zur dortigen Verwertungsanlage gebracht und in einem speziellen Bereich separat abgeladen. Nur durch die Unterstützung von sehr engagierten Kolleginnen und Kollegen der Bereitschaftspolizei aus Eichstätt und der Grippo in Ingolstadt sollten nun mehr als 10 Tonnen Müll akribisch durchsucht werden. Wir sprechen hier immerhin von einer Menge von circa fünf bis sechs großen Müllwägen.

Da kriegt man mal eine Vorstellung, wie viele 10 Tonnen eigentlich sind. Ob dieser immense Aufwand Erfolg haben würde, das war am Tag des Leichenfunds ja noch völlig offen. Allerdings gab es noch einen möglichen Fund, der bei der Identifizierung helfen könnte. Welcher war das? Im Rahmen dieser Befundaufnahme stellten wir fest, dass der Getötete eine Halskette mit einem Anhänger trug.

Und dieser Anhänger stellte ägyptische Schriftzeichen dar, die nach der Übersetzung der Hieroglyphen den Namen Martin ergaben. Es war zumindest ein erster Hinweis auf den möglichen Vornamen des Opfers. Und sie haben dann noch einen zerknitterten, unscheinbaren Beleg in slowakischer Sprache gefunden, den das Opfer bei sich trug. Den haben Sie dann einen Tag später am 28. August 2005 von einer Dolmetscherin übersetzen lassen. Hat Ihnen das Ergebnis weitergeholfen damals? Absolut, ja.

Es handelte sich um einen Waschstraßenbeleg einer Tankstelle in der Slowakei. Darauf waren das Datum der 26.08.2005, eine Uhrzeit sowie weitere sachdienliche Angaben enthalten. Für uns war diese Tankstelle eine wichtige Anlaufstelle für mögliche weitere Hinweise. Eine deutsche Vertretung der Tankstellenkette hat Ihnen und der Ermittlungsgruppe Martin dann den Kontakt zu einem Ansprechpartner in der Slowakei vermittelt.

Und nur einen weiteren Tag später, am 29. August, hat sich herausgestellt, der Beleg stammt aus Bratislava. Ein Gespräch mit einem Mitarbeiter dieser Tankstelle hat ergeben, der Mann konnte sich an eine Person mit einem schwarzen Luxuswagen erinnern, die am betreffenden Tag gegen Mittag die Waschanlage benutzt hat. Und noch wichtiger, er hat ihnen versprochen, die Videoaufnahmen vom 26. August so schnell wie möglich an die Kripo Rosenheim übermitteln zu lassen.

Ein großer Fortschritt für die Ermittlungen der deutschen Polizei. Hat er sein Versprechen eingehalten, Herr Kamalohr? Ja, wenige Tage nach Leichenfund lagen uns die Originalaufnahmen vor. Wir konnten erst die Erkenntnisse zum Opfer, Fahrzeug und den mutmaßlichen Tatverdächtigen gewinnen. Das spätere Opfer war gut zu erkennen, ebenso das Kennzeichen des Fahrzeugs. Zudem waren zwei Männer zu erkennen, die gemeinsam mit dem Opfer nach ca. 15 Minuten am Mittag des 26.

August, also am Vortag des Leichenfunds, die Tankstelle im Auto verlassen haben. Und was sie über die beiden unbekannten Begleiter herausgefunden haben, das hören wir jetzt. Musik. Während die Polizei der Spur aus den Videoaufnahmen nachgeht, berichten in den Tagen nach dem Leichenfund verschiedene Zeitungen über den Toten an der A8 und bitten die Öffentlichkeit um Mithilfe. Schon bald wird eine Zeugin auf einen dieser Artikel aufmerksam und meldet sich

bei der Polizei. Sie gibt an, sie sei am 26. August zwischen 18.30 Uhr und 18.45 Uhr am Leichenfundort vorbeigefahren und habe dort ein dunkles Auto gesehen, das mit geöffnetem Kofferraum auf dem Feldweg gestanden habe. Sie habe zudem zwei Männer erkennen können, die hinter dem Kofferraum des Autos gestanden und in die Wiese hineingeblickt hätten. Sie sei davon ausgegangen, dass die beiden illegal Müll entsorgt hätten.

Wenige Tage später kommen die Beamtinnen und Beamten auch mit der Durchsuchung der 10 Tonnen Raststättenmüll voran. Sie finden unter anderem sechs Kredit- bzw. Bankkarten, die einem gewissen Martin Wager gehören. Da der Vorname mit den übersetzten Hieroglyphen auf dem Kettenanhänger übereinstimmt, hoffen die Ermittler, eine heiße Spur vor sich zu haben. Mithilfe des Tankstellenbelegs aus Bratislava nehmen die deutschen Ermittler Kontakt mit den slowakischen Behörden auf.

Fünf Tage nach dem Leichenfond an der A8 scheinen sich die Hinweise auf die Identität des Getöteten zu verdichten. Der entscheidende Durchbruch kommt nur einen Tag später. Am 31. August wird den deutschen Kripo-Beamten über eine Kontaktstelle in Österreich mitgeteilt, dass eine Person mit dem Namen Martin Varga im Raum Bratislava in der Slowakei gemeldet ist. Sie bitten die slowakischen Kollegen um Amtshilfe und bekommen ein Passbild des Mannes zugeschickt.

Dieses Foto erhärtet den Verdacht, dass es sich bei dem Toten von der A8 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um den 32-jährigen Slowaken Martin Varga handelt. In seiner Heimat hatte ihn am 28. August 2005 bereits sein Vater und zwei Tage später auch seine Lebensgefährtin bei der Polizei als vermisst gemeldet. Die slowakische Polizei schickt die Vermisstenanzeigen nun nach Rosenheim und nimmt Kontakt mit dem Vater und der Freundin des Opfers auf.

Dadurch erfahren die deutschen Ermittler, dass Martin Wager am 26. August in Begleitung zweier Männer Richtung Deutschland aufgebrochen ist. Und dass er vorhatte, seine Schwester zu besuchen, die zu diesem Zeitpunkt in der Schweiz lebt. Die Schwester wird nun nach Lindau, zur nächstgelegenen Kriminaldienststelle nahe der Grenze, vorgeladen. Dort identifiziert sie den bislang

Unbekannten. Zunächst auf Bildern der Tankstellenüberwachungskamera und am nächsten Tag in Rosenheim in der Gerichtsmedizin als ihren vermissten Bruder Martin Wager. Nur wenige Tage nach dem Auffinden ist am 1. September 2005 Ermittlungsleiter Helmut Stahl zu Gast bei uns im Studio von Aktenzeichen XY ungelöst. Zunächst hatten er und seine Kolleginnen und Kollegen auf Hinweise zur Identität

des Opfers gehofft. Dass es bereits einen Tag vor der Sendung zu einem Durchbruch bei der Identifizierung kam, war reiner Zufall. Trotzdem wird über den Mord an Martin Wager in der Sendung berichtet und die Zuschauer und Zuschauerinnen um mögliche Tathinweise gebeten. Denn für die Ermittler geht es nach der Identifizierung des Opfers im nächsten Schritt darum, so schnell wie möglich herauszufinden, wer die beiden unbekannten Männer sind, die am Mittag des 26.

August gemeinsam mit Martin Wager an der Tankstelle in Bratislava waren. Sie könnten wichtige Zeugen sein oder etwas mit dem Tod des Slowaken zu tun haben. Dass sie zu dritt unterwegs waren, beweist nicht nur das Tankstellen-Video. Auch die Aussagen der Familie Wager hatten ja ergeben, dass der 32-Jährige gemeinsam mit zwei Männern nach Deutschland fahren wollte.

So gab die Schwester beispielsweise zu Protokoll, ihr Bruder habe zwei Männer nach München bringen und dafür angeblich 1000 Euro bekommen sollen. Martin Wagers Freundin erwähnt in einer späteren Aussage, ihr Freund habe ihr am Abend des 26. August in einer Textnachricht mitgeteilt, dass sie bereits kurz vor München seien. Danach habe sie jedoch nichts mehr von ihm gehört. Bei der Suche nach den beiden Männern sind viele Fragen offen.

Wer sind sie und in welcher Verbindung stehen sie zu dem Opfer? Systematisch befragen die Beamtinnen und Beamten weitere Familienmitglieder und Freunde des Getöteten, um der Identität der Begleiter auf die Spur zu kommen. Bei einer erneuten Vernehmung gibt die Schwester des Opfers bei den Rosenheimer Ermittlern zunächst an, die beiden Männer auf dem Tankstellen-Video nicht zu kennen. Später räumt sie ein, zumindest einen von beiden schon einmal gesehen zu haben.

Dessen Namen wüsste sie nicht, ihr sei lediglich ein Spitzname bekannt. Doch eben jener Mann sei drei Wochen zuvor bei ihrem Bruder aufgetaucht und es hätte Ärger um Geld gegeben. Herr Fritzenschaft, darüber wollten Sie natürlich mehr wissen und haben dafür die Hilfe Ihrer slowakischen Kollegen angefordert. Ja, ganz genau, so einfach, Kilsbus nicht. Über die Staatsanwaltschaft in Traunstein wurde dann ein Rechtshilfeersuchen an die entsprechende ausländische Staatsanwaltschaft gestellt.

Nachdem die slowakischen Behörden dem deutschen Rechtshilfeersuchen wiederum stattgegeben haben, wurde eine spezielle Polizeidienststelle mit den ersten Ermittlungen beauftragt. Und diese Polizeibehörde in Bratislava hat dann alle weiteren Ermittlungen vor Ort geführt. Und das stellte für uns einen immensen Vorteil dar, da die slowakischen Kolleginnen und Kollegen von Anfang an mit dem Fall vertraut waren. Und uns immer auf dem neuesten Stand halten konnten. Also ab dem 9.

September 2005, da ging es dann mit den Ermittlungen im Ausland los, haben Fahrt aufgenommen. Und im ersten Schritt haben die slowakischen Polizeibeamtinnen und Beamten ja dann die Wohnung des Opfers durchsucht. Und bei den Vernehmungen der Angehörigen sagte dann unter anderem der Vater von Martin Wager aus, dass ein Geschäftsmann aus der Nähe von Bratislava seinem Sohn den schwarzen Wagen, mit dem die drei Männer unterwegs gewesen waren, überlassen hatte.

Haben Sie das Auto denn dann in der Zwischenzeit gefunden, Herr Fritzenschaft? Leider nicht das Auto, dessen Kennzeichen auf dem Tankstellenvideo deutlich zu sehen war. Wurde zur Fahndung natürlich ausgeschrieben. Leider ohne Erfolg. Der Wagen blieb verschwunden, auch bis zum heutigen Tag. Was haben Sie bei den weiteren Befragungen sonst über das Opfer und seine Lebensumstände erfahren können? Bei vielen dieser Vernehmungen im Umfeld des Opfers kam heraus,

dass Martin Wager Geldprobleme bzw. Schulden hatte. Er wollte sich selbstständig machen, leider ohne Erfolg. Für uns war Martin Wager ein Mensch, der sich immer so durchgehangelt hat. Auf uns hinterließ er den Eindruck, dass er jemand war, der Probleme regelrecht angezogen hat. Und bald darauf konnten sie auch mehr über die beiden gesuchten Begleiter herausfinden, die sie durch die vielen Zeugenbefragungen endlich identifizieren konnten.

Es handelte sich um Philipp B. und André K. Herr Kammerloher, was haben Sie mithilfe der slowakischen Kollegen über die beiden erfahren? Die zwei waren beste Freunde, beide damals 23 Jahre alt und aus einem kleinen Ort nahe Bratislava stammend. André K. war ein Bekannter des Opfers. Er kannte diesen von klein auf und sie wohnten ja beide in der gleichen Ortschaft. Sie haben sich mit wechselnden Jobs über Wasser gehalten, hatten weder Vermögen noch Schulden.

Um dann noch mehr zu erfahren, hat die Polizei zunächst die Telefone von Philippe und André K. abgehört. Da aber alles über die slowakischen Kolleginnen und Kollegen abgewickelt wurde, war das ja gar nicht so leicht, weil sie mussten die Protokolle zunächst übersetzen lassen. Und wir schreiben das Jahr 2005, also da gab es noch keine KI, die so schnell übersetzen oder bei der Übersetzung helfen konnte. Wie war das damals? Ja, dies hat eine immense Zeitverzögerung für uns bedeutet.

Wir hatten Glück, dass sich die slowakischen Kollegen wirklich reingehängt und uns sofort informiert haben, wenn es eine neue Spur gab. Aber es hat sich gelohnt. In den Gesprächen der beiden Tatverdächtigen kam heraus, dass Martin Wager vor seinem Tod seinem Bekannten André K. Gegenüber angedeutet hatte, dass er Angst habe und es um Geld gehen würde. Dieser habe Martin Wager dann angeboten, sich mit ihm zu treffen, damit man darüber sprechen könne.

Ansonsten bestätigten die Auswertungen, dass ein Kontakt zwischen dem Opfer und den beiden Männern bestanden hatte und sie gemeinsam mit dem Auto unterwegs gewesen waren. Da kein konkretes Verdachtsmoment gegen Philipp B. und André K. Bestand, wurden sie von ihren slowakischen Kollegen zunächst als Zeugen vernommen. Herr Fritzenschaft, was kam dabei heraus? Die jungen Männer haben zunächst vehement verneint, Martin Wager überhaupt zu kennen.

Und einer hat dann später angegeben, ihn doch zu kennen, hat aber abgestritten, mit ihm im Auto überhaupt unterwegs gewesen zu sein. Dieser anfängliche Zeuge fühlte sich sogar so sicher, dass er eine Speichelprobe abgab. Die Kolleginnen und Kollegen in der Slowakei mussten ihn also wieder gehen lassen. Auch wenn die Polizei ihnen zu diesem Zeitpunkt nichts nachweisen konnte und sie auf freien Fuß setzen musste, wurden die Telefone von Philipp B. und André K.

Weiterhin überwacht. Und das erwies sich ja dann als gute Entscheidung, weil plötzlich kam Schwung in die Sache. Erzählen Sie mal. Ja, hierzu eine gute Anekdote. Es war der 9. Dezember 2005, als Klaus Kammerloher, unser Sokoleiter Helmut Stahl und ich zur Mittagspause auf dem Weihnachtsmarkt in Rosenheim waren.

Wir bekamen Anruf unseres sachleitenden Staatsanwalts über das Bundesjustizministerium mit der Info, dass einer der beiden Verdächtigen, nämlich Philipp B., sich sehr wahrscheinlich in einer Kaserne der Fremdenlegion in der Nähe von Marseille aufhalte. Durfte er sich denn im Ausland aufhalten? Nein, das nicht. Aber die durchgängige Telefonüberwachung ergab zudem, dass er gesagt hat, er müsse abhauen, weil er nicht bestraft werden wolle.

Das war zumindest zu diesem Zeitpunkt die Info, die wir bekamen. Eine Aussage, die Philipp B. durchaus verdächtig machte. Ihnen war also klar, Sie mussten so schnell wie möglich nach Marseille. Ganz genau. Es war der 9. Dezember. Wie gesagt, es war ein Freitag und wir wussten nicht, ob Philipp B. am Wochenende die Kaserne überhaupt verlassen durfte. Oder verlassen wollte. Wir wollten also unbedingt noch am gleichen Tag nach Frankreich fliegen, um Philipp B. zu befragen.

Das gestaltete sich jedoch sehr schwierig, weil wir an diesem Tag keinen Linienflug mehr bekommen haben. Nach der Kontaktaufnahme mit den französischen Kollegen vor Ort wurde uns dann aber doch zugesichert, dass Philipp B. In seiner Kaserne über das Wochenende in Gewahrsam genommen wird. Wir konnten uns also nochmal vorbereiten und am darauffolgenden Montag nach Marseille reisen.

Am 13. Dezember 2005 haben Sie, Herr Kammerloher, Philipp B. Dann gemeinsam mit Ihrem Kollegen Herrn Fritzenschaft und der Unterstützung der Dolmetscherin auf dem Polizeipräsidium in Marseille vernommen. Ihm wurden die Rechte verlesen. Ein Anwalt lehnte der Verdächtige zu diesem Zeitpunkt ab. Welchen Eindruck machte Philipp B. auf Sie? Ja, zunächst fand ein normales Gespräch statt. Es folgte eine Vorstellung, wer wir sind und wo wir herkommen.

Als wir ihn dann aber mit dem Tatverwurf konfrontierten, änderte sich schlagartig seine Gesichtsfarbe. Das war ein gutes Zeichen, dass er etwas mit der Sache zu tun haben könnte. Er stritt jegliche Tatbeteiligung ab, räumte aber ein, am 26. August mit Martin Varga und André K. nach Deutschland gefahren zu sein. Und dann kam es in der Vernehmung ja aber doch zu einem, sagen wir mal, überraschenden Wendepunkt. Wie ging es weiter?

Philipp B. hat neben André K. noch einen weiteren Verdächtigen ins Spiel gebracht. Dieser sei bei der Tötung von Martin Wager angeblich auch dabei gewesen. Diese Aussage konnten Sie ja aufgrund der Zeugenaussagen und der Videoaufnahmen von der Tankstelle schnell widerlegen. Wie hat Philipp B. denn darauf reagiert? Er hat schließlich zugegeben, dass sie nur zu dritt unterwegs waren. Die Schuld hat er aber auf André K. geschoben. Dieser habe Martin Warger getötet.

Ja, ein echter Ermittlungserfolg für Sie. Erzählen Sie uns, was soll sich laut Philipp B. am Tattag abgespielt haben? Ja, Martin Warger habe Philipp B. und André K., den das Opfer seit der Kindheit kannte, mit einem teuren Auto abgeholt. Dann sind sie zu dritt nach Deutschland aufgebrochen. Bei einer Rast habe Martin Wager die Motorhaube und den Kofferraum geöffnet. Er wollte die Scheibenwischeranlage auffüllen. Philipp B. hörte das Opfer plötzlich sagen, mach das nicht.

Er habe dann gesehen, wie André K. mit Beilheben drei-, viermal auf den Oberkörper des Opfers einschlug. Das Opfer sei dann zu Boden gegangen. André K. habe Philipp B. dann befohlen, das Opfer zum nahegelegenen Graben zu ziehen. Ja, diese Geschichte haben Sie Philipp B. aber nicht geglaubt. Weshalb, Herr Kammerloher?

Wegen der Beschreibung der Tatwaffe. Philipp B. nannte eine Axt, aber die Obduktion hatte längst ergeben, dass es sich nicht um eine Axt, sondern um einen Wagenheber oder Ähnliches gehandelt haben muss. Zumindest was die Kopfverletzungen des Opfers betrifft. Noch am 13. Dezember 2005 wird der Polizeigewahrsam von Philipp B. Um 24 Stunden verlängert und die Vernehmung am nächsten Morgen fortgesetzt.

Dieses Mal hält sich der Verdächtige bedeckt und gibt lediglich an, André K. und er selbst seien auf dem Rastplatz ausgestiegen, um auszutreten. Varga habe ihn dann aufgefordert, die Scheibenwischanlage zu befüllen. Weitere Angaben macht Philipp B. zu diesem Zeitpunkt nicht. Stattdessen verlangt er nun doch einen Rechtsbeistand. Nach kurzer Besprechung mit seinem Anwalt gibt Philipp B. Zunächst an, keine weiteren Angaben machen zu wollen. Und ändert dann doch seine Meinung.

In einer neuen Version der angeblichen Tatgeschehnisse sagt Philipp B. Wieder aus, er sei von Martin Waage aufgefordert worden, die Scheibenwischanlage zu befüllen. Das habe er getan, während der Fahrer am Rande des Kiesweges ausgetreten sei. Plötzlich habe er gesehen, wie André K. einen 20 bis 30 Zentimeter langen Gegenstand aus seiner Hose gezogen und damit zweimal auf die Brust des Opfers eingestochen habe. Er selbst habe, Zitat, nicht André, Zitat Ende, gerufen.

Martin Varga habe sich umgedreht, es sei zu einer Rangelei zwischen den beiden Männern gekommen. K. habe noch zweimal auf Varga eingestochen, bis dieser mit dem Kopf nach unten im Gras gelegen habe. Anschließend hätte Andrej K. ihn aufgefordert, den leblosen Körper in den Graben neben dem Kiesweg zu ziehen. Das Opfer sei dort hineingefallen, wo sich ein Rohr der Kanalisation befunden habe.

Er sei anschließend zum Auto gelaufen, während Andrej K. noch etwas am Kopf oder Halsbereich des Opfers gemacht habe. Was genau, habe er nicht sehen können. Unmittelbar nach der Tat seien die beiden Männer zurück in ihren slowakischen Heimatort gefahren. Die Kleidung von Andrej K. sei an den Beinen und an den Ellbogen voller Blut gewesen. Er selbst habe kein Blut an seinen Klamotten gehabt.

Dennoch habe Andrej K. ihn aufgefordert, seine komplette Kleidung zu verbrennen, was Philipp B. in einem Wald in der Nähe gemacht habe. Am 15. Dezember 2005 wird Philipp B. In Auslieferungshaft genommen und einen Tag später nach Deutschland ausgeliefert, wo die Vernehmungen fortgesetzt werden. Dabei ist nach wie vor eine entscheidende Frage offen. Welchen Grund soll André K. gehabt haben, Martin Wager zu töten? Dafür habe der Verdächtige nach eigener Aussage keine Erklärung.

Auf die Frage, was nach dem Mord geschehen sei, sagt Philipp B., André K. Habe die persönlichen Dokumente des Opfers noch in Deutschland in einem Container entsorgt. Die beiden Handys des Opfers habe er in Österreich in den Mondsee geworfen. Eine Aussage des Verdächtigen wirkt auf die Ermittler besonders befremdlich. Laut Philipp B. seien er und André K. nach ihrer Rückkehr in die Slowakei noch am selben Abend in eine Disco in Bratislava gegangen.

Dennoch, in der Vernehmung gibt B. eindeutig Täterwissen preis. Er kann den Tatort genau schildern und weiß, dass Martin Varga beim Austreten angegriffen wurde. Das erklärt auch, weshalb der Hosenschlitz des Toten geöffnet war. Für die Krippe Rosenheim steht nach dem Verhör endgültig fest, dass Philipp B. Bei der Tat dabei gewesen sein muss. Am 17. Dezember 2005 wird der Slowake einem Ermittlungsrichter in Traunstein vorgeführt, verhaftet und in Untersuchungshaft gebracht.

Während Philipp B. schon in U-Haft sitzt und bei den Vernehmungen seinen Freund André K. schwer belastet, ist dieser in der Slowakei noch auf freiem Fuß. Die slowakische Polizei musste ihn wieder laufen lassen, nachdem sie ihn am Anfang der Ermittlungen im September 2005 nur als Zeuge vernommen und er jede Beteiligung abgestritten hatte. Nachweisen konnten sie ihm zu diesem Zeitpunkt noch nichts. Mit den Aussagen von Philipp B. im Dezember 2005 ändert sich ja dann alles sehr schnell.

Gegen André K. sollte sobald wie möglich ebenfalls ein Haftbefehl erlassen werden. Und dafür nahm dann die deutsche Staatsanwaltschaft erneut den Kontakt mit der Staatsanwaltschaft in Bratislava auf. Aber so schnell ging es dann doch nicht, einen Haftbefehl für André K. Zu erwirken. Das war schwieriger als gedacht. Herr Fritzenschaft, erklären Sie uns bitte mal, warum.

Eines Tages wurde uns mitgeteilt, dass die Vernehmung von Philipp B., die in Marseille durch uns durchgeführt wurde, von der slowakischen Seite als nicht verwertbar angesehen wird. Der Grund hierfür, das slowakische Recht sah zu diesem Zeitpunkt vor, den Beschuldigten gleich zu Beginn seiner Vernehmung einen Pflichtverteidiger beizuordnen.

Der zuständige Staatsanwalt erkannte nicht an, dass Philipp B. Explizit über sein Recht auf einen Verteidiger belehrt wurde und diese Möglichkeiten, die erzielt, die erzielt, die erzielt. Wie sind Sie dann mit dieser Situation umgegangen? Ja, wir haben uns auf den Weg gemacht. Mit unserem Staatsanwalt aus Rosenheim und der Dolmetscherin sind wir dann in die Slowakei gereist, um mit dem dort zuständigen Staatsanwalt persönlich zu sprechen.

Sprich, eben die Hintergründe für den dringenden Tatverdacht und unsere Rechtsansicht bezüglich der Aussageverwertung zu erläutern. Im Rahmen eines Treffens, das übrigens spätabends in der Hohen Tatra stattfand, konnten wir zumindest eine Konferenz Kompromisslösung erzielen. Wir sicherten zu, unser bis dahin gesammeltes Aktenmaterial übersetzen und der slowakischen Seite zukommen zu lassen. Letztlich wurde uns gesagt, dass nach Prüfung dieser Unterlagen dann erneut entschieden würde.

Am 23. Mai 2006 kam es in der Slowakei dann doch zur Hausdurchsuchung bei André K. Mit einer anschließenden Beschuldigtenvernehmung. Danach kam der 23-Jährige in Auslieferungshaft. Zwar legte André K. Gegen die Überstellung nach Deutschland Rechtsmittel ein, doch das oberste Gericht der Slowakischen Republik stimmte der Auslieferung am 6. Februar 2007 zu. So wurde André K. aus der Slowakei nach Deutschland geflogen. Herr Fritzenschaft, wie ist der Transport verlaufen?

André K. wurde uns am Flughafen in Bratislava durch slowakische Spezialkräfte übergeben. Zuvor haben wir für Herrn K. ein entsprechendes normales Ticket gebucht. Es ist in solchen Fällen üblich, mit einer Linienmaschine zu fliegen. Jedoch musste die Besatzung dieser Lufthansa-Maschine davon überzeugt werden, dass von Andrej K. keine Gefahr ausgeht. Die beiden Piloten und die Crew haben schließlich gesehen, wie Andrej K. In Handschellen und Fußfesseln zum Flugzeug gebracht wurde.

Wenn auch nur ein einziges Mitglied der Crew, aus welchen Gründen auch immer, sich gegen eine Beförderung der Person ausspricht, dann lehnt der verantwortliche Flugkapitän die Mitnahme ab. Es war von unserer Seite aus einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten, aber letztlich konnten wir mit Andrei K. von Bratislava nach München fliegen. Im Gegensatz zu Philipp B., der seinen Freund schwer belastet hat, schweigt André K. in den Vernehmungen durch die deutschen Ermittler.

Am 6. Februar 2007 wird auch er zur Untersuchungshaft in die JVA München-Stadelheim gebracht. Bis zum Prozess müssen die Ermittlerinnen und Ermittler jedoch noch weitere Indizien sammeln, um beiden Tatverdächtigen den Mord nachweisen zu können. Und dabei spielt ihnen ein glücklicher Zufall in die Hände, der wichtige Erkenntnisse liefert. Die slowakische Polizei hat zuvor in einem anderen Zusammenhang von Juli 2005 bis Januar 2006 die telefonische Überwachung eines gewissen Matej S.

Aus Bratislava angeordnet. Es bestand der dringende Verdacht, der Chef eines Sicherheitsdienstes könne der Kopf einer organisierten Verbrecherbande sein. Andrei K. hat als Angestellter der Sicherheitsfirma über einen längeren Zeitraum eines der Diensthandys genutzt, die abgehört wurden. Dadurch konnten Gespräche aufgezeichnet werden, die im Mordfall Martin Wager tatrelevant sind. Die Sprachaufzeichnungen werden an die deutschen Polizeibeamten weitergeleitet und übersetzt.

In Telefonaten zwischen André K. und Philipp B., die vom 23. August 2005 bis zum Tattag, dem 26. August, stattgefunden haben, geht es unter anderem um die bevorstehende Reise nach Deutschland mit Martin Wager. Und es wird ein kleines Messer erwähnt, das Philipp B. zum Treffen am 26. August 2005 mitbringen soll. Das erhärtet den Verdacht, dass Philipp B. und André K. Über den Plan, Martin Wager zu töten, eingeweiht war und spätestens am Morgen

des Tattages zugestimmt hat. Die Telefonüberwachung zeichnet am 27. August 2005, also dem Tag, an dem Martin Wager tot aufgefunden wird, ein weiteres wichtiges Gespräch auf, das kurz nach Mitternacht kommt. Darin geht es um den Verbleib des schwarzen Luxuswagens, den die drei Männer für die Fahrt nach Deutschland genutzt haben. André K. bespricht mit einem weiteren engen Freund namens Simon T., wie sie das Auto am besten verschwinden lassen könnten.

Nach mehreren Telefonaten einigen sich die beiden, dass die Übergabe des Autos noch in dieser Nacht erfolgen soll. Diesen Gesprächen zufolge wird das Vorhaben also sofort nach der Rückkehr von Philipp B. und André K. in die Slowakei umgesetzt. Wenn alles wie besprochen stattgefunden hat, dann montiert Simon T. Die originalen slowakischen Kennzeichen ab und legt sie in den Kofferraum. Er bringt deutsche Kennzeichen, die anscheinend in seinem Besitz sind,

an dem Auto an und parkt es in Bratislava. Wie Simon T. Später aussagen wird, packt ihn dann doch das schlechte Gewissen. Am nächsten Morgen sei er zum Auto zurückgegangen und habe die Original-Kennzeichen wieder an den Wagen montiert. Seitdem sei das Auto verschwunden. Auch die Kripo kann es nicht mehr ausfindig machen. Sie geht jedoch davon aus, dass es aufgrund der darin befindlichen Blutspuren in Einzelteile zerlegt und entsorgt wurde.

Um jetzt herauszufinden, ob Simon T. nicht nur im Nachhinein von der Tat gewusst hat, sondern bereits vorab in die Pläne von Philipp B. und André K. Eingeweiht war, gab es ja auch bei ihm eine Hausdurchsuchung. Und dabei haben die slowakischen Ermittler und sie, Herr Kamaloha, am 21. März 2007 einen wichtigen Fund gemacht. In der Jacke von Simon T. Fanden sie nämlich einen Brief, der offensichtlich von André K. Aus der Untersuchungshaft in der JVA München-Stadelheim gestammt hat.

Was hatte es denn mit diesem Brief auf sich? André K. wusste mittlerweile von der Aufzeichnung der Telefonate zwischen ihm und Simon T. Und dass Simon T. wahrscheinlich zur Verhandlung nach Deutschland kommen muss. Er konnte in der U-Haft die Anklageschrift einsehen. Er wollte durch den Brief eine Absprache treffen und Simon T.'s Aussage zu seinen Gunsten beeinflussen. Der Polizei gegenüber hat André K. ja dann abgestritten, den Brief verfasst und an Simon T. geschickt zu haben.

Zwei Fingerabdrücke von ihm darauf beweisen jedoch das Gegenteil. Wortwörtlich hat André K. auf Slowakisch Folgendes geschrieben. Ich lese mal vor. Ich schreibe dir wegen der Vorführung vor dem Gericht im Mai. Es wird nicht leicht sein, dass ich meine Unschuld nachweisen kann. Es ist möglich, dass auch du vor dieses Gericht kommen musst, weil die haben irgendwelche telefonischen Gespräche zwischen uns zwei.

Herr Kamalohr, was hatte André K. denn Simon T. vorgeschlagen, was dieser zu dem verschwundenen Auto sagen sollte? Simon T. sollte vor Gericht bestätigen, dass es in dem Telefonat um ein völlig anderes Auto gegangen sei. Sie wollten in seiner Version ein Auto verstecken, das er aus Versehen irgendwo angefahren habe, aber keinesfalls das schwarze Auto, mit dem die drei Männer nach Deutschland gefahren sind. Simon T., der bereits im Juli 2006 erstmals als Zeuge befragt wurde, wurde dann am 21.

März 2007 erneut vernommen. Er gab an, dass er nicht sagen könne, ob der Brief von André K. geschrieben worden sei. Vom Auswechseln der Kennzeichen wisse er nichts. Zu Beginn der Vernehmung wird deutlich, dass Simon T. Versucht hat, weder sich noch die beiden Verdächtigen Philipp B. Und André K. zu belasten. Erst als ihm Telefon- und SMS-Protokolle vom 27. August 2005 vorgehalten wurden, knickte er ein. Was ist da passiert? Ja, richtig.

Simon T. gab schließlich an, André K. und Philipp B. An diesem Tag nach Mitternacht in einem Park in Bratislava getroffen zu haben. Er habe sich dann um die Beseitigung des Fahrzeugs gekümmert, alle im Auto befindlichen Dokumente und die Originalkennzeichen entsorgt. Das Auto habe er dann in die Hafengegend von Bratislava gefahren, wo es in Einzelzeile zerlegt worden sei. Mehr wüsste er allerdings nicht. Simon T. Hat also zugegeben, seinem Freund geholfen zu haben, ein Auto verschwinden zu

lassen. Angeblich ohne Fragen zu stellen. Das ist jetzt alles andere als glaubwürdig, finde ich. Absolut. Aber von dem Mord an Martin Wager will er nichts gewusst haben. Und etwas Gegenteiliges konnten wir ihm bis dahin nicht nachweisen. Am 8. Mai 2007 beginnt am Landgericht Traunstein der Prozess gegen Philipp B. Und André K. wegen des mutmaßlich gemeinsamen Mordes an Martin Wager.

Da beide Angeklagte vor Gericht schweigen und Philipp B. In früheren Aussagen mehrere Tatversionen geschildert hatte, die im Widerspruch zu den Beweisen vom Tatort stehen, spielt die Aussage von Simon T. In der Hauptverhandlung eine wichtige Rolle. Was aber durch die Ergebnisse der Telefonüberwachung zweifelsfrei feststeht? Simon T. war an der Beseitigung des Fahrzeugs beteiligt. Zunächst wiederholt Simon T. vor Gericht die Aussage seiner letzten polizeilichen Vernehmung vom 21. März 2007.

Für die Staatsanwaltschaft ist allerdings klar, die Bereitschaft, das Auto ohne weitere Nachfragen zu entsorgen und die enge Verbundenheit mit dem Angeklagten André K. Sprechen eher dafür, dass er nicht die volle Wahrheit sagt. Deshalb wird er wegen des Verdachts der Falschaussage vorläufig festgenommen. Und plötzlich ist T. dann doch bereit, weitere Aussagen zu machen. Jetzt gibt er zu, gewusst zu haben, dass André K. und Philipp B.

Gemeinsam mit Martin Wager wegfahren wollten. Ebenso wusste er, dass sie aus Deutschland mit einer schwarzen Limousine zurückkommen würden. André K. hätte ihm gegenüber erwähnt, er wolle jemandem das Auto wegnehmen. Bei einem Treffen nach deren Rückkehr habe André K. Zu Simon T. gesagt, er hätte den Mann getötet, wozu Philipp B. genickt habe. Er selbst habe André K. nach der Tatwaffe gefragt und dieser hätte angegeben, dass es sich um ein Messer gehandelt habe. Auch von einem Hammer sei die

Rede gewesen. Für das Gericht ist dabei viel entscheidender, dass André K. Den Mord gegenüber Simon T. zugegeben und Philipp B. Bestätigend genickt habe. Damit sei Philipp B.s Beteiligung an der Tötung des Opfers belegt. Zusammenfassend kann man sagen, dass durch die Erkenntnisse aus eineinhalb Jahren intensiver Polizeiarbeit und durch die Aussagen des Hauptzeugen vor Gericht immer mehr Ungereimtheiten bei den früheren Behauptungen der beiden Angeklagten ans Licht kamen.

Sowohl was den Tathergang als auch die Tatwaffe und die Geschehnisse nach dem Mord angeht. Das Gericht hatte am Ende keine Zweifel daran, dass beide Angeklagten André K. und Philipp B. Den Mord an Martin Wager geplant und gemeinsam ausgeführt haben. Dass André K. der Haupttäter war, wie Philipp B. In seinen Aussagen behauptet hatte, erscheint der Kammer unglaubwürdig und kann widerlegt werden.

Weshalb, Herr Kammerlohr? Hier spielten vor allem optische Tatsachen eine Rolle, zum Beispiel, dass das Opfer 1,75 Meter groß und 97 Kilo schwer war. Martin Wager war körperlich beiden Verdächtigen überlegen. Bei einer Tötung war mit erheblicher Gegenwehr zu rechnen. Daher mussten André K. und Philipp B. gemeinsam agieren. Die Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchungen haben dies eindrucksvoll belegt.

Wäre André K. von einer sicheren Tötung des Martin Wager ohne Gegenwehr ausgegangen, hätte er seinen Freund Philipp B. Gar nicht erst in den Plan eingeweiht bzw. Diesen um Mithilfe gebeten. Das Gericht kommt zum Schluss, dass sich Philipp B. und André K. In Mittäterschaft des Mordes an Martin Wager schuldig gemacht haben. Und da das ahnungslose Opfer während der Tat ausgetreten war, wird das Mordmerkmal der Heimtücke festgestellt.

Am 9. Juli 2007 werden sie zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Für die Angehörigen eines Mordopfers spielt die Frage nach dem Warum in vielen Fällen ja eine große Rolle, verständlicherweise. Ein Grund zu kennen, das kann dabei helfen, das Unbegreifliche ein bisschen besser zu verstehen, auch wenn das Motiv die Tat natürlich nicht ungeschehen macht. In diesem Fall konnte allerdings bis zum Schluss kein Motiv festgestellt werden.

Die Ermittlung des Motivs, gerade im Kapitalbereich, aber auch bei jeder anderen Straftat, hat es immer von besonderer Bedeutung. In diesem Fall war uns dies leider nicht adäquat möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass reine Geldgier zum Tod von Martin Wager führte. Auch der Raub des Fahrzeugs sollte einen gewissen finanziellen Erlös bringen. Und die Staatsanwaltschaft hatte neben Heimtücke auch Mord aus Habke angeklagt. Dieses Mordmerkmal hat das Gericht aber nicht nachweisen können.

Herr Kammerloher, Herr Fritzenschaft, wir bedanken uns ganz herzlich, dass Sie sich die Zeit genommen haben und heute zu uns ins Studio gekommen sind. Danke für Ihren Besuch. Kommen Sie gut nach Hause. Frau Neumeyer, Herr Zerne, vielen Dank für die Einladung. Sehr gerne. Für Gott und alles Gute für euch. Ja, Dank geht auch an Julia Heine, der Autorin dieser Folge. Wie immer am Ende, vielen Dank auch an euch fürs Zuhören. Ich sage bis zum nächsten Mal bei Aktenzeichen XY.

Unvergessene Verbrechen. Und ganz wichtig, bleibt sicher. Wenn ihr euch für wahre Kriminalfälle interessiert und verstehen wollt, warum Verbrechen geschehen und was sie über unsere Gesellschaft erzählen, dann schaut mal bei XY Spuren des Verbrechens rein. Ich bin Helene Reiner und ich spreche dort mit Expertinnen und Experten und auch mit Betroffenen über reale Fälle und ihre Hintergründe. Die neuen Folgen könnt ihr ab sofort im ZDF streamen.

Wenn euch diese Folge gefallen hat, dann abonniert unseren Podcast, damit ihr auch die nächste Folge nicht verpasst. Wir hören uns in zwei Wochen wieder. An dieser Folge mitgearbeitet haben Nikola Hänisch-Koros, Katharina Jakob und Zoe Jungblut. Für Ton und Technik sorgten Stefan Gossen und Sebastian Muxenider. Die Regie hatte David Groma und die Redaktion im ZDF Sonja Roy und Kirsten Zilonka. Die Podcast-Folgen könnt ihr übrigens auch auf dem ZDF True Crime YouTube-Kanal anhören.

Den Link dazu, wie alle Infos zu dieser Folge, findet ihr wie immer in den Shownotes. Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen ist eine Produktion der Securitel in Kooperation mit Bumfilm im Auftrag des ZDR.

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